Endbescheinigung nachreichen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bis 29.07. krank warst und danach wieder gearbeitet hast bzw. Urlaub hattest, ist dein Fußbruch eine neue Erkrankung und dir stehen erneut (zum Leidwesen deines Arbeitgebers) wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung zu.

Eine hinzugekommene Erkrankung ist das nur, wenn sie während die letzte Erkrankungsdauer um mindestens einen Tag überlappt hat.

Das solltest du freundlicherweise auch deinem Arbeitgeber mitteilen.

gmbhx 
Beitragsersteller
 03.08.2018, 17:23

Danke schön.