Hat jemand, der einen Familienangehörigen zuhause pflegt, Erfahrungen mit der jährlichen Prüfung durch die Karnkenkasse gemacht?
Ich pflege meinen dementen Vater, seit einem halben Jahr erhält er Pflegegeld. Jetzt bekam er ein Schreiben der Krankenkasse, dass wir uns einen externen Pflegedienst aussuchen sollen, der die Pflege hier im haus überprüft. Ist ja nichts dagegen einzuwenden, finde es nur merkwürdig, dass genau die Leute die Überprüfung machen sollen, die selbst "davon leben", die Pflege zu übernehmen... Grundsätzlich finde ich es aber gut, weil genug Schindluder getrieben und das Geld eingesteckt wird und die alten Leute vernachlässigt werden. Trotzdem meine Frage, welchen Pflegedienst sollte man beauftragen, wer hat Erfahrungen damit gemacht?
4 Antworten
Das habe ich ja noch nie gehört. Als meine Mutter zunehmend an Demenz erkrankte, hat mein Vater die Pflege übernommen (anfangs ging das auch noch).
Da kam damals von der DAK eine Beauftragte, die sich das Bad zeigen ließ, etwas mit meiner Mutter gesprochen hat (soweit das möglich war) und gefragt hat, ob mein Vater noch in der Lage ist, täglich zu kochen, zu waschen und für ihre Körperpflege zu sorgen. Das war´s, dann ist sie wieder gegangen.
Ich finde das gar nicht selbstverständlich, dass ausgerechnet ein Pflegedienst da nach dem Rechten sehen soll. Denn, wie Du selbst sagst: Wem nützt es, wenn sie schreiben, Dein Vater sei nicht ausreichend gut versorgt?
Da wir nicht wissen, wo Du wohnst, kann man da auch keine Empfehlung aussprechen.
lg Lilo
Nachtrag: und die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI, bei der du einen Pflegeberater bei deiner Pflegekasse anfordern kannst, die gibt es schon seit 2009.
Es geht hier nicht um kostenfreie Beratung, sondern um Kontrolle. Das ist ein Unterschied
LieselotteHerz, bitte informiere dich einmal bevor du unwissen verbreitest.
Einmal gibt es die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/7a.html
Das Sind Pflegeberater, die unabhängig von Pflegegraden und oder Einstufungsanträgen eine kostenfrei Beratung auf Wunsch des Pflegebedürftigen und oder der Angehörigen zur Pflege und Hilfen allgemein beraten.
Dann gibt es die gesetzl. vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html
Bei diesen Pflegeberatungsbesuchen, da geht es darum, nach zu schauen ob die private Pflege gesichert ist. Auch gibt es Tipps und Tricks wie die Pflege verbesseert und efektiver ausgeführt werden kann. Weiter gibt es Tipps welche Leistungen d aus der Pflegekasse noch in Anspruch genommen werden können.
Auch diese Pflegeberatungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen kostenfrei.
Lese dazu meinen langen ausführlichen Text und die §§§ 37.3 SGB XI und den § 7a SGB XI
Nachtrag: und diese Beratungen haben nichts mit einer Nachbegutachtung durch den MDK zur Überprüfung des bestehenden Pflegegrades zu tun. Das ist wieder eine ganz andere Gesichte.
LiselotteHerz und Akelei273. Leider gebt ihr teilweise falsche Antworten.
Diese Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI gibt es schon solange als dass es Pflegestufen gibt.
Und was Lieselotte Herz meint, war kein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI, sondern das war ein Pflegeberater nach § 7 SGB XI, der von den Pflegekassen bereitgestellt wird und auuf Wunsch, die Antragsteller im Vorfeld beraten kann. Das ist auf freiwilliger Basis. Wohingegen der Pflegeberatungsbesuch n. § 37.3 SGB XI geetzl. vorgeschrieben ist.
Im übrigen lest bitte meinen ausführlichen Beitrag.
Das soll die halbjährliche Pflegekontrolle sein, die es noch nicht allzu lange gibt. Das hat nichts mit der Einordnung oder Überprüfung der Pflegestufe zu tun, es soll dabei so sein, dass geschaut werden soll, ob alles zum Besten des zu Pfegenden läuft...
Was findest du daran so merkwürdig?
Genau diese Leute von den ambul. Pflegediensten haben Erfahrung und können dir Tipps im Umgang mit der Demenz geben.
Weiterhin bekommst du bei diesen Pflegeberatungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI, Tipps welche Möglichkeiten noch bestehen um von den Pflegekassen weitere Leistungen inanspruchnehmen zu können.
Auch können dir Ratschläge und Tipps zur seniorengerechten Gestaltung der Wohnung gegeben werden.
Die Pflegestufe wird bei diesem Pflegeberatungsbesuch nicht überprüft. Es wird nachgeschaut ob die Pflege durch die privatpersonen gesichert ist und wie oben beschrieben werden Tipps gegeben.
Es besteht kein Grund zur Panik.
Zum anderen habt ihr einen Einstufungsbescheid von der Pflegekasse ( nicht Krankenkasse) bekommen. In diesem Schreiben stand nicht nur welcher Pflegegrad ( vormals Pflegestufe) ermittelt wurde und ab wann es welche das Pflegegeld und in welcher Höhe ausgezahlt wird.
Schaue einmal in den Einstufungsbescheid.
Es steht auch darin, dass ihr nach dem § 37.3 SGB XI, einen gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch der Pflegekasse nachweisen müsst. Deshalb macht es Sinn die Briefe die man erhält immer bis zum Ende zu lesen.
