Darf ich während meiner Ausbildung / Probezeit auch woanders arbeiten?
Ich fange demnächst meine Aubildung. Da ich vorher sehr lange frei hatte, habe ich dei Zeit genutzt, um als Aushilfe zu arbeiten. Die Arbeit dort macht mir Spaß und mit den Leuten komme ich auch super zurecht, deshalb würde ich dort gerne weiterhin während meiner Ausbildung 1 oder 2 mal die Woche arbeiten.
Aber geht das während meiner Probezeit oder überhaupt während der Ausbildung? Ich weiß zwar, dass das meist vom Arbeitgeber abhängt, ob man woanders arbeitet oder nicht, aber Ausbildung und Probezeit ist ja eigentlich noch einbisschen was anderes.
9 Antworten
Hallo,
für einen Zweitjob braucht man normalerweise die Genehmigung des Ausbildungsbetriebes. Es gibt zwei mögliche Ablehnungsgründe:
Interessenkonflikte mit der Ausbildung (Konkurrenzbetrieb oder in der Ausbildung wird Kunden immer der Betrieb mit dem Zweitjob empfohlen)
der Zweitjob beeinträchtigt die Leistungen in der Ausbildung (bei schwachen Leistungen wird dieser Punkt sehr viel kritischer gesehen als bei einem Azubi mit sehr guten Leistungen).
In der Probezeit kann aber der Ausbildungszeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Ein Zweitjob in der Probezeit ist daher immer ein Wagnis.
Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind immer einzuhalten (freie Tage in der Woche, maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen ...).
Ggf. ist auch sehr sinnvoll. sich voll auf die Ausbildung zu konzentrieren. Am Ende der Probezeit und am Ende der Ausbildungszeit kann es unter Umständen eng werden und teilweise entscheiden "Kleinigkeiten" über die weitere Zukunft. Auch bei Bewerbungen nach der Ausbildung können die Abschlussnote oder die Berufsschulnoten sehr wichtig werden.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Ist schon eine Entscheidung für oder gegen den Zweitjob gefallen?
Hallo alileinchen69!
Jede Nebentätigkeit muss dem AG (hier Ausbilder) angezeigt (= gemeldet) werden. Untersagen kann dieser sie nur, wenn dadurch den Pflichten im Hauptarbeitsverhältnis nicht mehr vollständig oder korrekt nachgekommen werden kann oder eine Konkurrenztätigkeit vorliegt.
Die Summe der Arbeitszeiten aller Tätigkeiten als "abhängig Beschäftigter" (Arbeitnehmer) dürfen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich täglicher Höchstarbeitzeit nicht überschreiten bzw. dürfen dazwischen die Mindestruhezeiten nicht unterschritten werden. Dies stellt in der Regel das größere Problem dar. Hier bist du allerdings selbst in der Verantwortung - und schlimmstenfalls in der Haftung.
Meines Wissens darfst du nur da weiterarbeiten, wenn du deine Ausbildung nicht gefährdest - also du müsstest die Arbeitszeiten dann jeweils so legen, dass sie sich nicht überschneiden. Dein Ausbilder braucht dich schließlich regelmäßig, um dir überhaupt etwas beibringen zu können, da kannst du nicht einfach woanders arbeiten, wenn du dort gebraucht wirst.
nein. probezeit und ausbildung ist das gleiche..
du musst den arbeitgeber fragen
Über einen Nebenjob musst du deinen Ausbilder informieren. Er darf ihn dir aber nur dann verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflusst oder wenn du z.B. für einen Konkurrenzbetrieb arbeitest.
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html
Dieser rechtliche Aspekt wird Dir wenig nützen wenn der Betrieb die Probezeit beenden möchte. Dann macht er das halt. Also nicht auf ein Kräftemessen ankommen lassen.