Welche Schäden übernimmt eine Haftpflichtversicherung einer Sporthalle?
Hi! Ich bin zahlendes aktives Mitglied in einem Sportverein, dessen Hallen ich regelmäßig zum Training nutze. Teilweise mit Trainer, aber natürlich am Tag meines Unfalls ohne. Da ich aber über langjährige Erfahrung in diesem Sport verfüge (17 Jahre), mute ich mir zu, diesen auch erfolgreich zu betreiben, wenn nicht ständig ein Trainer dabei ist. An den Wänden der Halle sind Metallhalterungen mit scharfen Kanten angebracht. Ich bin versehentlich an einer der Halterungen hängen geblieben und habe mich verletzt, sowie ein Teil meiner Ausrüstung ist beschädigt. Jetzt ist die Frage, ob und wer für den Schaden aufkommt... Angeblich übernimmt die Versicherung des Vereins nur Unfälle, die während einer Trainingsstunde mit Trainer passieren. Aber was ist mit der Haftpflichtversicherung des Hallenbetreibers? Die müsste ja eigentlich dafür aufkommen. Auf Nachfragen kam die Antwort, dass diese Halterungen beim Bau der Halle (vor ca. 15 Jahren) von einer Firma sachgemäß angebracht und vom Versicherer so auch abgenommen wurden. Da ich eine Risiko-Sportart betreiben würde, wäre das sozusagen PP (Persönliches Pech). Der Hallenbetreiber ist nicht dazu bereit seinen Haftpflichtversicherer von dem Unfall in Kenntnis zu setzen. Es wäre ja in den letzten 15 Jahren auch nix passiert. Aber ist das wirklich so? Bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Lieben Dank für eure Hilfe im Voraus!
5 Antworten
... in welchem Vertragsverhältnis stehts denn Du mit dem Hallenbetreiber?
Ich fürchte, es gibt nur etwas vom Verein, denn der hat seine Mitglieder zu versichern. Und wenn der sagt: Das Mitglied war rechtswidrig in der Halle, ist doch alles gesagt, oder übersehe ich etwas?
So einen Verein gibt es nicht, wetten?
Der Schaden müsste ja ursächlich von den Halterungen entstanden sein.
Um das zu beurteilen, fehlt hier jede Beschreibung.
Wie bist Du an die Halterungen gekommen?
kümmere dich nicht um die probleme des hallenbetreibers, ob oder wie er sein objekt vor allgemeinen gefahren schützt, "verkehrssicher" hält oder sichert oder auch nur meint, sicher zu sein.
stelle deine forderung auf schadensersatz an ihn direkt, am besten schriftlich mit einschreiben. setze eine frist für die reguilierung und drohe mit einer klage, wenn nichts passiert. allerdings musst du auch bereit sein, das ggf. durchzuziehen. meistens reicht aber "säbelrasseln".
da wäre eine rechtsschutzvesicherung hilfreich
Dem Hallenbetreiber obliegt die Verkehrssicherheit des Gebäudes.
Wenn es dort scharfkantige Gegenstände gibt, die dort eigentlich nicht sein dürften, hast du eine Chance auf Schadensersatz.
Deine Krankenkasse will ja ebenfalls die Behandlungskosten erstattet haben. Dann kannst du dich an ihre Forderung anhängen.
Ich warte schon seit Wochen auf ein Unfallschreiben der Krankenkasse. Habe mich bei ihr gemeldet und sie darauf aufmerksam gemacht. Da ich aber das Schreiben nicht abwarten kann, habe ich hier die Frage schon mal gestellt.
Wenn du eine "Risikosportart " betreibst, unterliegst du natürlich auch erhöhten Sorgfaltspflichten.
Wenn die Gefahrenquellen offensichtlich sind, hast du schlechte Karten.
Natürlich habe ich die Gefahrenquelle gesehen, aber ist der Hallenbesitzer nicht dazu verpflichtet alle Gefahrenquellen zu beseitigen oder ansonsten die Halle außer Betrieb zu setzen? Ich zahle doch dafür, dass ich die Hallen nutzen kann.
Wenn du eine Gefahrenquelle siehst, musst du sie auch meiden.
