Was passiert wenn ich meine Freiberufliche Tätigkeit als Nachillfelehrer nicht beim Finanzamt gemeldet habe?

6 Antworten

Dann bekommst einen auf den Deckel,aber als Lehrer sollte man das schon wissen.

Bildende Tätigkeiten sind nicht mit einer Umsatzsteuier zu versehen. Du brauchst dir keine Gedanken machen.

GutenTag2003  20.07.2021, 17:37

Nun ja, es gibt ja nicht nur Umsatzsteuer. 😎

ProfessorOpa12  21.07.2021, 00:04

Ist das so? - Das bezweifle ich. Nachhilfe ist nicht nach § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit. - Wahrscheinlich bewegt sich Nachhilfe in den meisten Fällen nur im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmens (unter 22.000 EUR Einnahmen jährlich) und die Steuerpflicht hat daher nur selten Relevanz für Nachhilfelehrer; daher wohl Ihre fälschliche Annahme.

Wäre mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Werden die Einkünfte dann auch bei der Einkommensteuer Erklärung nicht angegeben ist es idr Steuerhinterziehung

DerStudent09 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 17:48

Einkünfte kann ich erklären aber habe nur keine Anmeldung beim FInanzamt gemacht

DerStudent09 
Beitragsersteller
 20.07.2021, 17:48

Quatsch

  1. ist das mit der freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr so einfach, weil alle Gemeinden und Städte auf das ein paar Jährchen alte oberste Gerichtsurteil, dass man für bestimmte regelmäßige Gelderwerbstätigkeiten mindestens einen Bachelorabschluss haben muss, ansonsten braucht man dafür eine örtliche gewerbliche Anmeldung, um bei einem großen Verdienst auch die örtliche Gewerbesteuer zu bezahlen.
  2. wird dich das aber wahrscheinlich nicht treffen, weil du hoffentlich die Nachhilfe nebentätig, also als Schüler oder Student, ausübst.
  3. also übst du wahrscheinlich nur eine Tätigkeit aus, um dein Taschengeld zu steigern. Trotzdem musst du ordentlich buchführen und die Jahreseinkünfte in die Steuererklärung deiner Eltern eintragen.
  4. Dabei gibt es wiederum Steuerfreibeträge und auch die Möglichkeit die Kosten für Sachen, die für die Nachhilfe nutzt, anteilig von der Steuer (deiner Eltern) abzusetzen, sprich sie dadurch zu verringern.

Also ganz einfach, wenn du mit deinen Einkünften in der Summe mit denen deiner Eltern nicht bestimmte Steuerfreibeträge übersteigst, dann machst du auch keine Steuerhinterziehung. Erkundige dich also! Wenn sie nämlich zu hoch sind, dann begehst du (mit deinen Eltern) eindeutig Steuerhinterziehung. Und wenn das entdeckt wird, z. B. derzeit durch die Suche nach Online-Nachhilfelehrern und deren Anmeldung, wird das teuer: Deine Jahreseinkünfte werden vom Finanzamt geschätzt, wenn du sie nicht schriftlich belegen kannst - das ist IMMER höher als die Realität! Und deine Eltern bzw. du musst darüber hinaus ein Bußgeld bezahlen.

So manche berufliche Lehrer haben da schon geflucht, wenn ihre Jahresnebeneinkünfte durch "schwarze" Nachhilfe nicht nur vom Finanzamt geschluckt wurde, sondern sie auch Strafe zahlen mussten und ihrem Arbeitgeber gemeldet wurden. Leider erzählen sie es niemanden weiter, weil ihre Dummheit ja eher peinlich und zum Tränen lachen ist!

Erkundige dich also bei den amtlichen Stellen, erst dann kannst du abgesichert arbeiten! Viel Einsicht und Erfolg!

ProfessorOpa12  21.07.2021, 00:15

In der 'elterlichen Steuererklärung' eintragen? - Wo haben Sie das bitte her? Oder beschreiben Sie die steuerrechtliche Lage eines anderen Staates als Deutschland? - In Deutschland macht jede Person ihre eigene Steuererklärung. Nur Eheleute und Lebensgemeinschaften können ihre Einkommensteuererklärung zusammenerklären. - Hat ein Kind eigene Einkünfte (z.B. geerbtes Vermietungseigentum), so müssen die Eltern (bzw. Vormünder) die Steuererklärung für das Kind machen, sofern es noch keine 18 ist. - Aber es bleibt eine eigene auf den Namen des Kindes eingereichte Steuererklärung.

ProfessorOpa12  21.07.2021, 00:19
@ProfessorOpa12

Lebensgemeinschaften = ich meinte eigentlich Lebenspartnerschaften

Skoph  21.07.2021, 07:40
@ProfessorOpa12

Okay, das ist mir schon klar, bin Stiefvater mit studierendem, verdienendem Sohn. Da zählt für finanzielle Förderungen des Sohnes nicht nur das Einkommen des leiblichen Vaters, sondern sogar mein Steuerbescheid, weil ich mit der Mutter in einem Haushalt lebe. Natürlich gibt es von unserem Sohn eine eigene Steuererklärung, aber für manche Stipendien, z. B. aus Russland, wird das Gesamteinkommen bzw. -vermögen als Maßstab genommen. Das wusste ich auch noch nicht, deshalb mein eigentlich fälschliches Schreiben. Danke für die WICHTIGE VERDEUTLICHUNG!

Da passiert erst einmal gar nichts.

Sofern Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen (Einkommensteuer) in dem Jahr mit der selbstständigen Tätigkeit allerdings über den Grundfreibetrag kommen (2021: 9.744 EUR) und Sie dies nicht erklären, begehen Sie wohl eine Steuerhinterziehung. - Ob dies irgendwem auffällt? - Wahrscheinlich nicht. - Manchmal kommt es aber auch zu Zufällen ... z.B. durch Kontrollmitteilungen aus Erklärungen von anderen Steuerpflichtigen, dann wird es natürlich unangenehm.

Prüfen Sie doch einfach mal, ob Sie den Grundfreibetrag überhaupt überschreiten. Falls ja, empfehle ich Ihnen, sich genauer zu informieren und entsprechend gesetzeskonform zu handeln.

Daneben fallen Sie zudem noch in die Umsatzsteuerpflicht. - Aber keine Sorge, sollten Ihre Einnahmen unter 22.000 EUR im Jahr liegen, können Sie sich zum umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer erklären und haben damit nichts weiter am Hut. - Liegen Sie darüber, suchen Sie sich besser einen Steuerberater ...