Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

5 Antworten

Na klar! Warte, bis Dich das Finanzamt schätzt mit Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.

Und dann hast Du einen Monat Zeit, gegen die Bescheide Einspruch einzulegen und zur Begründung richtige Steuererklärungen abzugeben.

Wenn Du das dann nicht schaffst, wird das Finanzamt Deine Konten, Deinen Arbeitslohn und alles pfänden, was nur irgendwie pfändbar ist. Denn allein mit den Einsprüchen erreichst Du keine Aussetzung der Vollziehung (Wirkung etwa wie eine Stundung). Dazu müsstest Du nämlich echte nachvollziehbare Zahlen liefern. Und wenn Du das jetzt nicht kannst- wie dann später?

Aber das kann halt passieren, wenn jemand bei Versteigerungen betrügt. Shit happens!

Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000.

Wenn du das so eingrenzen kannst, heißt das wohl, dass du deine Verkäufe doch irgendwie noch nachvollziehen kannst. Also stimmt

weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat

so in der Form wohl nicht.

Hast du mal eine Anfrage an ebay gestellt, ob die die benötigten Daten noch gespeichert haben? Du hast doch die Erlöse aus den Verkäufen sicherlich überwiesen bekommen. Dann schaue doch auf deine Kontoauszüge bzw. wenn du diese auch nicht aufbewahrt hast, wende dich an deine Bank!

Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache.

Was willst du denn korrigieren, wenn du angeblich nichts mehr weißt? Du widersprichst dir. Du solltest mit deinem Problem einen Steuerberater aufsuchen.

amanaman 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 22:45

Deswegen frage ich, wenn ich es wüste würde ich nicht fragen. Habe Kontakt mit Ebay aufgenommen. Warte jetzt auf Antwort. Finanzamt gab mir Zeit bis nächste Woche, weiß aber nicht wie lange es dauert bis Ebay antwortet. 110000 sind vom Autoverkauf, dass aber nicht bei Ebay statt fand. Den Wagen habe ich später durch mobile verkauft, aber als Privatperson nicht angegeben, muss ich ja auch nicht.

Wenn ich es wüste, ob Schätzen besser ist oder nicht, würde ich nicht fragen! Bei Ebay läuft nicht immer alles über Bank. Viele holen es ja auch ab.

das nenn ich mal seber schuld! bei solchen summen muss man sich doch im klaren sein das sich das finanzamt mal bei dir meldet!

amanaman 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 22:30

Der hat sich ja auch bei mir gemeldet. Wir haben auch telefoniert. Bin bereit zu zahlen. Habe aber ca. 8000-10000 eingenommen, vielleicht weniger und kann es nachweisen, was ich NICHT eingenommen habe, aber was ich tatsächlich verkauft habe oder was die von mir und nicht 130000. Die haben sowieso alles untersucht. Ich bin bereit zu zahlen, möchte nur beim Ausfüllen keinen Fehler machen. Und ich will nur Steuer für das bezahlen, was ich wirklich verkauft habe und wo ich Geld bekommen habe.

UniqueGirl1504  20.03.2013, 13:25
@amanaman

ja wenn du es nachweisen kannst dann tu es doch auch

Und was wilst Du Dir bei der Schätzung in Ruhe ansehen und korrigieren? Die 5 Zahlen die auf dem Bescheid stehen. Wo das FA die Zahlen für die Schätzung hernimmt steht jedenfalls nicht im Bescheid. Die unterstellen dir ganz einfach Gewinne von 130.00 bis 140.000 EUR, wie Du schreibst, und danach setzen sie die Steuern fest. Bei 130.000 EUR wären das bei ledikg ohne Kind in 2009 rd. 46.500 EUR ESAt. plus rd. 2.500 EUR Soli plus rd. 3.700 EUR Kirchensteuer bei 8% also rd. 52.700 EUR Steuern. Herzlichen Glückwunsch, so beginnen Karrieren von erfolgreichen Ebayhändlern.

Bei der Größenordnung kommt dann noch ein Umsatzsteuer-Schätzbescheid dazu weil man Dir gewerblichen Handel unterstellt und der Gewerbesteuer-Meßbescheid. Der geht dann an Deine Gemeinde/Stadt und die wollen dann auch noch Gewerbesteuer von Dir.

Ebay muß die Umsatzzahlen der einzelnen Verkäufer 10 Jahre aufheben. Ich kann Dir nur raten so schnell wie möglich Kontakt zu Ebay aufzunehmen um Deine einzelnen Umsätze mit Kauferdaten zu bekommen. Mußt Du vlt. was für bezahlen, ist aber auf jeden Fall noch billiger als die Steuerschätzungen.

Sollten die Schätzbescheide inzwischen eintrudeln lass sie bis 3 Tage vor Ende der Einspruchsfrist liegen und erhebe dann erst Einspruch so hast Du nochmal etwas Zeit gewonnen.

amanaman 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 22:52

Mein Problem ist, dass 110000 allein vom Autoverkauf kommt, der nicht statt fand. Habe die Unterlagen bei Ebay schon beantragt. Ist es aber nicht schlimmer, wenn ich was ohne Absicht vergesse? Dann ist es doch Steuerhinterziehung. Und die Beläge vom Einkauf der Teilen habe ich ja auch nicht.

Wolfi0410  19.03.2013, 23:34
@amanaman

Wenn Du erstmal alle Verkäufe hast wirst Du die Einkäufe sicher selbst schätzen können. Geh nicht zu hoch ran dann akzeptiert das FA das schon. Das Wichtigste ist doch wohl, dass Du erstmal die Geschichte mit den Autoverkäufen aufklären kannst.

amanaman 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 00:08
@Wolfi0410

Danke! Ich dachte, dass man die Einkäufe belegen muss, nicht einfach angeben... Mit dem Autoverkauf ist es leicht. Das wurde sowieso mit Gericht gemacht beim zweiten Mal, das erste wurde einfach geschlossen.