Haus der Minderjährigen Kinder wegen schulden der Eltern pfändbar?
Hallo zusammen!!
Wir bekommen das Haus meiner Eltern geschenkt!! Nun machen wir uns aber Gedanken weil wir Schulden mit Vollstreckungstitteln haben(ca. 20.000€). Würde es da Sinn machen das Haus auf unsere Kinder zu übertragen (also von meinen Eltern direkt auf die Kinder) da sie ja noch Minderjährig sind ( 4,8,14)??
Oder könnte dann das Haus trotzdem gepfändet werden weil wir ja da als Erziehungsberächtigte auch irgendwie mit auftauchen da sie ja nicht geschäftsfähig sind!!??
Desweiteren wollten wir auf den Namen eines Kindes ein Konto anlegen auf das die Unterhaltskosten für das Haus laufen sollen !! Wäre das pfändbar ?? Sind ja über das Jahr auch ein paar Euro !!
Wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet !!
LG Alex
10 Antworten
Das könnte evtl. zu einer Schenkungssteuerlast für die Kinder führen, denn er Freibetrag bei Großeltern ist nur halb so hoch.
So eine Frage stellet man einem Anwalt oder dem Steuerberater.
Lieber direkt ohne Umwege an die Enkel.Da seid Ihr auf der sicheren Seite.
Etwas offtopic : Warum eigentlich nicht versuchen vergleiche mit den GL auszuhandeln ?
Der score ist durch die titulierungen im grottigen Bereich. Eine gute Voraussetzung für Günstige Vergleiche !!
Die Schenkung an die Enkel natürlich dabei nicht expl erwähnen.Bei einem vergleichsangebot hat man ubrigens nicht selbst das Geld sondern bekommt es von einem Familienangehörigen.Zweckgebunden und befristet geliehen
Formulierungshilfe gibt im Netz
Wenn ich das http://www.schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/anfechtung.html richtig verstanden habe, dann lässt sich die Schenkung anfechten.
Zitat aus obiger Seite:
"Unentgeltliche Leistungen des Schuldners (der Schuldner hat z.B. ein Auto oder einen anderen Vermögensgegenstand verschenkt) können noch angefochten werden, wenn diese innerhalb der letzten vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Dieses ist nur dann nicht der Fall, wenn es sich um gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke handelt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie als Schuldner an nahestehende Personen Leistungen zur Vermögensverschiebung erbringen. Die Insolvenzordnung erleichtert in mehreren Vorschriften die Anfechtung erheblich. Zu den nahestehenden Personen zählen z.B. Ehepartner, selbst wenn sie getrennt leben, Kinder, Lebenspartner oder Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Schuldner leben."
Auch hier: Themaverfehlung.
Unentgeltliche Leistungen des Schuldners
Der Schuldner wird ja nie Eigentümer der Immobilie - wie denn, wenn die Großeltern an die Enkel verschenken.
Die Unterhaltsbeiträge sind nicht Pfändbar aber da gibt's glaub ich Voraussetzungen , dass hat irgendwas mit dem sparen zu tun usw. Wir hatten dass in der Berufsschule aber das is schon so lang her.
Ich glaub dass mit dem Haus is schwierig die Kinder sind nicht geschäftsfähig aber ich denk man kann dass trotzdem machen aber die Bank darf dass Haus als Wertanlage behalten bis die Schulden zurückgezahlt sind . Und dass Haus geht erst in den Besitz der Kinder wenn eins davon das 18 Lebensjahr vollendet hat
Wieso liest eigentlich niemand die Frage mal genauer durch?
Die Unterhaltsbeiträge sind nicht Pfändbar
Das ist ja nun völlig am Thema vorbei. Es geht um die NK des Hauses, nicht um unpfändbare Unterhaltszahlungen an die Kinder!
die Bank darf dass Haus als Wertanlage behalten bis die Schulden zurückgezahlt sind
Welche Bank? Welches Haus? Die Eltern haben kein Haus. Wenn überhaupt, bekommen die Enkel ein Haus.
Dass ist nur meine Einschätzung
Dass mit den Unterhaltsbeiträge könnte ich heraussuchen
Direkt auf die Kinder, wenn das erst auf euch geht und dann auf die Kinder seit ihr dran:
§288 Strafgesetzbuch, nennt sich Vollstreckungsvereitelung und wenn der Gläubiger das erfährt kann er das strafrechtlich verfolgen lassen. Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Dazu sei auch noch gesagt das eine solche Schenkung natürlich dann nichtig ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__288.html
Auf jeden Fall zum Notar um die Sache rechtssicher zu machen! Ihr braucht wahrscheinlich noch einen Außenstehenden der dann wenn es um das Haus geht die Interessen der minderjährigen Kinder vertritt (zum Beispiel Taufpaten) damit ihr da komplett raus seit aus der Nummer und nicht der geringste Verdacht auftritt ihr würdet die Kinder nur vorschieben um eben die Vollstreckung zu vereiteln. Außenstehende sind in dem Fall Personen die da nicht direkt involviert sind in diese Transaktion da diese Interessenkonflikte haben könnten. Involviert sind da die Großeltern und die Eltern. Eventuell muss da auch noch das Familiengericht zustimmen. Aber wie gesagt direkt zum Notar mit der Sache.