Hatte einen Unfall , kann ich nachträglich eine Haftpflichtversicherung abschließen?!?!?
Ich hatte vor einigen Wochen einen kleien Zusammenstoß mit dem Fahrrad und einer Fußgängerin, die leicht gestürzt ist, jedoch niemand verletzt wurde etc., jetzt soll ich jedoch Heilungskosten von ca. 400€ bezahlen. (die frau mit der ich zusammen gestoßen bin wollte auf eigenen Wunsch in die Klinik weil sie irgendwelche kreislaufprobleme hat und es an dem tag extrem heiß war)
Kann ich jetzt nachträglich eine Haftpflichtvers. abschleißen die dann die Kosten übernimmt? oder gilt diese erst für Unfalle ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Vertrages?
LG und Danke im Vorraus!!!
8 Antworten
Natürlich kannst Du auch nachträglich noch eine Haftpflichtversicherung abschließen -das ist sogar dringend zu empfehlen. Natürlich wird diese für zuküntige Schadenfälle auch Versicherungsschutz bieten.
Natürlich bekommst Du für den bereits vorliegenden Schaden im Nachhinein keinen Versicherungsschutz.
Tja, dumm gelaufen. Da musst Du nun Dein Konto leider bemühen, weil rückwirkend geht nicht. Stell Dir mal logisch vor, jeder würde erst dann eine Versicherung abschliessen nachdem etwas passiert ist. Dann gäbe es wohl keine Versicherungen!
Zahl den Spass und schliesse mal für Dich eine Haftpflicht Versicherung ab. Stell Dir vor die Frau müsste in den Rollstuhl, wäre behindert .... dann würde das in die Millionen gehen. Als Teilnehmer im Strassenverkehr sollte man sich absichern alles andere ist leichtfertig.
Eine Haftpflichtversicherung kannst du ( und solltest du auch) natürlich abschließen. Für bereits vorhandene Forderungen nützt dir das nichts. Die rsten 5 Jahresbeiträge zahlst du jetzt schon mal an die Krankenversicherung. (wenn du damit hin kommst) Da könnte ohne weiteres noch etwas kommen.
Da die Frage relativ naiv ist -verzeih mir das - schätze ich dich jung an Jahren. Es könnte deshalb möglich sein, dass du noch über die Haftpflicht von den Eltern versichert bist. Oder Trick 17: Du hast einen Hund oder einen Pferd oder sowas? Dann schau mal in den AHB, das sind die allgemeinen Haftpflicht bedingungen unter Vorsorgeversicherung. Dann einfach den Schaden dieser Versicherung melden. Smiley Mac
Das so was von bekloppt, das sollte man eigentlich nicht kommentieren.
Nein,geht nicht,denn es gibt da ein Zauberwort das heißt Rückwirkungsverbot