Hat man als Krankenschwester Anspruch auf Schmerzensgeld bei Infektion mit Krätze / Scabies durch einen Patienten?
Hallo,
meine Frau ist Krankenschwester und hat sich bei einem Patienten mit Krätze angesteckt. In diesem konkreten Fall ist es so, dass der Patient an einer extrem ansteckenden Form von Krätze litt und die gewöhnlichen Hygiene- und Präventivmaßnahmen nicht ausreichend waren um eine Infektion zu verhindern.
Dem Arbeitgeber war dies auch bekannt, denn auf der Station auf der der Patient vorher war hatten sich bereits mehrere Pflegekräfte, trotz Schutzmaßnahmen, infiziert. Der Patient wurde ohne weitere Hinweise bzgl. der Infektionsgefahr auf die Station meiner Frau verlegt. Neben meiner Frau haben sich 10 ihrer Kollegen infiziert.
Es ist nun so, dass die Behandlung schon sehr lange dauert und einfach nicht zum Abschluss kommt, denn die Erreger sind offensichtlich gegen diverse Scabies Medikamente immun. Nach einer 4tägigen Behandlung mit Tabletten und einer Salbe lässt sich erst 6 Wochen später feststellen, ob die Behandlung erfolgreich war.
Die ersten drei Behandlungen waren jedoch alle nicht erfolgreich und meine Frau ist nun in der 4. Behandlungsphase. Sie ist somit seit über 20 Wochen mit Scabies infiziert. Zur Sicherheit und um das Ansteckungsrisiko zu minimieren mussten unser gemeinsamer Sohn (2 Jahre alt) und ich die Medikamente jedes Mal einnehmen. Die Medikamente wurden natürlich von Mal zu Mal stärker, was für Körper und Haut (insb. für ein Kleinkind) nicht gut sein kann.
Unser Sohn und ich haben uns zum Glück bisher nicht angesteckt, meine Frau ist aber mit den Nerven total am Ende. Es ist ja nicht nur der ständige und starke Juckreiz der ihr zu schaffen macht. Da sich die Erreger in allen Textilien festsetzen können, ist ein Großteil unserer Kleidung luftdicht verpackt. Der Rest wird nach Benutzung täglich bei 60° gewaschen. Heißt also, meine Frau muss jeden Tag Wäsche waschen, Textilien die nicht in die Waschmaschine passen (Sofas, Teppich, etc.) müssen täglich gereinigt werden.
Viel schlimmer als der zusätzliche Arbeitsaufwand ist aber der „psychologische Stress“ den diese Situation hervorruft. Meine Frau traut sich kaum noch unseren Sohn auf den Arm zu nehmen, aus Angst ihn anzustecken. Zudem schlafen meine Frau und ich seit der ersten Diagnose von Scabies in getrennten Betten. Extrem belastend für uns sind auch Situationen in der unser Sohn nachts aufwacht und weint weil sein Kuscheltier nicht da ist. Es ist kaum möglich einem Kleinkind zu erklären, dass er seinen liebsten Teddybär nicht haben kann, weil der Luftdicht verpackt im Keller liegt. Auch unser Wunsch nach einem zweiten Kind kann sich momentan natürlich nicht erfüllen.
All diese Faktoren führen bei meiner Frau nun dazu, dass sie seit einiger Zeit (kurz nachdem bekannt wurde, dass auch die dritte Behandlung erfolglos war) häufiger in Heulkrämpfe ausbricht und sich einfach nur noch hilflos fühlt.
Meine Fragen sind nun: Hat man als Krankenschwester gegenüber dem Arbeitgeber Anrecht auf Schmerzensgeld? Können mein Sohn und ich auch Ansprüche geltend machen?
5 Antworten
Ich habe Deine ausführliche Beschreibung genau gelesen.
Wenn ich persönlich (als Mitarbeiter) betroffen wäre, würde ich wie folgt vorgehen:
1. Den Arbeitgeber veranlassen, den Fall vorsorglich der zuständigen Berufgenossenschaft als Körperverletzung und gleichzeitig als evtl. zukünftige Berufskrankheit zu melden. Würde sich der Arbeitgeber weigern, würde ich die Meldung an die BG selbst per Einwurf-Einschreiben absetzen.
2. Ich würde mich von meinem Haus- bzw. Facharzt so lange arbeitsunfähig krank schreiben lassen, bis ich (und auch die Familienangehörigen) zu 100% ausgeheilt wäre/n.
3. Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, und zumindest eine erste Beratungsstunde buchen, ob in diesem Fall ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber möglich ist, wobei man auch evtl. Spätfolgen mit einbeziehen müsste.
Anm.: Das kostet zwar etwas Geld, aber es lohnt sich m.E. deshalb, weil man sich bei Unterlassung sonst hinterher Selbstvorwürfe machen würde, nicht alles getan zu haben.
4. Mein Vertrauensverhältnis zu diesem Arbeitgeber wäre endgültig zerrüttet, und ich würde mich nach Abschluss des Falles nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, der seine Informations- und Organisationspflichten genauer nimmt.
Ich wünsche gute Genesung und viel Erfolg!
Gruß @Nightstick
Schwierige Sache. Ich würde dir raten dich damit an einen Fachanwalt zu wenden. Tendenziell würde ich behaupten ja, aber ich bin kein Anwalt. Sichere Auskunft kann dir dazu nur ein Anwalt geben.
Ach Sch*., das ist aberab uch wirklich richtig übel gelaufen.
Man liest das (ich kenne die Krankheit, Frebndinnen haben in KiTa als Erzieherin und auch als Ärztin schon so einiges erzählt).. also man liest das uind denkt, oh, die arme.. und möcht sie drücken.
Wo wir ja schon beim Thema sind: das lässt man ja besser.. Kein Wunder, das sie mit den Nerven am Ende ist.
Ich glaube, um mal zum Thema zu kommen- ich glaube, da sit ncihts mit Schmerzensgeld. So was wie Berufsrisiiko vermutlich, so doof es klingt.
Dass aber die Verlegung von Station zu Stration erfolgte OHNE entsprechende Vorwarnung.. das ist echt nen Unding. Da könnte schon wieder was greifen, denn da sind ja so einige Dinge einfach untergegangen - solche Info MUSS fliessen!
Aber da wird nur ein wirklich in dem Gebiet beschlagener Anwalt sagen können, was machbar ist, denke ich.
Habt Ihr zufällig eine Rechtschut6zversicherung,d ass Ihr erstmal in einem Erstgespräch die Lage sondieren könntet`?
Und: alles Gute für Euch, dass es endlich besserw ird <3
Eher gegenüber dem ag. Wobei der sich rausreden wird, wenn die hygiene Richtlinien eingehalten worden wären, wäre dies nicht passiert.
Kommt auch immer mal wieder zu stichverletzungen und Infektionen durch kontaminierte Nadeln. MW kommt für sowas die jeweilige Berufsgenossenschaft auf.
Will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Das beste du informierst dich bei der Gewerkschaft.
Ich meinte auch gegenüber dem Ag. Natürlich nicht gegenüber dem Patienten. Hab ich aber nicht explizit geschrieben, werd ich nochmal hinzufügen :) Dank und Gruß
Das ist sehr schwierig zu beantworten.....
Ich würde dir/euch empfehlen einen Fachanwalt aufzusuchen.
Was m.E. keinesfalls in Ordnung war:
....dass der Pat. ohne weitere Informationen verlegt wurde - obwohl die Diagnose vorlag.
Lg