Werden diese Pflegeberatungsbesuche der Pflegekasse nicht nachgewiesen, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
In Pflegegrad 2 u. 3 sind diese Pflegeberatungsbesuche 1 x pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal pro Quartal der Pflegekasse nachzuweisen.
Nun zum Ablauf: du suchst dir einen örtl. ambulanten Pflegedienst aus. Diesen beautragst du mit dem Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Und es liegt in der Natur der Sache, dass die Angehörigen bei solchen Pflegeberatungsbesuchen anwesend sein MÜSSEN.
Ich würde in Frage kommende Unternehmen einfach mal abtelefonieren und reinhören, wer mir gleich sympathisch ist.
Als Tipp bei dementen Pfleglingen: sei unbedingt dabei bei dem Gespräch und schildere wie es wirklich ist! Hatte mehrere solcher Fälle in der Familie und jedes Mal wenn so eine Überprüfung war haben die Sachen behauptet wie "ich kann mir eh selber die Strümpfe anziehen" oder "Kochen tu ich immer selber"... dabei waren die Verwandten weit davon entfernt solche Dinge noch selber machen zu können.
Ja, da sollte man immer dabei sein. Als meine Mutter mal gefragt wurde, ob sie gut versorgt wird, hat sie tatsächlich geantwortet: "Ich bekomme nie was zu trinken und der Mann da kocht nicht für mich, wir essen nichts. " Da gerade ein große Karaffe Wasser und ein Glas vor ihr standen, hat man das glücklicherweise nicht geglaubt.
Stimmt.
Mein Opa hat mal behauptet, dass er sich jeden Tag selber duscht. Dabei hatte er damals schon nur noch ein Bein, war bettlägerig und musste Windeln tragen.
Und meine Oma hab behauptet, sie geht zweimal die Woche selber einkaufen - zu Fuß. Dabei war ein Ausflug zum Postkasten schon eine Tagesaufgabe.
Leider war wieder Text verschwunden. Hier der kompl. TExt meiner Antwort.
Gleich mal etwas grundsätzliches.
Solch ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist keine Überprüfung der Pflegegrade durch den MDK.
Und auch keine Pflegeberatung durch die Pflegekasse durch einen Pflegeberater ( nach § 7. SGB XI)
Und wer hat Erfahrung damit?
Jeder der Angehörige pflegt, die einen Pflegegrad haben, haben Erfahrung damit.
Denn diese Pflegeberatungsbesuche sind gesetzlich vorgeschrieben.
Was findest du daran so merkwürdig, dass die Pflegeberatungsbesuche von ambul. Pflegediensten ausgeführt werden?
Genau diese Leute von den ambul. Pflegediensten haben Erfahrung und können dir Tipps im Umgang mit der Demenz geben.
Weiterhin
bekommst du bei diesen Pflegeberatungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI,
Tipps welche Möglichkeiten noch bestehen um von den Pflegekassen weitere
Leistungen inanspruchnehmen zu können.
Auch können dir Ratschläge und Tipps zur seniorengerechten Gestaltung der Wohnung gegeben werden.
Die
Pflegestufe wird bei diesem Pflegeberatungsbesuch nicht überprüft. Es
wird nachgeschaut ob die Pflege durch die privatpersonen gesichert ist
und wie oben beschrieben werden Tipps gegeben.
Es besteht kein Grund zur Panik.
Zum
anderen habt ihr einen Einstufungsbescheid von der Pflegekasse ( nicht
Krankenkasse) bekommen. In diesem Schreiben stand nicht nur welcher
Pflegegrad ( vormals Pflegestufe) ermittelt wurde und ab wann es das
Pflegegeld gibt und in welcher Höhe es ausgezahlt wird.
Schaue einmal in den Einstufungsbescheid.
Es
steht auch darin, dass ihr nach dem § 37.3 SGB XI, einen gesetzlich
vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch der Pflegekasse nachweisen müsst.
Deshalb macht es Sinn die Briefe die man erhält immer bis zum Ende zu
lesen.
Werden diese Pflegeberatungsbesuche der Pflegekasse
nicht nachgewiesen, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder
die Zahlung kompl. einstellen.
In Pflegegrad 2 u. 3 sind diese
Pflegeberatungsbesuche 1 x pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal
pro Quartal der Pflegekasse nachzuweisen.
Nun zum Ablauf: du
suchst dir einen örtl. ambulanten Pflegedienst aus. Diesen beautragst du
mit dem Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Was der Zweck des Pflegeberatungsbesuches ist, kannst du oben nachlesen.
Und es liegt in der Natur der Sache, dass die Angehörigen bei solchen Pflegeberatungsbesuchen anwesend sein MÜSSEN.
Nachtrag zum Pflegeberatungsbesuch:
Du weist welche Leistungen ihr alle inanspruch nehmen könntet?
Genau das wird bei solch einem Pflegeberatungsbesuch erfolgen:
Ihr erfahrt etwas von der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege, den zusätzlichen Entlastungsleistungen, der Tages u. Nachtpflege, der Bezuschußungsmöglichkeit für den senioren und behindertengerechten Wohnungsumbau, ihr erfahrt etwas über die Pauschale für zum verbrauch bestimmter Hilfsmittel und mehr.
Was soll an diesen Tipps schlecht sein?
LieselotteHerz schreibt:
Das habe ich ja noch nie gehört
Dann solltest du dich einmal schlau machen und den § 37.3 SGB XI lesen.