Wie hoch fällt die Strafe aus - Kann ich mit einem Strafbefehl rechnen?

11 Antworten

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Guten Abend,

63 Strafanzeigen wegen Betrug mit einem Schaden von 12500 Euro sind natürlich schon eine Hausnummer. Gewerbsmäßiger Betrug wird zu 99,99 Prozent vom Staatsanwalt angeklagt, alles andere würde mich sehr verwundern. Sie müssen sich daher meines Erachtens in 63 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten. 

Sie haben eine nicht unerhebliche Anzahl von Betrugstaten begangen und einen recht hohen Schaden verursacht. Ich kann Ihnen ohne nähere Begebenheiten wie Akteneinsicht, einem möglichen Geständnis das sich strafmildernd auswirkt, einer möglichen positiven Sozialprognose, einer möglichen Wiedergutmachung des Schadens etc keine genaue Auskunft zum Strafmaß geben. Auch sollte das Tatmotiv eine Rolle spielen, wieso das Geld betrogen wurde, was damit gemacht wurde. Ob eine Spielproblematik vorliegt, eine Drogenproblematik etc. 

Das wird die Strafe natürlich deutlich beeinflussen. Sie sehen, eine Entscheidung ist mit vielen Faktoren verbunden, die sich nicht einfach so pauschal beantworten lassen. 

Sollte wie ich annehme, ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegen, beträgt das Strafmaß Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. 

Aufgrund der Vielzahl der Verkäufe und des Schadens würde ich eine Geldstrafe hier aber schon nicht mehr für sehr wahrscheinlich halten bzw. eher gesagt total unwahrscheinlich. 

Unter bestimmten Umständen halte ich es für möglich, dass man ihnen ggf. wenn man alle Register zieht und sich ggf. auf einen Deal mit dem Staatsanwalt einigen kann, dass eine Bewährungsstrafe möglich ist, jedoch an der oberen Grenze der maximalen 24 Monate: Jedoch hierfür kein Gewähr, denn die Strafe hängt von sehr vielen Faktoren ab.

Aufgrund der massiven Anzeigen rate ich Ihnen, sich einen auf Strafrecht spezialisierten Kollegen zu suchen, der zunächst Akteneinsicht beantragt und dann mit ihnen den weiteren Fortgang des Verfahrens bespricht. Im ungünstigsten Fall müssen Sie mit einer Haftstrafe rechnen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zudem gehe ich davon aus, dass Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, was die Sache nicht einfacher macht. Hierbei spielt es eine Rolle, wann die Straftaten begangen wurden (z.b. mit 21 als Heranwachsender). Sofern diese nicht vor dem 22. Lebensjahr begangen wurden ist es zwar ist es in manchen Fällen schon vorgekommen, dass sogar noch für einen 24 jährigen verminderte Schuldfähigkeit wegen erheblicher Reifeverzögerung angewandt wurde, dies ist jedoch die Ausnahme.  

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016







also hab ein kumpel der auch betrug gemacht hat. zwar nicht soviel aber schon etwas.

war damals mit ihn zusamm beim anwalt.der sagte uns

bei der ersten gerichtsverhandlung würde es wahrscheinlich geldstrafe geben(wenn man deswegen noch nicht vorbestraft ist)

bei der zweiten wohl eher bewährung und wenn man dann nicht drauf gelernt hat wandert man in den knast.

mein kumpel hat rechtzeitig also noch vor der verhandlung,  eine therpie gegen kaufsucht angefangen und das kam vor den richter sehr postiv rüber.

Denke mal nen Strafbefehl ist möglich, in deinem Fall ist es ja nun nicht sehr schwer einen  hinreichenden Verdacht zu haben, ... 

Ich frag mich bei sowas immer, warum man es nicht schafft aus seinen Fehlern zu lernen, ... 

Wenn es nach mir ginge, ab in den Bau, am besten für nen paar Jahre

na hoffentlich ist das nicht nur strafrechtlich in bearbeitung, sondern auch noch zivilrechtlich.

du hast 0 gelernt, also kann die strafe großzügiger ausfallen.

Bewährung fällt aufgrund der Menge der Anzeigen und Vorstrafen beim selben Delikt definitiv aus.