Wenn man ein Hausverbot hat und man trotzdem reingeht wird man erwischt nach man die Geschäfte verlassen hat oder muss es vor Ort sein?
Mir wurde vom Ladendetektiv, nach ich die Geschäft verlassen habe, gesehen.
8 Antworten
Das Verlassen reicht, weil er dich dadurch ja dabei erwischt hat, wie du im Geschäft warst (Ohne drin zu sein, kannst du auch nicht rausgehen)
Damit wäre es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch
wenn du Pech hast, bekommst du noch eine anzeige wegen Hausfriedensbruch.
die meisten Geschäfte haben Kameras und können dir das somit nachweisen
Hääääääää
Wenn du irgendwo Hausverbot hast, dann gehst du nicht rein!
Aber allein schon dein Satzbau + Grammatik ist kriminell!
Absolut! Ein Verbrechen an der deutschen Sprache.
Urteil: Schuldig!
Wenn du das Geschäft verlässt, dann bist du auch vor Ort.
Es reicht aus wenn jemand sieht, dass du gegen das Hausverbot verstoßen hast. Ob du gerade reingehst, drin bist oder rausgehst spielt keine Rolle. Verstoß ist Verstoß. Wenn es beispielsweise ein freistehender Sußermarkt ist, dann gehört das gesamte Grundstück dazu. Es wäre also bereits Hausfriedensbruch wenn du den Parkplatz betrittst. Also vorm Laden warten während der Kumpel reingeht wäre auch schon ein Problem.
Warum gehst du überhaupt hin wenn du weißt, dass du es nicht darfst???
Es wird wohl eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geben.
Sofern Videoaufzeichnungen im Geschäft gemacht wurden, könnten diese als zusätzliches Beweismittel, neben den Angaben des Detektivs, herangezogen werden.