Greift die Haftpflichtversicherung?
Hallo erstmal,
ich mach mit ein paar Freunden gerade Urlaub in Tschechien und habe mein Teufel Rockster air (Musikbox 600€) mit. Beim singen über das Mikrofon ist die box durch ziehen am Kabel vom Tisch gefallen. Teufel kann es nicht reparieren und es ist laut ihnen ein Totalschaden. Meine Frage ist übernimmt die Haftpflichtversicherung meines Kumpels den Schaden, obwohl der Unfall in Tschechien passierte?
4 Antworten
Die Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden im Ausland. Du wirst aber glaubhaft erklären müssen, wie es zu dem Schaden kam. Wenn ihr dort gemeinsam als Band aufgetreten seid, ist das ein Eigenschaden. Egal wem jetzt die einzelnen Geräte oder Instrumente individuell gehören.
Dazu gibt es eine spezielle Instrumenten-Versicherung, die ihr als Band abschließen könnt.
Du hast jetzt aber bereits zwei verschiedene Versionen abgeliefert. Das würde mir all Schadenssachbearbeiter ausreichen, die Regulierung abzulehnen, und dich auf den Klageweg zu verweisen.
Wieso sagst du der Versicherung dass es in Tschechien passiert ist, wenn du dir unsicher bist, sag doch einfach ist hier passiert.....
Eine Falschauskunft, wenn sie einmal im Raum steht, berechtigt den Versicherer vom Vertrag zurück zu treten, und die Regulierung zu verweigern
no shit sherlock`? Boah danke für die Info
Ich hatte dir schon geantwortet: https://www.gutefrage.net/frage/wie-schaden-regeln
Die Schadenschilderung war bisher zu "dünn".
...ist die Box durch ziehen am Kabel vom Tisch gefallen.
Dadurch wird es auch nicht konkreter.
Warum wurde am Kabel gezogen?
Es handelte sich um eine Feier. Zum mit singen war das Mikrofon angeschlossen, welches über ein Kabel verbunden ist. Dieses Kabel war mehrfach um die Box gewickelt, damit niemand auf das Kabel tritt oder darüber stolpert und daher sehr kurz (etwa einen Meter). Die Box wurde beim mitsingen (und auch tanzen) durch meinen Freund von Tisch gezogen. (Diese befand sich dort für einen besseren Abstrahlungswinkel der Musik). Das geschah ausversehen und bei meinem Freund war dabei noch Alkohol im Spiel. Die Box fiel also vom Tisch und das genau auf eine der beiden Seiten mit einer Öse als Befestigungspunkt des Trageriemens. Da die Öse heraussteht wirkte die ganze Kraft dort. Das Holz des Klangkörpers ist nun nach innen gebrochen. Eine Reparatur ist laut Teufel ausgeschlossen worden und ist für sie ein Totalschaden, was Seitens von Teufel auch schriftlich bestätigt werden kann. Das gebrochene Holzteil kann nicht ausgetauscht werden.
Das ist doch schon einmal eine brauchbare Schilderung. In der Art und Weise solltet ihr die private Haftpflichtversicherung des Verursacher informieren, aber im Vorwege klären, ob der "Auftritt" privat oder gewerblich war.
Leider hast du nicht verraten, wer am Kabel gezogen hat?
Dass sich das in Tschechien abgespielt hat, hat welche Bedeutung hinsichtlich des Versicherungsschutzes?
Einer meiner Freund hat am Kabel gezogen. Ich bin mir unsicher, ob die Haftpflichtversicherung auch im Ausland greift.
Da muß der Freund, der am Kabel gezogen hat, in seinen Versicherungsunterlagen nachsehen. Hier kann das Niemand wissen.
Da der Schaden aber anscheinend schon eine Weile her ist, ist fraglich, ob er jetzt noch der Versicherung gemeldet werden kann.
Es ist ca. 1,5 Tage her
Dann spricht nichts dagegen, dass sich dein Freund an seine Versicherung wendet.
Es handelt sich um keinen Bandauftritt, sondern eine private Feier. Es war eine Einzelperson die zu ein paar Liedern ins Mikrofon "mitgegrölt" hat und nicht auf die Länge des Kabels achtete.