Die Ausübung eines Minijobes während Bezug von privater Berufsunfähikeitsrente der Versicherung zu spät gemeldet, Folgen??
Guten Tag. Ich beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente (die abstrakte Verweisung ist im Vertrag enthalten). Ein Mal jährlich gibt es eine Nachprüfung, ob die BU weiter vorliegt. Seit Mai übe ich eine Tätigkeit auf Minijobbasis aus und habe dies der Versicherung nicht gemeldet. Jetzt habe ich aber in den Unterlagen gesehen, (jetzt kam auch wieder die Nachprüfung) dass ich jede Änderung der beruflichen Verhältnisse UNVERZÜGLICH melden muss! Wenn ich es jetzt erst angebe (nach 6 Monaten Minijobtätigkeit), können mir die Leistungen aufgrund dessen gestrichen werden? und ich dann dafür eine Rückzahlung für die Zeit leisten muss, nur weil ich es nicht sofort gemeldet habe? Kann mir jemand einen Rat geben?
Danke. LG
2 Antworten
Die BU-Leistungen aufgrund des Minijobs werden dir bestimmt nicht gestrichen ;-)
Bei der vollen gesetzlichen EM-Rente sind sogar 450-Euro-Minijobs erlaubt!
Wenn es dich beruhigt, dann google einfach mal nach:
Urteile Hinzuverdienst BU-Rente
wie z.B. hier in dem Link: www.krankenkassenzentrale.de/magazin/gerichtsurteil-bu-muss-trotz-weiterer-berufstaetigkeit-zahlen-16938#
Gruß siola55
Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Die Versicherung kann die gekündigt werden, weil du die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hast.
Nicht einfach nur melden, sondern einen Gesprächstermin machen und alles erklären und entschuldigen. Da gibts bestimmt einen spielraum.