Darf ich ohne Ausbildung im ambulanten Pflegedienst die große Grundpflege durchführen?
Hallo,
Ich bin als Fachhauswirtschafterin in einem ambulanten Pflegedienst angestellt, mein Arbeitsbereich ist alles was zum Haushalt gehört, vom Wäsche waschen bis zur Nahrungszubereitung usw.
Zur Zeit herrscht Personalmangel wegen Krankheit u. Urlaub.
Nun möchte unsere PDL mich auch in der Pflege einsetzen dazu gehörten dann fertig dosierte Medikamente überbringen und Körperpflege.
Da ich aber in der Pflege KEINE Ausbildung habe bin ich mir sehr unsicher ob ich diese Tätigkeiten ausführen darf und mach ich mich strafbar wenn was passiert ?
3 Antworten
Ja kannst du. Ich habe auch keine Ausbildung gemacht und arbeite in einem Altenheim als Pflege-Helferin. Meine Aufgaben sind es die Leute zu waschen, Klamotten anziehen, Dafür sorgen, dass alle etwas zu Essen bekommen, bei Toilettengängen helfen....und naja alles was halt zur Grundpflege mit dazu gehört.
Sobald du angelernt, eingearbeitet und unterwiesen wurdest, darfst du als ungelernte Kraft, die Grundpflege und die dabei auftretenden erforderlichen Hilfen ausführen.
Hilfskräfte müssen mind. einmal jährlich über die Fach u. Sachgerechte Ausführung ihrer Tätigkeiten von examinirten Pflegefachkräften, am besten von Mentoren, überprüft werden. Alles ist genau zu dokumentieren.
Ist das so bei euch?
Wenn ja, dann darfst du.
Deshalb liegt Charlybrown2802 mit seiner Aussage leider falsch, obwohl die Inhalte der Grundpflege stimmig sind.
du darfst es nicht, wer haftet wenn was passiert, du
also, wenn es nur das beinhaltet, darf das jeder:
Die große Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:Auswahl der Kleidung, Unterstützung beim An- und Ausziehen.Ganzkörperwäsche am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne mit Haarwäsche und Trocknung.Mund- und Zahnpflege, eventuell auch die Zahnprothesenversorgung und Lippenpflege.Ausscheidung (Toilettengang) mit Hilfestellung entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter (künstlicher Darmausgang).
Danke,
ist das irgendwo im Gesetz festgelegt?
Da mein Chef und die PDL mir gesagt haben ich darf das, was ich aber nicht glaube.