Nasenbruch durch Unfall... Was sollte ich tun?
Gestern Abend war ein Freund zu besuch und wollten in einer Gaststätte zu Abend essen. Als wir von meiner Wohnung die Treppen herunter ging, rutschte mein Freund leicht aus und wollten ans Treppengeländer fassen dabei schluck er mir aus versehen ohne böse Absicht ins Gesicht und brach mir die Nase. War noch nicht beim Arzt. Ich habe eine Private Unfallversicherung bin mir aber nicht sicher ob die bei sowas zählt. Leider hat mein Freund keine Haftpflichtversicherung, nun weiß ich nicht ob ich dass meiner Versicherung melden kann ohne dass mein Freund für das Belangt werden könnte. Zumal es tatsächlich ein Unfall war. Nun stellt sich die Frage ob meine Private Unfallversicherung eventuelle Kosten übernimmt für eine OP.. bin mir sicher dass es nötig ist.
7 Antworten
Wieso warst du denn noch nicht beim Arzt? Willst du dass die Verletzung unsachgemäß wieder verheilt, und du anschließend erneut operiert werden musst?
Die Behandlung bezahlt ganz normal deine Krankenkasse. Und wenn ihr beide übereinstimmend die Schilderung abgibt, wie sich das ereignet hat, passiert deinem Freund auch nichts.
Deine private Unfallversicherung zahlt nur wenn sich daraus ein dauerschaden ergibt, der deine Arbeitsfähigkeit beeinflusst.
Höchstens ein Unfall- Krankenhaustagegeld würde bei einer Operation gezahlt. Dafür muss dieser Unfall aber dokumentiert sein und eine OP erforderlich.
Das ist ein normaler Unfall, geh zum HNO Arzt, ein Nasenbeinbruch muss man sofort richten oder ein Jahr warten. Ohne Arztbesuch bleibst du auf den Kosten sitzen.
Hallo,
die Krankenkasse wird die notwendigen Behandlungskosten übernehmen. Später erhält man von der Krankenkasse einen Unfallfragebogen, in dem man den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern hat. Wenn den Freund kein Verschulden trifft, hat er keine Kosten zu tragen.
Tipp: Eine Haftpflichtversicherung ist sehr sinnvoll.
Gruß
RHW
Die Kosten für die Behandlung trägt erst einmal deine Krankenversicherung .
Ob diese Regressansprüche an deinen Freund richten, kann ich dir nicht beantworten.
Die private Unfallversicherung würde unabhängig von der Krankenkasse regulieren, sofern ein dauerhafter Schaden zurückbleibt.
Wenn es "nur" ein einfacher Bruch ist, wird nicht operiert