Haushaltshilfe über Krankenkasse, Finanzamt melden?
Schönen Abend, eine bekannte wird in 3 Wochen am Fuß operiert, Sie hat 3 Kinder, der kleinste ist 4 Jahre. Da sie zwar von der KK eine Haushaltshilfe zugesprochen bekommen hat, die Finanzierung ist auch abgesegnet, aber sie muss sich selber um jemanden kümmern. Da ich momentan eh zuhause bin, hat sie mich gefragt. Meine Daten werden dann an die KK gegeben. Soweit ok, muss ich das was ich da verdiene, dem Finanzamt melden oder mich selber versichern, etc??
Bei der zuständigen KK wusste man nicht ob ich das ans Finanzamt melden muss ( komisch ).
Hat jemand von euch schon mal sowas gemacht? Wie läuft das ab? Ich werde ca 3 Wochen bei meiner Bekannten als Haushaltshilfe sein, Mo - Fr je 4 Std.
4 Antworten
Hallo,
ich würde mich hier erkundigen:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html
Gruß
RHW
Du bekommst doch das Geld von der Krankenkasse. Und die Krankenkasse muss dich anmelden, falls erforderlich. Das "ist denen ihr Bier", wie sie das machen, dann müssen sie bei einer übergeordneten Stelle nachfragen, wenn die keine Ahnung haben.
Die Krankenkasse zahlt nicht an diese Dame, damit hat sie damit nichts zu tun.
Danke. Ich habe halt bedenken das es dann vom Finanzamt heißt ich würde schwarz arbeiten o.ä. Bzw. wie ist es nächstes Jahr mit der Steuererklärung.......?
Du musst dies in deiner Steuererklärung in der Alage Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eintragen, sofern du das auf gewerblicher Basis betreibst. Diese Einkünfte werden dann deinen weitern Einkünften zugerechnet.
Sollte deine Bekannte das Geld von der KK erhalten und sie bezahlt dich damit, so müsste deine Bekannte dich bei der Minijobzentrale für eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung anmelden. Du wärst dann Steuerfrei solange 450€ nicht überschritten werden. Deine Bekannte bezahlt eine Pauschaleabgabe an die Knappschaft
Ist diese " Bezahlung" durch die KK nur eine Aufwandsentschädigung brauchst du nichts zu machen.
Nach zuöesen unter www.minijob-zentrale.de
Wenn Ihre Bekannte sie beschäftigt, als Haushaltshilfe, von der Krankenkasse dafür das Geld erhält oder es direkt an Sie auszahlen läßt, besteht immer ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der Auftraggeberin. Hier handelt es sich um keinen sogenannten minijob, der angemeldet werden muss, weil nur wenige Stunden und als "Ersatzkraft". Sie sollten diese Einkünfte bei der Steuererklärung mit angeben, besser ist es, denn die Krankenkassen werden geprüft und Ihr Name taucht dort in den Unterlagen auf.