Ist eine Fahrtkostenübernahme durch das Jobcenter bei 450€ Job und Hartz 4 möglich?

4 Antworten

Der Freibetrag von 100 € deckt die Werbungskosten ab. Wenn du eine Monatskarte für 120 € hast, kannst du damit ja auch den ganzen Monat privat fahren.

Da bleibt dir nur die Möglichkeit, dir einen Job in der Nähe zu suchen.

Wie kommst du auf 384 € und selbst wenn würden 384 € Regelsatz + 170 € Freibetrag bei mir 554 € und nicht nur 540 € machen,dass aber nur mal so nebenbei !

Bist du unter 25 stehen dir ab 18 Jahren 324 € und ab 25 dann 404 € Regelsatz zu.

Deinen Grundfreibetrag von 100 € musst du erst mal zur Deckung deiner Aufwendungen verwenden bzw.nach Abzug deiner 30 € Versicherungspauschale + 15,33 € Werbungskosten.

Es blieben also von den 100 € noch ca. 55 € die du erst mal selber zahlen musst,die Differenz kannst du dann ab 400 € Bruttoeinkommen separat geltend machen,also bei 120 € Fahrkosten würden ca. 65 € zusätzlich anerkannt,dann eben nicht 280 €,sondern nur ca.215 € als anrechenbares Einkommen angerechnet.

Gutefrage2018 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 11:51

Danke. Nein. Regelsatz habe ich 384€. 

Ich verstehe deine Rechnung nicht. 

450€ Zuverdienst machen inclusive Freibetrag und 20 Prozent 170€. Also 550€ ca ....Minus 120€ Monatskarte für den Bus verbleiben  430€ welche im Endeffekt nur 50€ effektiven Zusatzverdienst entsprechen


Meine Frage war ob das Jobcenter eien Teil oder alles übernimmt. Verstehe das nicht.

isomatte  16.03.2016, 12:55
@Gutefrage2018

Es gibt keinen Regelsatz mehr von 384 € !

- Kinder von 0 - 5 stehen 237 € zu

- von 6 - 13 sind es 270 €

- von 14 - 17 sind es 306 €

- von 18 - 24 dann 324 €

- und ab 25 dann der derzeitig volle Regelsatz von 404 €

In einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit Ehepartner oder Lebensgefährten sind es 364 € Regelsatz.

Wenn du 450 € Brutto wie Netto verdienst,dann hast du erst mal deinen Grundfreibetrag von 100 €,von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) stehen dir 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag zu.

Das machen dann insgesamt 170 € Freibetrag und 280 € anrechenbares Einkommen,was normalerweise von deinen Leistungen abgezogen würde.

Angenommen du bekommst 404 € Regelsatz und 346 € für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dann würde dein Bedarf bei min. 750 € liegen.

Du würdest dann aber vom Jobcenter keine 404 € mehr für deinen Regelsatz bekommen,sondern nur noch die Differenz abzüglich der 280 € anrechenbarem Einkommen,also dann 124 € und dazu deine 346 € für die KDU.

Dann hättest du deine 450 € Brutto wie Netto + 124 € für deinen Regelsatz + deine 346 € KDU = 920 € pro Monat,abzüglich deiner 170 € Freibetrag kämst du wieder auf deinen Bedarf von 750 €.

Hast du jetzt aber erhöhte Aufwendungen wegen deiner Beschäftigung,also mehr als 54,67 € pro Monat,weil von deinen 100 € Grundfreibetrag noch die 30 € Versicherungspauschale und die 15,33 € Werbungskosten = 45,33 € abgezogen werden,dann kannst du alles was dann über diesen 54,67 € liegt separat geltend machen.

Wenn du nun 120 € für deine Monatskarte zahlen musst,dann werden diese 54,67 € abgezogen,weil du diese erst mal für deine Aufwendungen einsetzen musst.

Dir stünden dann also 65,33 € pro Monat extra zu und diese würden dir dann von deinen zuvor 280 € anrechenbarem Einkommen abgezogen,dann also nur noch 214,67 € von deinen Leistungen abgezogen.

Dann würdest du nicht mehr 124 €,sondern dann + diese 65,33 € = 189,33 € zu deinen 450 € Einkommen für den Regelsatz bekommen und die 346 € KDU - dazu,gesamt dann also 985,33 €.

Zieht man dann von diesen 985,33 € deinen angenommenen Bedarf von 750 € ab,dann blieben dir 235,33 € und zieht man davon dann deine 120 € für die Fahrkosten ab,dann bleiben dir 115,33 € übrig und nicht nur 50 €.

Deshalb sollte man sich vorher überlegen wo man eine geringfügige Beschäftigung beginnt.

