Darf man ein minderjähriger ein eigenes Haus/Wohnung besitzen?
Ich meine wenn die Eltern es gekauft habe aber sie wollen, dass das Baby/Kind es besitzt?
9 Antworten
Klar darf ein Minderjähriger eine Immobilie besitzen, wie Vermögen auch.
- Wer würde das wollen!?
Und 2. Nein, weil ein Minderjähriger nur beschränkt geschäftsfähig ist.
Zum Beispiel ein Erblasser würde das wollen. Nicht oder eingeschränkt geschäftsfähig bedeutet lediglich nicht entscheiden zu dürfen, nicht aber zwangsweise besitzlos zu sein.
Wer das wollen würde? Eltern, die es sich erlauben können und vielleicht zwei oder mehr Immobilien haben. Ganz einfache Sache.
Die Verwaltung des Vermögens obliegt allerdings dann den Eltern oder dem Vertreter des Kindes.
JA aber es braucht einen Volljährigen Stellvertreter
Natürlich dürfen Minderjährige Eigentümer von Immobilien sein. Lediglich die freie Verfügbarkeit über dieses Eigentum ist nicht gegeben. Das heißt, dass bis zur vollen Geschäftsfähigkeit, dieses Eigentum durch einen Vormund oder Treuhänder verwaltet wird. Das können z. B. die Eltern sein.
Wohneigentum kann schon einem Baby übertragen werden, nur verwalten muß es ein Erwachsener.