Hauskauf nach Scheidung

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Durch das Wohneigentum ändert sich sein unterhaltsrelevantes Einkommen.

Auf der einen Seite hat er einen sogenannten Wohnwertvorteil, der sich aus dem Wohnen in der eigenen Immobilie ergibt.

Auf der anderen Seite hat er aber auch Kosten, die er gegenrechnen kann.

So sind alle Schuldzinsen einkommensmindernd anzurechnen.
Tilgungen können bis 4% des Bruttoeinkommens als sekundäre Altersvorsorge angerechnet werden falls das nicht schon anderweitig gemacht wird.

Zudem mindern alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen und die ein normaler Mieter nicht hat, den wohnwerten Vorteil.

Falls dabei dann ein negativer Betrag herauskommt ist dieser nicht relevant. Nur wenn ein positiver Betrag herauskommt kann das Einfluss auf zukünftigen Unterhalt haben.

sprachlos1 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 13:29

Vielen Dank für die Informationen u. auch die Beispiele weiter unten. Das hat wirklich geholfen u. war auch verständlich.

Nein, er muss den Unterhalt weiter zahlen. Das neue Haus ist euer Privatvergnügen.

Welche Art Vorteil meinst Du? Ein Recht am Haus? Ein Wohnrecht? Einen höheren Unterhalt? Nein. Sie erhält Unterhalt, den Ihr Ex bezahlen muss. Wenn er sich von dem übrigen Geld ein Haus, ein Auto oder etwas anderes kauft, ist das sein Privatvergnügen.

Eifelmensch  11.07.2012, 12:35

Welche Art Vorteil meinst Du?

Es geht wohl um die Ziffer 5. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien

Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln.

Ist zwar "Privatvergnügen" wie du schreibst, kann aber tatsächlich Einfluss auf die Unterhaltsberechnung haben.

pgoetz  11.07.2012, 13:09
@Eifelmensch

Ja, aber da geht es nur um eine Berechnung des Unterhalts. Dieser ist allerdings aufgrund des aktuellen Einkommens berechnet. Ein Teil dieses Einkommens wird jetzt für etwas anderes verwendet (Schaffung von Wohneigentum). Aber das Einkommen wird deshalb nicht mehr, deshalb wird sich auch die Höhe des Unterhalts nicht verändern.

Eifelmensch  11.07.2012, 14:34
@pgoetz

Aber das Einkommen wird deshalb nicht mehr,

Das kann man so pauschal nicht sagen. Das kommt eben auf die Umstände und die gesamten Fakten an.
Es ist durchaus möglich, das sich das unterhaltsrechtliche Einkommen durch den Kauf einer Immobilie erhöht.

pgoetz  11.07.2012, 14:42
@Eifelmensch

Wie würde das an einem Beispiel aussehen? Für mich klingt das unlogisch.

Eifelmensch  11.07.2012, 14:56
@pgoetz

Bsp.:
Haus, 100qm, ortsübliche Vergleichsmiete 8,-€/qm > wohnwerter Vorteil 800,-€ monatlich.

Kosten für das Haus: monatlich 600,-€

Die Differenz von 200,-€ zählt bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens als Einnahme, erhöht demnach das Einkommen.

pgoetz  11.07.2012, 16:38
@Eifelmensch

Ok, jetzt verstehe ich, was Du meinst. Das halte ich jedoch eher für einen theoretischen Fall. Hier müssten nämlich die Kosten für die Finanzierung (Zins und Tilgung) höher sein als die ortsübliche Miete. Das ginge nur bei sehr günstigen Kaufpreisen, aber die würden in sehr günstigen Mieten resultieren. Auch ein hoher Eigenkapitalsanteil würde daran nichts ändern, weil das Kapital ja bereits vorhanden sein muss und damit zur Einkommenssituation mitzählt. Wie gesagt, ein denkbares Szenario, aber in meinen Augen nicht wahrscheinlich. Danke für das Beispiel!

sprachlos1 
Beitragsersteller
 20.07.2012, 13:32
@pgoetz

Danke fürs mitdiskutieren macht es mir verständlich.