Muss meine Schwester mich unterstützen (Bafög)?
Hallo zusammen,
Ich möchte gerne studieren gehen, das wäre mein zweiter Ausbildungsweg. Jetzt kommt natürlich die Frage der Finanzierung - ich möchte Bafög beantragen. Meine Mutter bekommt eine kleine Rente und einen Vater habe ich nicht (nie kennen gelernt). Meine große Schwester allerdings ist selbstständig. Kann es sein dass das BAföG-Amt sagt, sie soll mich unterstützen?
Freue mich auf eure Antworten!
11 Antworten
Geschwister sind untereinander nicht unterhaltspflichtig.
Nur Eltern und Kinder sind das dem jeweils anderen gegenüber (vorausgesetzt sie verfügen über die Mittel dazu).
nein. unterhaltspflicht besteht nur in der abstammungslinie vor und zurück, d.h. eltern an kinder und kinder an eltern und unter bestimmten umständen noch (geschiedene) ehepartner. aber geschwister haben gegenseitig keine unterhaltspflicht. deine schwester muss dich also nicht unterstützen.
du musst deinen vater nicht kennengelernt haben, um von ihm unterhalt zu bekommen. das kann man durch ein gericht regeln lassen.
Das Einkommen deiner Geschwister interessiert das BAFöG-Amt nicht.
Nur deine Eltern wären verpflichtet dich zu unterstützen, wenn sie dazu in der Lage sind.
Deine Schwester ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Das gilt nur bei Verwandten in auf- und absteigender Linie.
Nein, deine Schwester ist nicht verpflichtet für deinen Unterhalt zu sorgen.