Schwerbehinderung 60% welche Finanziellen Vorteile habe ich?
Ich besitze einen Schwerbehinderten Ausweis mit 60% ohne weitere Buchstaben auf der Rückseite eingetragen. Aufgrund meiner Epilepsie wurde mir dieser ausgehändigt. Nun zu meiner Frage: Bekomme ich irgendwelche Finanzielle Unterstützung vom Statt oder sonst wem?
Irgendein Vorteil muss dieser Ausweis für mich doch haben außer Steuerliche und mehr Urlaubstage und Eintrittsermäßigungen.
Währe über eure Antwort dankbar.
Gruß Björn
12 Antworten
Zum Ausweis gibt es ein Merkblatt. Da steht alles drin. Hast Du keins bekomme forder es beim Amt das den Ausweis ausgestellt hat nach.
Es heißt übrigens Grad der Behinderung (GdB), mit Prozenten hat das nichts zu tun.
stimmt gbd heißt des. Aber aufm amt habe ich das au gesagt und die jenige hat mich verdutzt angeschaut und meinte nur... meinen sie 60% ich so jaaaa... xD
Mit welcher Begründung solltest du finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen ? Solange du noch voll arbeiten kannst hast du deine Einkünfte... kannst du nicht mehr voll arbeiten kannst du Erwerbsminderungsrente beantragen.
Aber nur weil man GdB 60 hat bekommt man nicht 100 Euro extra vom Staat.
Allerdings sind Steuerfreibetrag und die ganzen Ermäßigungen auch eine Art finanzielle Unterstützung.. eben nur nicht direkt sondern indirekt.
eben nicht da ich an Epilepsie erkrankt bin kann ich momentan nicht arbeiten
Hallo,
gleich vorweg, NEIN es gibt kein zusätzliches Geld vom Staat, warum auch?
Mit den Vorteilen die man durch einen solchen Ausweis erlangt, auf die man ohne Frage gern verzichten würde, hast Du ja auch nicht unerhebliche steuerliche Vorteile, die entgegen so einiger Meinungen nicht indirekt sondern direkt greifen. Die Freibeträge kannst Du Dir eintragen lassen und hast damit ab dem Augenblick faktisch mehr Bares in der Tasche.
Ferner hast Du mehr bezahlten Urlaub, ein weiterer Vorteil, einen besondern Kündigungsschutz, ein zusätzlicher nicht unerheblicher Vorteil und gewisse Ermäßigungen. Was soll es denn nun noch sein?
Nein. Ohne Merkzeichen gibt es keinen Nachteilsausgleich. Die steuer- und arbeitsrechtliche Besserstellung (Zusatzurlaub, Kündigungsschutz) hast du ja schon benannt.
G imager761
Als erstes fällt mir ein, du hast Anspruch auf 5 Tage mehr bezahlten Urlaub. Du kannst früher ohne Abschläge in Urlaub gehen. Du hast steuerliche Vergünstigungen durch einen höheren Freibetrag.
http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/verguenstigungen-fuer-schwerbehinderte.html