Hartz 4 bei Eltern leben ü25?
Hallo,
leider wurde ich wegen einer nicht bestandenen Prüfung zwangsexmatrikuliert. Mittlerweile bin ich 29 und wurde von meinen Eltern immer unterstützt.
Wenn ich jetzt wieder zu meinen Eltern in mein altes Kinderzimmer ziehe, bin ich dann trotzdem ALG II berechtigt? Beide Elternteile sind Arbeitnehmer und verdienen recht gut.... Vielen Dank im Voraus :)
3 Antworten
Wenn du kein Student mehr bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann steht dir min.die derzeit volle Regelleistung für den Lebensunterhalt von 416 € zu, dein KK - Beitrag wird gezahlt und dir steht deine kopfanteilige Warmmiete zu, wenn deine Eltern Miete von dir möchten !
Also bei 3 Personen wären das dann 1/3 von der Warmmiete.
Denn ab deinem 25 Lebensjahr bildest du wohnhaft bei deinen Eltern deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), in dieser steht dir dann unabhängig vom Einkommen / Vermögen der Eltern ALG - 2 zu, weil sie dir dann nach dem SGB - ll ab 25 nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind.
Du kannst aber zu deinem ALG - 2 Hauptantrag auch noch einen kurzen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, denn diese stünde dir ab dem 25 Lebensjahr zu.
Mhh das wird ncihts, du und deine Eltern sind dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Und da wird dann das Einkommen von allen zusammengerechnet, mit dem ergebnis das die Eltern dich nicht nur kostenfrei wohnen lassen sondern dich auch noch unterstützten müssen.
Mit über 25 kannst du aber ausziehen dann wird dir Miete und Grundsichierung bezahlt.
Mit 29 bildet er auch bei den Eltern zu Hause eine eigene BG.
nein das bedeutet, entweder eigene Wohnung oder eltenr dürfen alles für dihc bezahlen .
Der Unterhalt wäre kein Problem, aber die Krankenkasse
Ja, Du bekommst den vollen Regelsatz. Dir steht im Übrigen auch eine eigene Wohnung zu.
Das heißt, dass ich jetzt erstmal zum Amt gehen muss.....