Du kannst dich nicit einfach darauf verlassen, dass schon alles gut geht.
An den Wänden der Halle sind Metallhalterungen mit scharfen Kanten angebracht.
Und von den scharfen Kanten hattest du schon vor dem Unfall Kenntnis?
Wer hat denn die Halterungen an der Wand angebracht, der Hallenbesitzer oder der Verein - und welchen Zweck erfüllen sie?
Außerdem, welche Sportart übst du überhaupt aus?
Und außerdem, schildere mal bitte den Ablauf wie du dich verletzt hast und wie dabei noch deine Ausrüstung beschädigt werden konnte.
Ich reite. Die Halterungen dienen als Befestigung einer Regenanlage. Diese Regenanlage hängt allerdings meines Erachtens viel zu tief, nämlich direkt über der Bande. Auf ca. 1,50 m. Das Pferde (welches im Übrigen im Besitz des Vereins ist) hat einen Satz in Richtung Wand gemacht. Wäre die Wand glatt gewesen, also ohne diese Halterung, hätte ich vielleicht nur blaue Flecken gekriegt. Da ich aber mit dem Knie an der Halterung hängen geblieben bin, habe ich mir einen tiefen Schnitt zugezogen (musste mit 7 Stichen genäht werden) und meine fast neue Reithose (Wert ca. 100 €) ist total zerrissen.
Mehrfach haben auch schon andere Mitglieder sich über die Position der Regenanlage beschwert, doch bisher ohne Erfolg.
Natürlich alles nur mündlich. Ich will auch keinen Stress da im Verein. Nur es ist halt sau gefährlich. Und ich will nicht auf meinem Schaden sitzen bleiben.
Der Verein ist der Besitzer der Halle.
Bei deinen Texten geht einiges durcheinander.
Zuerst schreibst du:
Angeblich übernimmt die Versicherung des Vereins nur Unfälle, die während einer Trainingsstunde mit Trainer passieren. Aber was ist mit der Haftpflichtversicherung des Hallenbetreibers?
Und jetzt kommt der Hinweis:
Der Verein ist der Besitzer der Halle.
Außerdem stellt sich mir die Frage, wer hat dir erlaubt ohne Trainer ein fremdes Pferd in der Reithalle zu reiten?
Zusätzlich waren dir die fehlerhaft angebrachten Halterungen bekannt und somit hättest du Vorsorge treffen müssen.
Alternativ dafür sorgen, dass die scharfen Kanten beseitigt werden.
Wenn du mit einem fremden Pferd reitest trägst auch du für dieses Tier eine Verantwortung.
Ob die Vereinshaftpflicht dir etwas zahlt möchte ich bezweifeln, denn wenn du entsprechend Vorsorge getroffen hättest, wäre auch nichts passiert.
Gruß N.U.
Der Hallenbetreiber ist der Verein. Der ist einmal für Reitunfälle versichert, die während Unterrichtsstunden passieren. Er sollte aber auch als Betreiber ein Haftpflicht haben. Meines Erachtens habe ich jetzt nichts durcheinander gebracht. Dass ich das Pferd auch außerhalb von Reitstunden reiten darf, ist so abgeklärt.
Vorsorge? Inwiefern? Hätte ich dann die Halle nicht nutzen dürfen?
Ich kann mich ja schlecht da hin stellen und die Dinger eigenmächtig abmontieren. Die hängen da ja immer noch und in dieser Halle finden auch regelmäßig Unterrichtsstunden statt. Die dürften dann ja auch nicht stattfinden?
Wenn bekannt ist, dass eine Reithalle nicht für das reiten von Pferden geeignet ist, wegen Verletzungsgefahr, dann darf die Reithalle auch nicht genutzt werden.
Man hätte ja auch außerhalb der Reithalle reiten können.
Wenn man aber das Risiko eingeht, dann muss man auch mit einem Schaden rechnen und kann dann die Kosten nicht einfordern.
Ich bin aktives Mitglied und zahle dafür, dass ich das Vereinsgelände inkl. Hallen nutzen darf. Und die sollten doch in einem Zustand sein, der mich nicht fahrlässig gefährdet, oder?