Hausaufgaben in der Sek. II NRW benoten. Erlaubt?

3 Antworten

"Grau, lieber Freund, ist alle Theorie..." (Mephisto in "Faust I" zum Schüler).

Die Benotung von HA in der SEK II ist "verboten", aaaaaber die HA - was für ein absurdes Paradoxon !!!!!!!! - fließen in die Note der so genannten "mündlichen Mitarbeit" ein.

Den Rest dieser bescheuerten Regelung innerhalb unseres fossilen Schulsystems musst du dir selbst zusammenreimen...

pk, NRW-SEK II-Lehrer

PS: Ja, selbstverständlich benote ich HA - und die SchülerInnen sind mir dankbar dafür - besonders diejenigen, deren Verhalten weitgehend "rezeptiv-passiv" ist !!

davidhoff 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 14:53

Leider bin ich dafür nicht dankbar. Ich habe in der mündlichen Mitarbeit, also Beteiligung im Unterricht, plus die Klausuren insg. 13-14 Punkte. Leider zieht diese Hausaufgabe, wo ich da 8 Punkte bekomme, meine gesamte Note herunter. Das finde ich nicht so toll.

paulklaus  11.06.2017, 16:49
@davidhoff

EINE EINZIGE HA ?! Meine über 40-jährige Erfahrung als Lehrer lehrt(e) mich, dass die Benotung von HA sinnvoll ist - - wobei man natürlich über den SINN von HA generell streiten kann.

Die überwältigende Mehrheit der SchülerInnen ist / war mir dankbar. Ausnahmen bestätigen die Regel... : - (((

pk

Hallo davidhoff,

im Grunde genommen hast Du Deine Frage doch schon selbst beantwortet:

Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im
Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch
Anerkennung.

Soll heißen, es findet keine Benotung und Gewichtung wie bei Klassenarbeiten statt. "Auswerten" und "anerkennen" bedeutet aber, dass sie der Lehrkraft als diagnostisches Instrument bei der Notenfindung dienen. Die "sonstigen Unterrichtsbeiträge" (was man landläufig "mündliche Note" nennt) setzt sich eben auch aus Anfertigungszuverlässigkeit und Qualität der Hausaufgaben zusammen, da sie eine Rückmeldung geben über das Arbeitsverhalten und darüber, wie gut ein Schüler den Stoff durchdrungen hat.

Was die Sek. II betrifft solltest Du bedenken, wie Gesetzestexte "funktionieren": Sie postulieren keine "Erlaubnisse", sondern Gebote und Verbote. In ihnen ist also formuliert, was getan werden soll (was geboten ist) und was nicht getan werden darf (was verboten ist).
Alles, was unter keine der beiden Kategorien fällt, darf entsprechend gemacht werden, muss aber nicht.
Entsprechend darf der Lehrer einzelne Hausaufgaben exemplarisch mit einer eignene Note in die Sonstigen Unterrichtsbeiträge einfließen lassen.

Hilft Dir das?

davidhoff 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 23:57

okok. vielen vielen danke für die ausführliche Antwort. :)

davidhoff 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 23:24

Vielen Dank für die Antwort

Ja. Also Sie meinen, dass die Lehrer Spielraum haben, wenn das was sie tuen nicht unter keine der beide Kategorien fällt.

also gilt das Verbot: "Sie werden nicht benotet" für Sek. II auch?

Bei meinem Fall ist es so: wenn ein Lehrer für ein Quartal nur eine große Hausaufgabe (Unterrichtete Stoffe zusammenfassen und wiedergeben) aufgibt, und am ende dieses Quartals die Mitarbeit im Unterricht Plus diese Hausaufgabe (wird nach Qualität benotet) eine gesamte mündliche Note zusammen berechnet, ist das erlaubt?

Denn solche Hausaufgabe können auch die Eltern eines Schülers erledigen bzw. korrigieren/verbessern. Und das kann man doch nicht benoten.

UnionJane  09.06.2017, 23:38
@davidhoff

Gerne doch.

Nur zum Verständnis:
"Also Sie meinen, dass die Lehrer Spielraum haben, wenn das was sie tuen nicht unter keine der beide Kategorien fällt."-> Ist die doppelte Negation hier beabsichtigt??

Wie ich schrieb:
Was nicht geboten ist, muss nicht gemacht werden.
Was nicht verboten ist, darf gemacht werden.

-> Wenn also nirgends steht: In Sek II dürfen Hausaufgaben nicht benotet werden, liegt es ganz beim Lehrer, wie er es handhabt.

So wie Du es mit Eurer einen großen HA beschreibst, bin ich mir nicht sicher, ob die als sogen. "Alternativer Leistungsnachweis" sogar eine Klassenarbeit ersetzt und somit in die schriftliche Note eingeht, oder ob es wie z.B. ein Referat mit einer stärker gewichteten Note in die "Sonstigen Unterrichtsbeiträge" eingeht (eine mündliche Note gibt es ja nicht).
Beides wäre völlig legitim.

Dass HAUSaufgaben natürlich nur bedingt ein reliables und valides Messinstrument sind, ist die große Crux, mit dem auch wir Lehrer immer wieder konfrontiert sind, zumal gerade in Deutschland Bildungsabschlüsse bekanntermaßen häufig eine Reproduktion des familiären Bildungserfolgs darstellen (Mutti und Vati haben Abi - dann wird das Kind höchstwahrscheinlich auch Abi machen).

Die logische Konsequenz wäre also, dass wir alle in den gebundenen Ganztag gehen und Schüler ihre Hausaufgaben nur dort, unter Beaufsichtigung, aber eigenverantwortlich machen.

Da steht ja auch alles was du dazu wissen willst: Sek I und Primärstufe sind ausgeklammert aus der Benotung -> Sek II KANN benotet werden. Immer im Ermessen des Lehrers.