Endbescheinigung nachreichen?
Habe bei der KK angerufen,
hab ihnen meine bankdaten genannt,
diese haben ihnen gefehlt wegen der Überweisung des Krankengeldes. (Stand in einem Schreiben)
Die Frau meinte das Krankengeld wird bis 16.07.2018 gezahlt.
Ich soll, wenn mein Arzt vom urlaub zurück ist, die endbescheinigung noch abholen & der KK zusenden, damit das restliche krankengeld bis 29.07.2018 gezahlt werden kann.(ende der Erkrankung bzw ende der Arbeitsunfähigkeit )
Also war ausgemacht, ich sende ihnen die endbescheinigung bis 06.08 zu, das sei kein Problem.
Leider hatte ich gestern einen Unfall (Auto totalschaden) bei dem ich mir den Fuß brach & Prellungen erlitten habe.
Laut Arzt (im Krankenhaus) bin ich wieder 3-4 Wochen arbeitsunfähig.
Meine Frage:
Mein gebrochener Fuß ist eine neue Erkrankung, sie trat nicht während der alten Erkrankung dazu und hat nichts damit zu tun.
Sprich: neue Erkrankung nach ende der alten Erkrankung.
1.) Bekomme ich weiterhin krankengeld oder wieder die lohnfortzahlung?
2.) die endbescheinigung kann ich wahrscheinlich erst am 6.8 versenden (weil der Arzt ja im urlaub ist) , jedoch versende ich schon morgen die neue erstbescheinigung mit neuer Erkrankung an die KK und den arbeitgeber.
Ist das trotzdem rechtens, und bekomme ich mein geld?
Ich freue mich über Antworten, ich möchte keine sorgen haben und ende gesund werden und arbeiten können. Derzeit liege ich im Krankenhaus, habe keine Verwandten die ich Fragen könnte.
1 Antwort
Wenn du bis 29.07. krank warst und danach wieder gearbeitet hast bzw. Urlaub hattest, ist dein Fußbruch eine neue Erkrankung und dir stehen erneut (zum Leidwesen deines Arbeitgebers) wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung zu.
Eine hinzugekommene Erkrankung ist das nur, wenn sie während die letzte Erkrankungsdauer um mindestens einen Tag überlappt hat.
Das solltest du freundlicherweise auch deinem Arbeitgeber mitteilen.
Danke schön.