Einen Zuschuss wirst du nicht bekommen. Aber du kannst deine Kosten gegenrechnen. Das Jobcenter lässt dir -nach Abzug der Kosten- 100 €.

Gutefrage2018 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 11:19

Hä?  Verstehe ich nicht? Ich bekomme dann 540, kauf mir für 122 ein Monatsticket. Dann muss ich da jeden Monat zum Jobcenter mit dem Monatsticket und denen das Zeigen? Raff ich nicht. Bitte etwas deutlicher und verständlicher für mich

tanzegern  16.03.2016, 11:36
@Gutefrage2018

Beispiel:

Du verdienst 300 €, 200 € werden dir abgezogen, 100€ darfst du behalten.

zweite Variante: Du verdienst 300 €, 100 € Fahrtkosten darfst du gegenrechnen, verbleiben 200€ Verdienst. 100 € zieht dir das Jobcenter ab, 100 € darfst du behalten.


So ist der Mechanismus zumindest beim ALG I, nur, dass man 160 € behalten darf. Ich gehe fest davon aus, dass beim ALG II genauso vergleichbar gerechnet wird. 

Gutefrage2018 
Beitragsersteller
 16.03.2016, 11:52
@tanzegern

Danke. Nein. Regelsatz habe ich 384€. 

Ich verstehe deine Rechnung nicht. 

450€ Zuverdienst machen inclusive Freibetrag und 20 Prozent 170€. Also 550€ ca ....Minus 120€ Monatskarte für den Bus verbleiben  430€ welche im Endeffekt nur 50€ effektiven Zusatzverdienst entsprechen

Meine Frage war ob das Jobcenter eien Teil oder alles übernimmt. Verstehe das nicht.

tanzegern  16.03.2016, 12:03
@Gutefrage2018

Was ist daran so schwer? Das Jobcenter übernimmt das NICHT.

Wenn du aber mehr als den Freibetrag verdienst, kannst du die Kosten, die du wegen der Arbeit hast, vom Verdienst abziehen.

isomatte  16.03.2016, 13:01
@tanzegern

Wird es nicht und im SGB - lll sind es 165 €,nicht 160 € ohne Anrechnung auf das ALG - 1,zusätzlich kann man dann noch Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen !

Im SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz lV ) sieht das ganze anders aus und ist nicht zu vergleichen mit dem ALG - 1.

tanzegern  16.03.2016, 13:02
@isomatte

Auch nicht hinsichtlich der Kosten?

isomatte  16.03.2016, 13:04
@tanzegern

Lies dir meine Antwort / Kommentar bitte durch !

tanzegern  16.03.2016, 13:11
@isomatte

Auch bei nochmaligem Lesen steht da nur, dass ALG II anders geregelt ist.

isomatte  16.03.2016, 13:23
@tanzegern

Soll ich dir etwa noch mal das als Antwort / Kommentar schreiben was ich dem Fragesteller schon geschrieben habe ?

tanzegern  16.03.2016, 13:33
@isomatte

Ach da, sag das doch. Ich lese doch nicht ernsthaft den ganzen thread wenn einer meine Antwort ohne Bezugnahme kommentiert.

isomatte  16.03.2016, 14:11
@tanzegern

Wenn mir jemand einen Kommentar gibt und da steht lies dir meine Antwort und Kommentar durch,dann suche ich nach dem Namen und lese es mir durch was diese Person geschrieben hat !

Oder siehst du das anders ?

tanzegern  16.03.2016, 14:36
@isomatte

JA. Gegenfrage: Wenn dir einer auf deine Bemerkung antwortet, hörst du dann erst in alle Parallelgespräche rein?

isomatte  16.03.2016, 20:03
@tanzegern

Ich hör da nicht rein,aber lesen werde ich was diese Person geschrieben hat,wenn sie mir schon den Hinweis darauf gibt !

Habe nicht deine Antwort kommentiert,sondern deinen Kommentar das du denkst das es bei der Anrechnung vergleichbar wie beim ALG - 1 gehandhabt wird.

Ganz leicht zu erkennen wenn man sich die Striche auf der linken Seite betrachtet,dann sieht man genau was sich auf was bezieht.

Hätte ich deine Antwort kommentiert,dann stünde da nur ein Strich und keine drei.

tanzegern  17.03.2016, 06:37
@isomatte

Kommentar - Antwort, das ist Haarspalterei.

Hier ist noch ein Haar: es ist bei ALG II durchaus vergleichbar, Fahrtkosten sind durchaus abzugsfähig.

Kannd er Hans nur beipflichten, leider werden Minijobs mit Fahrkosten etc nciht unterstützend, das wird lediglich bei sv-pflichtigen Stellen gemacht.