Ich soll private Haushaltshilfe werden über die Krankenkasse. Muss ich die Einnahmen versteuern?
Liebe Community,
ich bin nicht berufstätig (Hausfrau, kein Hartz IV oder ähnliches) - einfach Hausfrau. Eine gute, vertraute Nachbarin ist nun länger krank und hat mich gefragt, ob ich als private Haushaltshilfe (über ihre Krankenkasse) für täglich 6h aushelfen kann, was ich gerne machen würde (einkaufen, putzen, Besorgungen etc.).
Nun die Frage: muss ich das Einkommen (ca. 200€/Woche) steuerlich angeben oder mein Mann dann bei der Zusammenveranlagung? Und wie genau wirkt sich das steuerlich aus?
Es gibt keinen Vertrag, ich muss nur auf dem Formurlar der KK Name, Straße, Geburtsdatum und meine KK angeben ...
Nun bin ich unsicher, ob ich das nachher noch hoch versteuern muss, dann lohnt es sich ja kaum noch ... die KK meiner Nachbarin hat keine Aussage dazu treffen können/wollen, meine erreiche ich leider nicht (Hotline).
Danke für Eure Antworten!
6 Antworten
200,- € die Woche machen ungefähr 800,- € im Monat.
Dies ist ein Midijob und somit sozialversicherungspflichtig. Dieser ist anzumelden. Die Einkünfte sind steuerpflichtig. Ob Lohnsteuer abgezogen wird, hängt von der gewählten Steuerklasse ab (IV --> nein, V --> ja).
Letztendlich wird dein Verdienst euer zu versteuerndes Einkommen aber nach oben drücken.
Für die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer ist der Arbeitgeber zuständig. Dieser braucht von dir Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.
ab 400-450€ sind steuern fällig. du kannst dich als 400€ kraft anstellen lassen und deine chefin muss dann an die knappschaft einen kleinen beitrag bezahlen. wenn dein mann gut verdient, würde ich das mit den 900€ sehr gut überlegen. dann wird er u.u. neu steuerlich veranschlagt und das meist zum negativen. wenn du auf der sicheren seite sein willst, lasse dich gut beraten, z.b. bei einem steuerberater. das geld ist dort gut angelegt um hinterher nicht aus allen wolken zu fallen.
Dankeschön, aber es sind ja deutlich mehr als 400€ im Monat ... mein Mann verdient normal, wir haben aber auch einiges zum absetzen, hohe Fahrtkosten, 3x Kinderbetreuung etc.
Hallo,
das ist rechtlich nicht eindeutig:
1) es könnte eine abhängige Beschäftigung sein, wenn man weisungsgebunden ist. Bis zu 2 Monate innerhalb eines Jahres sind für Hausfrauen aber kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei. Dann müsste der Arbeitgeber aber Unfallversicherungsbeiträge zahlen und eine Meldung an die Minijiobzentrale machen.
2) es könnte eine selbständige Tätigkeit sein, wenn keine Weisungsgebundenheit und kein unternehmerisches Risiko besteht.
Beim Steuerrecht kenne ich mich leider nicht gut genug aus.
Ggf. bei der Minijobzentrale anrufen und zur Sozialversicherung verbindlich beraten lassen!
Gruß
RHW
ja, mußt du, auf jedem fall dem finanzamt bescheid geben
du mußt es bei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben und die zu pflegende Person brauch das Zusatzblattngaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
natürlich muss die Tätigkeit angemeldet und das Einkommen versteuert werden
Danke für die schnellen Antworten ... und wo muss ich anmelden? Und warum weist die Krankenkasse einen nicht drauf hin, ist das nicht deren Pflicht? Woher soll man das als Laie wissen, macht man ja schließlich nicht jeden Tag.
Anmelden muss Dich der Arbeitgeber; Hinweise findest Du mit nachfolgendem Link http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html
Und als was gebe ich das an? Also wo in der Steuererklärung?