Mein Sohn 24 kifft und hat hohe Schulden muss ich als Elternteil dafür aufkommen?
Hallo, mein Sohn ist 24 und ist vor 11/2 Jahren aus den 2. Lehrjahr geflogen weil er gekifft hat. Er lebt seit 3 Jahren in einer eigenen Wohnung und bekam bis Dez. auch Hartz4. Die haben aber diesen Monat nichts überwiesen weil er zu einen Termin nicht erschienen ist. Er hatte bisher einen kleinen Nebenjob auf 120€ Basis. Nun hatte er ja vom Amt kein Geld bekommen und aus lauter Verzweiflung bei seinen Nebenjob in die Kasse gegriffen und Geld entwendet weil er nichts zu essen hatte. Er kam auch so nie mit seinen Geld zurecht das das Kiffen alles verschluckt hat, also häuften sich weitere Schulden an. Durch gutes Zureden konnte ich ihn dazu bringen mit seinen Chef vom Nebenjob zu reden. Der sieht von einer Anzeige ab wenn er diese Woche das Geld zurückbezahlt bekommt. Nun hab ich etwas gegoogelt und habe gelesen das man bis 25 für sein Kind aufkommen muss und auch die Schulden zahlen muss. Hallo das geht doch nicht, habe auch nur wenig Einkommen und muss selbst sehn wie ich über die Runden komme. Ich würde ihn helfen den Betrag auszugleichen damit er nicht noch eine Anzeige bekommt aber mehr geht nicht. Leider nimmt er bisher auch keine ärztliche Hilfe an. Wie soll das mit den Amt weiter gehen? Zahlen die wieder wenn er sich dort meldet? Bekommt er dann auch wieder die Miete bezahlt? Ich bin echt verzweifelt, da er jetzt auch abgehauen ist und sich bei einen Kumpel aufhält weil sein Vater ihn kein Obdach gewährt hat, obwohl er nach der Scheidung bei ihn gross geworden ist und es sein Elternhaus ist. Sein Vater hat eine neue Frau die 2 Kinder mitgebracht hat. Nun sagt sein Vater er brauch sein Zimmer für die Kinder der Frau und er soll sehen wo er bleibt. Auch geldlich geht es ihn viel besser er verdient das 3 Fache von mir und verweigert seinen Sohn jede Hilfe. Ich allein schaffe es aber nicht mehr und bin total verzweifelt. Ich habe so Angst das sich mein Sohn noch etwas antut. Was haben wir nur für Gesetze in Deutschland? Als er 12 Jahre bei der Scheidung war beschloss das Gericht das er alt genug ist selbst zu entscheiden wo er leben möchte. Da er von seinen Vater beeinflusst wurde entschloss er sich für den Vater, da er wusste er ist eh kaum zu Hause und er hat somit alle Freiheiten. Dem Gericht war es egal ob für das Kind gesorgt wurde oder nicht auch das Jugendamt half nicht. Jetzt wo er immer weiter abrutscht liest man man muss für sein Kind bis 25 aufkommen hat aber keine Chance ihn einweisen zu lassen damit er von seiner Sucht runterkommt und ihn geholfen wird. Da zählt dann plötzlich wieder die Volljährigkeit!!!!! Das ist doch ein Freibrief für alle Jugendlichen Schulden zu machen, null Bock auf Arbeit zu haben und die Eltern sitzen auf den Schulden. Was sagt ihr dazu? Ist das wirklich so oder muss er allein für seine Schulden aufkommen? Würde das Amt wieder zahlen wenn er ein ärztliches Attest vorlegt und sich in Behandlung begibt? Das wäre ja dann sicherlich mit einer längeren Krankschreibung verbunden oder?
6 Antworten
Wenn der Vater so viel mehr verdient, dann wird er auch in die Pflicht genommen. Man muss nicht einfach ungeprüft sein GEld für die Kinder ausgeben. Es gibt Freibeträge.
Da dein Sohn schon Geld vom Amt erhalten hat gehe ich mal davon aus, dass ihr beide nicht genug verdient um das Kind unterstützen zu müssen.
Was den Entzug etc angeht solltest du dich mal an Betratungsstellen in eurer Stadt wenden. Die sind nicht nur für Süchtige sondern auch für deren Anghörige eine gute Hilfe.
