Greift die Haftpflichtversicherung?

4 Antworten

Die Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden im Ausland. Du wirst aber glaubhaft erklären müssen, wie es zu dem Schaden kam. Wenn ihr dort gemeinsam als Band aufgetreten seid, ist das ein Eigenschaden. Egal wem jetzt die einzelnen Geräte oder Instrumente individuell gehören.

Dazu gibt es eine spezielle Instrumenten-Versicherung, die ihr als Band abschließen könnt.

Gummigusche3 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 12:30

Es handelt sich um keinen Bandauftritt, sondern eine private Feier. Es war eine Einzelperson die zu ein paar Liedern ins Mikrofon "mitgegrölt" hat und nicht auf die Länge des Kabels achtete.

DerHans  26.08.2021, 12:33
@Gummigusche3

Du hast jetzt aber bereits zwei verschiedene Versionen abgeliefert. Das würde mir all Schadenssachbearbeiter ausreichen, die Regulierung abzulehnen, und dich auf den Klageweg zu verweisen.

Wieso sagst du der Versicherung dass es in Tschechien passiert ist, wenn du dir unsicher bist, sag doch einfach ist hier passiert.....

DerHans  26.08.2021, 11:17

Eine Falschauskunft, wenn sie einmal im Raum steht, berechtigt den Versicherer vom Vertrag zurück zu treten, und die Regulierung zu verweigern

Tosh2033  26.08.2021, 11:17
@DerHans

no shit sherlock`? Boah danke für die Info

Ich hatte dir schon geantwortet: https://www.gutefrage.net/frage/wie-schaden-regeln

Die Schadenschilderung war bisher zu "dünn".

...ist die Box durch ziehen am Kabel vom Tisch gefallen.

Dadurch wird es auch nicht konkreter.

Warum wurde am Kabel gezogen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gummigusche3 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 09:37

Es handelte sich um eine Feier. Zum mit singen war das Mikrofon angeschlossen, welches über ein Kabel verbunden ist. Dieses Kabel war mehrfach um die Box gewickelt, damit niemand auf das Kabel tritt oder darüber stolpert und daher sehr kurz (etwa einen Meter). Die Box wurde beim mitsingen (und auch tanzen) durch meinen Freund von Tisch gezogen. (Diese befand sich dort für einen besseren Abstrahlungswinkel der Musik). Das geschah ausversehen und bei meinem Freund war dabei noch Alkohol im Spiel. Die Box fiel also vom Tisch und das genau auf eine der beiden Seiten mit einer Öse als Befestigungspunkt des Trageriemens. Da die Öse heraussteht wirkte die ganze Kraft dort. Das Holz des Klangkörpers ist nun nach innen gebrochen. Eine Reparatur ist laut Teufel ausgeschlossen worden und ist für sie ein Totalschaden, was Seitens von Teufel auch schriftlich bestätigt werden kann. Das gebrochene Holzteil kann nicht ausgetauscht werden.

wattdennnu2  26.08.2021, 12:05
@Gummigusche3

Das ist doch schon einmal eine brauchbare Schilderung. In der Art und Weise solltet ihr die private Haftpflichtversicherung des Verursacher informieren, aber im Vorwege klären, ob der "Auftritt" privat oder gewerblich war.

Leider hast du nicht verraten, wer am Kabel gezogen hat?

Dass sich das in Tschechien abgespielt hat, hat welche Bedeutung hinsichtlich des Versicherungsschutzes?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gummigusche3 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 00:00

Einer meiner Freund hat am Kabel gezogen. Ich bin mir unsicher, ob die Haftpflichtversicherung auch im Ausland greift.

ronnyarmin  26.08.2021, 00:02
@Gummigusche3

Da muß der Freund, der am Kabel gezogen hat, in seinen Versicherungsunterlagen nachsehen. Hier kann das Niemand wissen.

Da der Schaden aber anscheinend schon eine Weile her ist, ist fraglich, ob er jetzt noch der Versicherung gemeldet werden kann.

Gummigusche3 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 09:48
@ronnyarmin

Es ist ca. 1,5 Tage her

ronnyarmin  26.08.2021, 09:54
@Gummigusche3

Dann spricht nichts dagegen, dass sich dein Freund an seine Versicherung wendet.