Darf der Arbeitgeber Handys einsammeln?
Folgendes ist bei uns passiert:
Weil sich einige wenige aus unserer ca. 20-köpfigen Gruppe nicht an das Benutzungsverbot von Handys während der Arbeitszeit gehalten haben, sollen ab sofort die Mobiltelefone von allen vor Beginn der Arbeitszeit eingesammelt und danach wieder ausgegeben werden. Dabei hatte ich eigentlich im Kopf, dass derartige Kollektivstrafen nicht erlaubt sind. Hat jemand dazu bitte einen konkreten Paragraphen, falls das so sein sollte?
Und darf der AG zumindest die Handys derjenigen, die sich nicht an die Regeln halten, einkassieren? Besonders hinsichtlich der Versicherung dürfte das doch eigentlich kritisch sein.
13 Antworten
Also, eine Handynutzung kann der Arbeitgeber verbieten.ihr seit zum Arbeiten da, nicht für WhatsApp. Da gibt es einen Begriff "Arbeitszeit Diebstahl". Kann zu Abmahnung und Kündigung führen.
Für die Erreichbarkeit gibt es ja das Betriebstelefon.
Einsammeln darf er es nicht, es sind persönliche Gegenstände. Aber er kann verlangen, dass die im Spind bleiben.
Kenne ich aus der Automobilindustrie, wenn geheime vorserie Modelle durchlaufen.
Auch sind da Uhren und Ringe nicht erlaubt, damit keine Kratzer im Lack entstehen.
Ein Handyverbot kann der Arbeitgeber daher auf verschiedene Weise begründen, zum Beispiel wenn du an Maschinen arbeitest zu deiner eigenen Sicherheit
Es hat etwas mit Verhaltensregeln zu tun, wo der Betriebsrat in der Mitbestimmung ist.
Das Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz kann mit Urteil gar keine allgemeingültige Regeln für alle AN aufstellen. Sonst würde der Betriebsrat in der Mitbestimmung ausgebotet werden. Und der AN kann keine anderslautende Vereinbarung im Arbeitsvertrag abschließen? So geht es gar nicht !
Frage doch nochmal den Betriebsrat.
Das Handy darf auch gar nicht einkasiert werden, weil sonst das Grundrecht Schutz des Eigentums verletzt wird.
Schwierig. Einen konkreten Paragraphen wirst du wohl nicht finden. Tatsächlich kann der AG die Nutzung verbieten. Er kann sogar das Mitführen des Handys verbieten. Das hängt dann aber auch von der Art des Betriebes ab wegen Betriebsgeheimnisse. Pauschal einsammeln halte ich für schwierig. Was will er machen, wenn du sagst, du hättest es nicht dabei. Durchsuchungen? Das sind meiner Meinung nach Pauschalverdächtigungen, die zumindest grenzwertig sind. Zumindest bewegt sich der AG auf einem schmalen Grad. Vielleicht gibt es ja bereits ein Urteil in dieser Richtung, konnte aber auf die Schnelle nichts finden.
Der AG soll einfach eine Abmahnung aussprechen, und gut ist.
Ich würde mein Handy nicht abgeben, das Risiko, dass es wegkommt, trage ich.
Muss nicht derjenige, der etwas durchsetzt, die Rechtmäßigkeit belegen, und nicht andersrum?
Eigentlich schon, aber ich finde es besser, gut vorbereitet in eine Schlacht zu ziehen.
Fair enough.
Befürchte allerdings, dass du, wenn du dich wirklich für eine Schlacht rüsten willst, an einem Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht nicht vorbeikommst.
Das wäre dann auch der nächste Punkt auf der ToDo-Liste. Aber halt auch der erste kostenpflichtige... 😇😬
Im Grunde ist es eigentlich so das der AG die Nutzung von Handys eigentlich nicht mal pauschal einfach so untersagen darf.
Für das einsammeln von Handys oder ähnliches hat er ausser in Ausnahmefällen bei besonderes Sicherheitsrelevanten Bereichen überhaupt keine Handhabe.
Im Grunde ist es eigentlich so das der AG die Nutzung von Handys eigentlich nicht mal pauschal einfach so untersagen darf.
Doch, das geht. (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 30.10.2009,6 TaBV 33/09)
Okay ich habe mich falsch ausgedrückt.
Er darf das Mitführen eines Handys und die Nutzung bei dringenden privaten Angelegenheiten nicht ohne weiteres untersagen.
Natürlich darf er das.
Beispiel: du hast was die Toilette runtergespült und die ist verstopft.
Der Klempner kommt
Er ist drei Stunden da und hängt davon 2 Stunden am Handy
Eine monteursstunde kostet 45€
Zahlst du die 90€?
Wenn ja, Gib mir deine Adresse, ich bin in 2h bei dir
Lies nochmal was ich geschrieben habe. Danke.
Lies du es auch
Du hast geschrieben das ein AN das Handy nicht während der Arbeitszeit benutzen soll.
Und das steht auch gar nicht zur Diskussion. Ich habe ja in meinem obigen Kommentar geschrieben das ich mich unglücklich ausgedrückt habe.
Dann möchte ich mich entschuldigen, mir fehlt hier scheinbar was
Genau so sehe ich es nämlich auch.
Das Problem dabei: Konkrete Paragraphen finden. 😅