Hauptwohnsitz Kind bei Großeltern wegen Schulsprengel?
Hallo zusammen,
wir haben momentan folgendes Problem vielleicht kann uns jemand helfen:
Wir leben in Bayern. Wir sind beide berufstätig, unser Sohn besucht im Nachbarort den Kindergarten und wird tagsüber von den Großeltern, welche im Nachbarort wohnen, betreut.
Nun möchten wir unseren Sohn auch im Nachbarort in die Grundschule schicken, da er dort seinen Freundeskreis und seinen "Lebensmittelpunkt" hat. Ebenfalls bietet die Grundschule im Nachbarort eine bessere Betreuung/Umfeld.
Ist es möglich den Hauptwohnsitz unseres Sohnes bei den Großeltern im Nachbarort anzumelden, um den Schulsprengel zu umgehen? Hat die Ummeldung Auswirkung auf den Kindergeldbezug?
Herzlichen Dank für die Antwort.
4 Antworten
Stelle einen Antrag auf Einschulung im Nachbarort und begründe es so, wie Du es auch hier geschrieben hast und verweise auch darauf, dass das Kind während der Schulferien dort betreut werden muß. Speziell darauf, das der Lebensmittelpunkt des Kindes dort ist. Normalerweise wird dies auch berücksichtigt. Sollte dem nicht so sein, kannst Du das Kind noch immer ummelden, allerdings wäre dies nach dem Meldegesetz nicht rechtens.
Kindergeldansprüche blieben davon unberührt.
Sind die da bei euch nicht so kulant? Einmal konnten wir ein Kind per Antrag an einer anderen Schule unterbringen, Begründung war bei uns auch, dass die Großeltern die Betreuung übernehmen.
Ein anderes Mal war uns bekannt, dass uns der Schulleiter nicht gehen lassen würde.
Da wurde das Kind umgemeldet.
Das Kindergeld bleibt hiervon unberührt.
Vielen Dank für die Anworten.
Wir haben hier in der Schule die Information bekommen, dass der Kindergartenbesuch und die Betreuung der Großeltern kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung sind. Den Großeltern sei es zumutbar, bis in die andere Schule zu fahren...
Daher die Überlegung den Hauptwohnsitz umzumelden.
von der Schule
natürlich könnt ihr das kind ummelden zu den großeltern. auf den kindergeldbezug hat es keinen einfluss
Von eurer Schule oder von der annehmenden?