Hauskauf, Familienstand - bitte dringend um Rat
Hi,
ich stecke in einem schwierigen Scheidungsprozeß,dh mein Ex schickt die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht raus und die Sache zieht sich bald 2 Jahre.
Mein Lebenspartner und ich möchten ein Haus kaufen und hatten schon das Beratungsgespräch bei der Bank. Ich habe bei Familienstand "ledig" angegeben,weil ich denke, es gibt nur wieder Probleme, wenn ich "verheiratet oder getrennt lebend" angebe, oder? Wird das geprüft oder soll ich das noch korrigieren? Lt meiner Anwältin hat er aber keinen Anspruch auf das Haus, weil Scheidung schon lange eingereicht ist.
Wird das nachgeprüft? Meinen Ex geht das alles nix an und ich will nicht, daß von ihm wieder Unterlagen angefordert werden. Bei unserem Kind, von meinem Freund und mir, mußte er mir auch den Vornamen genehmigen etc. ich habe das so satt.
LG
5 Antworten
Eine Falschangabe im Kreditantrag erfüllt potentiell den Tatbestand der "Krediterschleichung auf Grund falscher Angaben". Das kann unter Umständen schlimm enden. Bist du geschieden oder getrennt lebend, ist dies anzugeben...die Bank will/muss wissen, worauf sie sich bei dir einlässt. Bei Scheidungen wird regelmäßig die Scheidungsfolgevereinbarung angefordert um zu sehen, wie die Finanzen geregelt wurden. Beste Grüße Auxilium - Verein für Kreditprüfung (www.auxfair.de)
Man sollte halt seine Verhältnisse ordnen, bevor man fremdgeht und sich ein Kind machen läßt, ehe man geschieden ist. Die Angabe gegenüber der Bank, dass Sie ledig sind, ist falsch und kann später zu Ärger führen, weil eine solche Angabe in einer Urkunde den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt! Kaufen Sie jetzt ein Haus geminsam mit Ihrem neuen Partner, dann hat Ihr Ehemann sehr wohl einen Anspruch, der daraus entstehen kann, dass Ihr Anteil am Haus während der Zeit zwischen dem Anteilserwerb und dem Ehescheidungstermin einen Wertzugewinn erfährt. Davon steht ihm dann die Hälfte zu. Ihre Anwältin irrt an dieser Stelle, wenn sie ihre Aussage lediglich auf das Haus als solches und nicht auf Ihren Anteil konzentriert! Der Ehemann hat selbstverständlich ein Mitbestimmungsrecht bei der Namensgebung für ein Kind, welches diese "Ehe" entstammt! Die Herausgabe der Unterlagen für den Versorgungsausgleich können Sie durch eine Klage auf die Herausgabe versuchen zu beschleunigen!
Diese Zeitabfolgen waren Ihrer Fragestellung nicht zu entnehmen! Wer fragt, der erhält halt Antworten! Z.T. sogar besssere als die von der eigenen Anwältin! Urkundenfälschung ist nun mal ein Straftatbestand.
Die Bank wird sich alle notwendigen Unterlagen vorlegen lassen, bzw. selbst Auskünfte einholen. Für ein Kreditgespräch ist es der denkbar schlechtestet beginn, die Bank schon beim Ersttermin zu belügen. Also sofort die Karten auf den Tisch.
Das könnte Dir, denke ich, zum Verhängnis werden. Du bist nicht ledig sondern es ist nunmal getrennt lebend und eigentlich Urkundenfälschung.
wenn ich getrennt lebend als Status angebe, wird dann von meinem Ex irgendwas angefordert an Unterlagen?
Sie dürfen keine falschen Angaben machen! Es gibt nicht den Status getrennt lebend! Man ist verheitatet oder unverheiratet. Bei letzterem kommt es dann nicht mehr auf die Definition ledig, geschieden oder verwitwet an.
schladen sie ihren scheidungsanwalt ein, der soll ein schreiben schicken in dem er alles herausfordern soll. vielleichts hilft
ich bin nicht fremdgegangen, sondern schon 3 Jahre von ihm getrennt. unser Baby ist 10 Monate alt, wohl gemerkt das von meinen neuen Freund. Was man sich hier alles sagen lassen muß ist eine Frechheit