Ankündigung von Klassenarbeiten (Sek. II, NRW)?
Guten Tag,
meine Lehrerin hat heute eine Arbeit zum kommenden Freitag angekündigt. Nun finde ich zum Thema Ankündigung von Arbeiten nur, dass sie vorher angekündigt werden muss. "Die Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen" (Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) -> §14 Beurteilungsbereich „Klausuren“ und „Projekte“). Habt ihr weitere Informationen zur Ankündigung von Klassenarbeiten? (Bitte mit Belegen)
Mfg G3RRanc3r
1 Antwort
Es ist in keinem Gesetz festgelegt, wann genau die Klausuren angekündigt werden müssen. (leider)
Wie du schon erwähnt hast, ist es nur des Lehrers Pflicht sie anzukündigen. (§14 APO-GOSt) In der Regel sind für Sekundarstufe 2 im Kollegium bzw. auf der Schule 3 Tage mind. angesetzt.
Könnte man.. Eventuell. Das sind wieder Dinge, die dann beim Schulleiter landen würden. Eigentlich sollte jedem Lehrer klar sein, dass mehrere Tage sinnvoll sind. Ich gehe auch davon aus, da es einfach logisch ist, dass man vor Gericht (Hardcore Fall zb Abschlussprüfung) das ausdiskituert. Aber so schwammig sind halt viele deutsche Gesetze.
Ich verstehe nichtmal warum es dafür kein Gesetz gibt, weil "Die Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen" ist ziemlich ungenau. Laut dem Gesetz könnte man also eine Arbeit eine Minute bevor sie geschrieben wird ankündigen, wenn dies nicht anders von der Schule vorgeschrieben wird?