Haushaltsgemeinschaft(Hartz4) mit Geschwister?
Guten Tag
Ich habe vor mit meinen beiden Geschwistern (beide ü25) eine Haushaltsgemeinschaft zu gründen. Die beiden beziehen Hartz 4 und ich verdiene 1200euro netto.
Da ich alleine nicht für alles aufkommen kann, liegt bei mir die Frage nahe inwieweit das Amt uns dort unterstützen wird... vorrausgesetzt die Miete befindet sich im finanziellen Rahmen...
Gibt es bei einer Haushaltgemeinschaft auch einen gewissen Regelsatz, der einen zusteht? Ich hätte gerne ein ungefähren Wert, womit wir rechnen könnten....
2 Antworten
Als Geschwister seid ihr nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,sollte das Jobcenter unterstellen das du mit deinem Einkommen Unterhalt an sie leistest können sie dagegen fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen !
Am besten gleich beim Antrag schon formlos angeben das kein Unterhalt in irgend einer Form geleistet wird.
Es würde dann die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) auf die Personen im Haushalt aufgeteilt,dass ergibt dann den KDU - Kopfanteil,dieser würde dann jeweils den Geschwistern zustehen und dazu kommt dann min. noch der derzeitige Regelsatz von 404 €.
Außerdem würde das Jobcenter meines Wissens eine solche Unterhaltsvermutung unter Verwandten erst unterstellen,wenn diese nach Abzug der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll den doppelten Regelsatz + den KDU - Kopfanteil hätten.
Bei dir würde das bedeuten,dass von deinen 1200 € Netto erst mal theoretisch der derzeit max. Freibetrag von 300 € abgezogen würde,es blieben dann nur noch etwa 900 € anrechenbares Einkommen.
Der doppelte Regelsatz liegt derzeit bei 2 x 404 € = 808 €,es bliebe dann nur noch etwa 100 € für den KDU - Kopfanteil übrig und der sollte ja höher ausfallen,demnach sollte eine Unterhaltsvermutung vom Jobcenter erst gar nicht kommen,auch wenn deine Geschwister keine formlose Bestätigung dazu legen würden.
Du müsstest gar nichts machen,wenn dann deine Geschwister,weil du mit deinem Einkommen keinen Leistungsanspruch mehr haben wirst !
Normalerweise sollte bei diesem Einkommen eine Unterhaltsvermutung gar nicht aufkommen,am besten deine Geschwister geben dann gleich auf einem Blatt Papier formlos an das sie von dir nicht unterstützt werden,du musst auch keine Auskunft über dein Einkommen / Vermögen geben,dass geht dem Jobcenter nichts an.
Weil ihr eben als Geschwister nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet seid.
Deine Geschwister müssen dann ja jeweils einen eigenen Antrag stellen und jeder sollte dann gleich diese formlose Erklärung dazu geben,dann sollte sich das erledigt haben.
Eine Frage bleibt bei mir jetzt noch übrig...da ich kein Lohnnachweis angebe, können die Leute vom Amt mir doch auch pauschal z.b. 3000 euro netto verdienst anrechnen(was ich aber defintiv nicht verdiene), womit ich meine Geschwister finanziell versorgen könnte. Stehe ich dann nicht in der Beweispflicht wenn das Amt es auffordert?
Du bist als nicht Leistungsempfänger und nicht unterhaltspflichtige Person zu gar keinen Angaben verpflichtet !
Deine Geschwister sollen dann bei evtl.Fragen angeben als was du arbeitest und das muss dem Jobcenter reichen,dann können sie sich selber ausrechnen was du verdienst und was nicht.
Erstmal danke für deine Hilfe! Auf ein gutes gelingen ;-)
Das wird schon,deine Geschwister dürfen sich dann nur auf nichts einlassen sollte etwas vom Jobcenter kommen !
Dann sollen sie klar und deutlich schreiben das du sie nicht unterstützt und auch keine Angaben zum Einkommen und Vermögen machst,musst du auch nicht machen.
Mehr als 1/3 der KDU - kann das Jobcenter nicht abziehen,die hast du dann zu zahlen.
Das ich mein Mietanteil zusätzlich selbst dazuzahle halte ich für selbstverständlich. Meine einzigste Sorge ist jetzt nur noch das Jobcenter, das die sich Dickköpfig geben wenn was fehlt.
Was sollte denn fehlen ?
Du bist deinen Geschwistern nicht zum Unterhalt verpflichtet,eine formlose Erklärung deiner Geschwister muss da ausreichen,in dieser Erklären sie das sie keine Unterstützung von dir bekommen und gut ist.
Sie sparen ja dadurch schon mal 1/3 der Wohnkosten ein.
Deine Geschwister müssen aber vorher alles schön beim Jobcenter beantragen,also sich die Zusicherung zur Kostenübernahme schriftlich geben lassen,damit sie dann auch alle mit dem Umzug verbundenen Aufwendungen anerkannt bekommen.
Geschwister sind einander NICHT zum Unterhalt verpflichtet. Es werden also nur die Kosten der Unterkunft pro Kopf aufgeteilt.
Eine Bedarfsgemeinschaft könnt ihr glatt abstreiten.
Im Internet habe ich gelesen, das direkte Verwandte die in einem Haushalt leben auch gemeinsam finanziell auskommen müssen... sprich für essen, kleidung etc. und alleine kann ich das nicht bewerkstelligen mit meinen gehalt
Wir würden eine Haushaltgemeinschaft führen...
Es geht um eine Bedarfsgemeinschaft. Ihr habt ja wohl kaum ein gemeinsames Konto
Die Bundesregierung plant Neuerungen insofern,das bei Familienmitgliedern,die zusammen wohnen,anzunehmen ist,das sie in ein gewissen Maße finanziell füreinander einstehen.Egal mit wem man zusammen wohnt.Ich wäre da sehr vorsichtig.
Wenn man lediglich zusammen wohnt, ist das wie eine Wohngemeinschaft.
Wer da eine Bedarfsgemeinschaft konstruieren will, ist in der Beweispflicht.
Muss ich für den Widerspruch ein zusätzliches Schreiben aufsetzen oder muss ich es lediglich im Antrag festhalten, das ich kein Unterhalt zahle?
Für mich ist das ein schwieriges Thema, da ich nie groß vom Amt gelebt habe. Und die wollen ja alles wissen um kosten zu sparen und meinen kleinen Gehalt anzuhängen...