Kann wegen den Schulden der Eltern das Konto vom minderjährigen Sohn gepfändet werden?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
allerdings werde ich im Dokument als Drittchuldner aufgelistet, obwohl ich mit den Schulden nichts zutun habe.

Genau deswegen ergeht der Titel gegen dich als Drittschuldner. Pfändbar ist nämlich nicht dein Geld, sehr wohl aber Forderungen deiner Eltern gegen dich. Solltest du also deinen Eltern aus Ausbildungsvergütung oder Mieteinnahmen etc. einen festen monatlichen Beitrag schulden, kann der gepfändet werden.

Sonicr120 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 14:07

Also wenn ich z.B keine Miete an meine Eltern zahle oder sonst wo Schulden bei Ihnen habe dürfen die bei mir nichts pfänden?

Dein Einkommen gehört dir. Suche einen anderen Anwalt auf. Beantragte Beratungshilfe.

Also wirkliche Ahnung habe ich nicht...

Aber wenn lediglich 450€ pro Monat auf dem Konto eingehen , dann ist es doch nicht unrealistisch dieses Geld bisher immer ausgegeben zu haben...
Wenn es nicht jetzt schon zu spät ist

Aber von welcher gesamt Summe reden wir denn?
Wenn deine Eltern dein Konto nutzen um ihr eigenes Geld zu sichern (500€ Taschengeld) dann macht es doch nur Sinn das man auch da dran darf
Und als Minderjähriger Sohn haben deine Eltern nunmal Vollmacht über das Konto ...

Aber mal nebenbei ...
Ich habe mit 16 einen volljährigen langjährigen Freund ein Konto eröffnen lassen und mich bevollmächtigen lassen

Damit könnten meine Eltern da nicht dran  

Dave0000  06.11.2018, 13:59

Kann man an den Eingängen sehen das es nur dein Gehalt ist?
Ich würde wie viele hier vorgeschlagen haben mich weigern und mich juristisch erkundigen

Sonicr120 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 14:01
@Dave0000

Ja, kann man . Das ist meine Ausbildungsvergütung

Sonicr120 
Beitragsersteller
 06.11.2018, 13:23

Meine Eltern nutzen mein Konto nicht. Die haben ihr eigenes. Es geht um eine Gesamt Summe von 2200Euro

allerdings werde ich im Dokument als Drittchuldner aufgelistet

Drittschuldner ist jemand, gegen den der Schuldner eine Forderung hat, und diese Forderung kann der Gläubiger pfänden. Das ist hier m.E. nicht der Fall.

Kurze Recherche ergab, das ein Drittschuldner häufig ein Arbeitgeber ist, also jemand der Geld an den Schuldner ausbezahlt, dieser darf nach der Drittschuldner anerkennung die Schulden nicht mehr an den Schuldner auszahlen sondern nur noch an den Gläubiger.

Über minderjährige Drittschuldner konnte ich nichts finden.

An deiner Stelle würde ich mir einen Beratungshilfeschein holen (wenn nötig) und mal schnell zum Anwalt gehen oder zu einer Schuldenberatung.