Hat man bei 60% Schwerbehinderung ein verbessertes Mietrecht, oder andere Vorteile?
10 Antworten
Im Mietrecht wirkt sich Schwerbehinderung erst aus, wenn es um eine behindertengerechte Wohnung geht. Habe ich eine solche - gewiß nicht billigere - gemietet, so leiten sich hierzu besondere Ansprüche/Anforderungen ab, die zu erfüllen der Vermieter - wie im Mietvertrag regelmäßig vereinbart - dann auch verpflichtet ist.
Das heißt Grad der Behinderung (GdB) 60 und hat mit Prozenten nichts zu tun.
Besondere Rechte/Vorteile im Mietrecht für Schwerbehinderte gibt es nicht.
Im Arbeitsleben:
Zusatzurlaub, zusätzlichen Steuerfreibetrag und Kündigungsschutz.
Sonst, je nach Art der Behinderung, Kfz-Steuerermäßigung 50% oder kostenlose Nutzung (gegen Kauf einer sog. Wertmarke) öffentlicher Verkehrsmittel im Umkreis von 50 km vom Wohnort.
Das ist es was mir so auf Anhieb einfällt.
Die Frage haben die anderen schon richtig beantwortet. Allerdings beziehen sich die genannten Vorteile im Arbeitsrecht darauf, das Du momentan auch eine Arbeit hast. Wenn Du aber eine suchst, kann die Behinderung zum Problem werden, da viele Arbeitgeber sich nicht an die Auflagen binden wollen. Wende Dich einfach mal an Deinen Rentenversicherungsträger. Die werden prüfen welche Möglichkeiten für Dich in Betracht kommen könnten.
Grundsätzlich NEIN!
Lediglich bei den §§ 574a bis 574c BGB könnte die Sozialklausel greifen
"Die Kündigung muss für den Mieter, auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters eine unzumutbare Härte darstellen; letztlich ist die Abwägung immer eine Frage des Einzelfalles. Beispiele: fehlender Ersatzwohnraum, Schwangerschaft, schwere Krankheit, Geringes Einkommen, lange Wohndauer bei älteren Menschen, Gebrechlichkeit, bevorstehendes Examen, Schwierigkeiten bei Schul- und Kindergartenwechsel. Liegen mehrere dieser Gründe vor, so spricht dies um so mehr für das Vorliegen eines Härtegrundes." Quelle:http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein
Was hier in der angegebenen Quelle dargestellt wird, wird jeder Praktiker, der mit Mietrecht zu tun hat, mit einem lauten Lachen kommentieren.
Schwangerschaft, geringes Einkommen, lange Wohnfauer bei älteren Mietern, bevorstehendes Examen, Probleme bei Schul- und Kindergartenwechel sind zwar in Einzelfällen so geurteilt, aber diese Urteile können nicht als Grundlagen herangezogen werden.
Besondere Härte - fehlender Ersatzwohnraum und zwar unter dem Grundsatz, dass zumubare Bedingungen bestehen müssen, schwere Erkrankung in bestimmten Fällen kann zur Anwendung der § 574 a und 574 c BGB führen, muss es aber nicht.
Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Sozialklausel sondern um die Folgen des Widerspruchsrechtes und die Auslegung der genannten §§.
bei diesen behinderungsgrad liegt die vergünstigung nur im steuerlichen bereich ,sowie die möglichkeit auf vorzeitigen renteneintritt und bei veranstaltung geldwerten vorteil vergünstigungen in kfz steuer oder nutzung der öffentlichen verkehrsmittel gibt es nur ,wenn ein zusatzeintrag in der scwerbehinderung eingetragen ist z.b behnderung 60% mit B
Kfz-Steuervergünstigung bzw. die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (gegen Kauf einer sog. Wertmarke) bekommt man ab GdB 50 und dem Merkzeichen G oder aG. Ob bei einem GdB 60 schon eine Begleitperson nötig ist/sein kann ist eher unwahrscheinlich.