Das sein Vater ihn nicht wieder aufnehmen will kann ich schon verstehen. Er hat zwei Kinder im Haus und euer gemeisames Kind ist offensichtlich drogensüchtig. Vermutlich würdest du es in dem Fall auch nicht tun.
Was das Geld angeht könntest du dich auch beraten lassen. Geh zum Amt und lass dir alles genau erklären. Also was du für Pflichten hast und was der Vater.
Die Kinder die mein Mann jetzt im Haus hat sind selbst schon erwachsen. Er wälzt alles an mich ab und selbst sein anderer Sohn ist ihn egal. Da kommt weder etwas zum Geburtstag oder Weihnachten nicht mal die Frage wie es ihn geht. Er macht eine Lehre und ist zum Glück ganz anders als sein grosser Bruder. Da sieht man mal was aus Kindern wird die bei ihren Vater aufwachsen der sich um sie nicht kümmert nur damit er dir als Frau so richtig weh tun kann.
wende dich an eine Beratungsstelle von der Diakonie, die können dir mit Sicherheit weiterhelfen, jedenfalls mehr als es einer von uns kann, ruf auch beim Arbeitsamt an und sprich mit denen , die ziehen ihre Sache echt hart durch, wenn man nicht zu vereinbarten Terminen erscheint und dann gehst du am besten zum Sozialamt und erkundigst dich mit ihm zusammen, welche Unterstützung er bekommen könnte, wenn jemand sein Kind unterstützen müßte bzw. könnte dann ist es der Vater der ihn unterstützen müßte
Mein Sohn wohnt 200 km von mir entfernt und ich kann immer nur am Tel. oder übers Inet. mit ihn reden. Mir wäre es lieber, er würde sich ein Zimmer in unserer Nähe suchen, aber das lehnt er ab. Werd mal die Drogenberatungsstelle anrufen und schaun was ich machen kann. Es ist erschreckend zu sehen das er sich so zu Grunde richtet.
Du haftest gar nicht.
Was die Unterhaltspflicht angeht:
Die besteht nur, wenn der Sohn in der Lehre ist bzw die Schule besucht. dabei hat der volljährige Sohn eine erhöhte Erwerbsobliegenheit...verbummelt er sein leben wie bei dir, hat er das recht auf unterhalt ohnehin verwirkt!Und bei arbeitslosen Sprösslingen endet die unterhaltspflicht mit 19, nicht mit 25!
Was seine Lebenssituation angeht:
Auch wenn es hart klingt: Erst wenn er ganz unten angelangt ist udn NIEMAND ihm mehr hilft, wird er mit etwas Glück zur vernunft kommen und seine Situation zum besseren ändern wollen. Ohne diese eigenen Willen, diesen Entschluß aus sich selbst heraus, wirs tdu ihn weder von seiner Drogensucht noch generell aus dem Sumpf heraus bekommen.
Ja es tut weh, sein Kind ins Elend rutschen zu sehen. Aber erst wenn er merkt, er hat nicht mal mehr bei Mama und Papa ne Schnitte, die helfen ihm auch nicht mehr aus dem Dreck, dann erst wird er bereit sein, etwas gegen die Drogensucht zu unternehmen.
Und bevor er das nicht tut, ist jeder Hilfsversuch vergebliche Liebesmüh!
Dem mit den 25 Jahren ist nicht so, sofern der Sohn die Bedürftigkeit mutwillig selbst bewirkt hat. Ich würde mich da mit dem Sozialamt in Verbindung setzen. Aber auch da würde greifen, dass der Bedürftige mitwirken, also Auflagen erfüllen muss.
Dieses Thema lässt sich hier aus meiner Sicht nicht abschliessend erörtern.
du haftest nicht für schulden von deinem kind
was du da bis 25 gefunden hast, ist etwas anderes
wenn du nicht freiwillig für ihn zahlst, haftest du nciht für ihn
wenn er mit dem amt wieder redet und auch deren anweisungen folgt, bekommt er auch wieder geld von denen
er braucht nicht mal nen entzug dafür, das interessiert die nicht, nur dass es sich um arbeit bemüht