Kann ein Bauträger nur nach Beseitigung aller Mängel die letzte Rate verlangen?
Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung eines Neubau-Mehrfamilienhauses von einem Bauträger auf Kredit gekauft und es fehlt die letzte Rate, die an ihn von meiner Bank (Kreditgeber) überwiesen werden muss. Dazu muss alles 100% fertiggestellt und damit alle Mängel laut Gutachter beseitigt worden sein.
Bisher gab es von Gutachter eine Mängelliste von ca. 150 Mängeln, die im Gutachten bebildert dargestellt sind.
Wird nach der Beseitigung der Mängel der gleiche Gutachter nochmal einbestellt, um dies festzustellen?
Kann erst nach Beseitigung ALLER Mängel die letzte Rate verlangt werden?
Danke
Was steht dazu in deinem Kaufvertrag?
Dass je nach Fertigstellung nach entsprechenden Raten verlangt wird.
4 Antworten
Der zurückgehaltene Betrag muss in Bezug auf die Mängel angemessen sein und darf das 2,5-fache des Wertes nicht übersteigen.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, kleinere Teilbeträge zu zahlen, wenn Mangel um Mangel beseitigt ist.
Kommt drauf an was hierüber im Kaufvertrag steht. Sofern die letzte Rate mit Abnahme durch Gutachter erfolgt- ist dies die Fälligkeit.
Ist es auf Anzeige der Baufertigstellung abgestellt- dann war sie bereits fällig. Dann kannst du nur zurückhalten - wenn dies explizit im Kaufvertrag steht. Kann auch sein, dass die Überwachung der Mängelbeseitigung auf die WEG übergeht.
Selbst der Teil mit dem Gutachter- müsste sich aus den Verträgen ergeben. Entweder Bauvertrag, WEG Beschluss oder oder...
Das ist doch klar, es gibt Mängel, die Frist für Gewährleistung und so läuft nicht, Geld bleibt beim Geldgeber.
Dein Gutachter, der bestätigt bestimmt das, was Du benötigst.
Das steht bestimmt auch so in Deinen Vereinbarungen, oder?
Dass je nach Fertigstellung nach entsprechenden Raten verlangt wird.
Und was ist mit den Mängeln und einem Rückbehaltrecht?