Wanddurchbruch Mietrecht?
Hallo, zählst es als Wanddurchbruch im Mietrecht, wenn man ein ca. 5 cm x 5 cm großes Loch in eine Gripskartonplatte schneidet, um ein Kabelkanal dadurch zu legen? Muss man dazu die Einwilligung des Vermieters einholen? Danke
6 Antworten
5 x 5 cm sind schon ein recht großes Loch. Du musst nur bei Auszug den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herstellen. Dann kann es dir passieren, dass das Loch sich nicht so einfach reparieren lässt.
Besser ist es. Zudem weißte ja nicht was hinter der Wand verbaut worden ist. Oder auch wie die Wand aufgebaut. Zumal die Oberfläche ja nie wieder so sauber hinzubekommen ist. Ich würd mich tierisch aufregen und Deine Kaution zur Reparatur verwenden.
Einer von Fach bekäme das wohl fast wieder hin. Jedenfalls dem Augenschein nach. Aber des ist ja dann auch teurer. Es gibt immer viele Lösungen. Was ist wenn der Nachmieter genau an der Stelle etwas sichern muß?
Deswegen vorher fragen, auf jeden Fall!
Mein Nachwuchs wollte auch Kabel durch die Wand verlegen um den Weg zu verkürzen. Aber in der Höhe wo es gern sollte ging das nicht. Der Kompromiss war es zu verkleinern auf das notwendigste. Und das Loch wurde hinter die Fuß/Zierleisten versteckt, was echt aufwendig war. Die Lautsprecherkabel nahmen dann den langen Weg hinter den Leisten. Tja, da mußte sich einer echt anstrengen um es allen recht zu machen.
Das ist ein Loch und kein Durchbruch. Richtig wäre, dafür die Erlaubnis des Vermieters einzuholen mit entspr. Begründung der Notwendigkeit. Bei Mietende wäre es problemlos wieder verschließbar.
Frage lieber nach einer Einwilligung, umgekehrt würdest du es auch nicht anders wollen.
Tausch doch einfach vor Auszug die Platte aus. Wo ist das Problem?
Man kann auch alles übertreiben.
Das geht schon!
Aber fragen sollte man schon. Ganz klar!