Hauskauf auf Rentenbasis der Eltern - trotz Geschwister?
Hallo Zusammen, ich bin noch neu hier und habe schon eine zweite Frage.
Wenn ich das Haus meiner Eltern auf Rentenbasis kaufen würde, hätte mein Bruder dann noch Anspruch auf ein Erbteil?
Was ist wenn Geld zur Pflege der Eltern benötigt wird, könnte die Pflegekasse dann an das Haus?
Angenommen das Haus hat ein Wert von 100.000 Euro, nur das Haus mit Grundstück. Aufgrund der hohen Nachfrage der Lage usw. hätte es aber einen deutlich höheren Verkaufswert. Kann mein Bruder den Verkauf anfechten?
Wie hoch wäre dann die Rente die zu zahlen ist (Alter der Eltern 77)?
Gibt es Klauseln die im Verkaufsvertrag aufgenommen werden könnten die den Rentenabschlag senken? Sprich z. B. verantwortlich für die Gartenpflege, kleine Reparaturen auf eigene Kosten usw.
2 Antworten
Deine Eltern sind natürlich frei in ihrer Entscheidung über ihr Vermögen so zu verfügen, wie sie es für sinnvoll erachten. Vielleicht ist es hilfreich, wenn der Bruder von allen zukünftigen Verpflichtungen hinsichtlich einer eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit der Eltern und den damit verbunden Kosten und Aufwendungen durch schriftliche Erklärungen (notariell beurkundet) wirksam befreit wird.
Das würde sich möglicherweise auf eine sonst vorhandene oder gefühlte Benachteilung des Bruders sicher positiv auswirken.
Nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages auf Rentenbasis werden ja noch beide Eltern in dem Haus wohnen und auch nicht beide zeitgleich etwa so pflegebedürftig werden, dass nur eine kostenintensive Unterbringung in einem Pflegeheim die einzige Option sein wird.
Für Dich bedeutet das, dass, falls es sich um ein angemessenes Hausgrundstück handelt, eine Verwertung durch den Sozialhilfeträger ausgeschlossen ist, solange noch ein Elternteil in dem Haus wohnt. Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Verwertbarkeit von Immobilien wäre dann der Zugriff des Sozialhilfeträgers (noch) nicht möglich.
Sollte jedoch auch den zweiten Elternteil ein Pflegefall ereilen oder dieser vorversterben, wird das Grundstück wohl nicht mehr vor der Verwertung bewahrt werden können, wenn seit Kaufvertrag noch keine zehn Jahre vergangen sind. Rückabwicklung - angestrebt durch die Sozialbehörde - wäre dann eine Option
Diese Eventualitäten sind kompliziert und vor Abschluß eines notariellen Vertrages sicher auch grundlich und in allen Einzelheiten mit dem Notar zu erörtern.
Das ist eine sehr komplexe Frage. Grundsätzlich gehört das Haus ja nach dem Verkauf Dir. Dein Bruder beerbt ja nur die Eltern, er hat dann also keinen Anspruch auf das Haus. Andererseits hast Du es auf Rentenbasis gekauft. Ich stell mir das so vor wie bei einem normalen Kauf, dann spielt ja auch erst einmal die Bank mit. Leider weiß ich nicht, wie man das wasserdicht regeln kann - Du trägst das Risiko wenn die Eltern ein langes Leben haben und Du noch eine ganze Zeit die Rente zahlen musst, aber wenn sie in Kürze sterben, bekommst Du das Haus für wenig Geld. Eigentlich denke ich, dass sowohl der Staat wegen Erbschaftssteuer, ggfs. wegen Pflegegeld und auch Dein Bruder ein berechtigtes Interesse an einem Teil des Hauses haben könnten.
Ganz sicher kann Dir das aber nur ein Anwalt beantworten. Ich würde empfehlen, einen aufzusuchen, der auf Erbschaftsrecht spezialisiert ist.