Versicherung bei Probearbeiten (Haushaltshilfe)?
Wie ist das geregelt, wenn jemand neu bei uns als Haushaltshilfe anfängt und sich beim ersten mal die Haxen bricht? Muss man die Person von vornherein als minijob anmelden, auch wenn noch gar nicht klar ist, ob man sie behält?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ob sie als Minijoberin geführt wird hängt davon ab ob sie als solche Eingestellt wurde. Probearbeiten ist KEIN Minijob.
Hatte sie einen Arbeitsvertrag, egal ob als Mini, Midi, Teil oder Vollzeit, so ist sie ab dem ersten Tag über die BG versichert und sie hat ja auch noch ihre Krankenkasse.
Hat sie einen Arbeitsvertrag, so gibt es eine Probezeit. Daher weis keiner im Voraus ob jemand die Probezeit überstehen wird.
Selbst beim Probearbeiten , für 1 oder 2 Tage ist sie versichert.
Ja, vom ersten Tag an.