Hausfriedensbruch / Vorstrafe / Strafregister?
Hallo,
wenn ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt werde(NUR deswegen), was kann da bei rauskommen bei u18 als auch bei ü18 ? Ich habe als ich 13 war schon mal Strafe zahlen müssen weil ich etwas kaputt gemacht habe, steht das in meinem Führungszeugnis oder ging das damals an meine Eltern ? Und sieht mein zukünftiger Arbeitgeber eine der beiden Sachen?
MfG
Lukele
3 Antworten
Ich habe als ich 13 war schon mal Strafe zahlen müssen weil ich etwas kaputt gemacht habe
Du hast keine Strafe bezahlt sondern Schadenersatz geleistet. Mit 13 bist Du noch nicht schuldfähig. Den angerichteten Schaden allerdings mußt Du ersetzen.
Es gibt ein sogenanntes Erziehungsregister. Eintragungen dort tauchen im Bundeszentralregister auf. Für bestimmte Berufe und Anträge (z.B. Waffenbesitz) wird dieses eingesehen. Mit einer kleinen Dummheit kann man sich so seine berufliche Zukunft einschränken. Das bedenken viele Jugendliche nicht, wenn sie z.B. mal mit Cannabis experimentieren und sich damit im besitz befindent erwischt werden.
Eintragungen im Jugendregister werden mit Erreichen des 24. Lebensjahres gelöscht. Wenn im Zentralregister allerdings eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist unterbleibt die Löschung.
Die Eintragungen im BZR werden frühestens nach 3 und längstens nach 20 Jahren gelöscht. Das kommt auf die Höhe der Verurteilung und Art des Straftatbestandes an.
Da kann ich Dich beruhigen, es steht nichts davon im Führungszeugnis.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-steht-im-Fuehrungszeugnis-article15200176.html
Danke Dir, sehr hilfreich!
Hallo.
DAs kommt ins Erziehungsregister und ab 14 wandert es in Zentralregister,
bei 2 Sachen, kann es sein.