Entmündigung / Vormundschaft ohne Zustimmung der Angehörigen 1.Grades

4 Antworten

Man kann nicht so mir nichts dir nichts jemand unter Betreunung stellen.Das entscheidet ein Arzt und ein Gutachter und dann entscheidet das Gericht.Falls wie in diesem Falle noch ein Sohn da ist,wird dieser mit Sicherheit auch gehört und eventuell als Betreuer eingesetzt.

Im deutschen Recht gibt es keine Entmündigung mehr! Es gibt nur das Institut der Betreuung. Und diese kann die Cousine natürlich ohne den Sohn zu fragen beim Betreuungsgericht anregen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, werden dann vom Gericht geprüft.

Der Sohn ist der Mutter, wenn er denn leistungsfähig ist, unterhaltspflichtig, wenn deren Einkommen (also Rente, Pflegegeld etc.) nicht für die Kosten des Pflegeheims ausreichen.

bist du in Österreich? Man kann in Deutschland niemanden entmündigen! Einen Vormund gibt es auch nicht, der nennt sich hier Betreuer und ein Gericht entscheidet auf Antrag welche Aufgaben der Betreuer hat. Man kann den alten Herren wieder aus dem Heim holen und durch einen Pflegedienst betreuen lassen. Es kommt nun darauf an welche Vollmacht der Betreuer hat. Wenn er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über den Herrn hat, dann kann der Sohn nichts machen. Er hätte sich nur früher um seinen Vater kümmern sollen!

claudialilly 
Beitragsersteller
 03.08.2013, 19:28

wir leben in Deutschland Mein Vater und seine Mutter waren sich nicht so nah sie war keine gute Mutter. Der Betreuer wurde uns vom Gericht schriftlich als Gesetzlicher Vormund genannt. Und der darf alles entscheiden was das Heim betrifft und das Wohlbefinden der Oma wir bekommen keinerlei Auskünfte was das Heim kostet und was der Betreuer monatlich Kostet. Wir müssen nur pünktlich das Geld Überweisen. Die Familie die den Kontakt zur Oma gut hatte muss nichts Bezahlen.

SaVer79  03.08.2013, 19:50
@claudialilly

Nun wird ja einiges klarer: wenn der Sohn keinen guten Kontakt zu seiner Mutter hat, soist es natürlich recht unwahrscheinlich, dass er als Betreuer bestellt wird.

Die Unterhaltspflicht richtet sich nicht danach, wer welchen Kontakt zur Oma hat, sondern wie der Verwandschaftgrad und die Leistungsfähigkeit ist. Heißt zunächst mal: wer Geld hat, der muss zahlen!

Arokh  03.08.2013, 19:13

na gut, die alte Dame!

Hätte der Sohn denn eine Pflege übernehmen können?
Warum wird in dieser Familie nichts besprochen?
Das allerletzte Wort spricht immer ein bestellter Richter. Der hört alle
Angehörigen an.

claudialilly 
Beitragsersteller
 03.08.2013, 19:00

Meine Cousine kann meinen Vater nicht gut Leiden ! Wir hätten für die Pflege eine Lösung finden können ohne einen Vormund der noch extra bezahlt werden muss. Der Richter hat sich überhaupt nicht bei meinem Vater gemeldet und so entschieden das meine Oma ins Heim kommt und er die kosten übernehmen soll . Und meine Cousine und deren Familie müssen keinen Cent bezahlen.

SaVer79  03.08.2013, 19:22
@claudialilly

Pflege und rechtliche Betreuung haben nichts miteinander zu tun!

Kinderbuecher  03.08.2013, 19:46
@SaVer79

Mach mal folgendes. Es gibt Betreuungsvereine.
Die betreuen Angehörige und auch Betreuer. Sind also auch für Dich
auskunftspflichtig. Bzw beraten sie rund um diese ganze Betreuungsgeschichte.
Schau WO so ein Verein in Deiner Nähe ist. Manchmal wissen das auch
die Krankenkassen. Mach dort einen Termin und stelle alle Fragen. Es wird
Dir sicher geholfen.

SaVer79  03.08.2013, 19:55
@Kinderbuecher

Diese Vereine bieten allerdings keine Rechtsberatung an und können im Einzelfall nicht weiterhelfen, da dort auch niemand die Entscheidung des Gerichts, die Oma oder die ärztlichen Gutachten kennt! Vor allem: was soll das bringen? Es scheint hier doch weniger um das Wohl der Oma sondern eher darum zu gehen, möglichst kein Geld ausgeben zu müssen. Und dafür sind Betreuungsvereine der falsche Ansprechpartner

Kinderbuecher  03.08.2013, 20:07
@SaVer79

Was mischt Du Dich hier eigentlich ständig dazwischen? Ist doch Blödsinn was Du schreibst. Sicher wird man beraten. Sie begleiten Dich sogar zum Gericht, wenn es sein muss.
Worum es geht ist nicht Deine Sache. Lass das bitte den Fragesteller SELBER entscheiden. ICH bin jedenfalls von diesem Verein in ALLEN meinen Fragen unterstützt worden.

SaVer79  03.08.2013, 20:11
@Kinderbuecher

Und Du hast also auch gefragt, ob der Sohn seiner Mutter unterhaltspflichtig ist? Das ist keine Frage, die ein Betreuungsverein klären kann! Die helfen sehr gut und fachkundig, wenn man einen Betreuer braucht oder eine Betreuung führt und dazu Fragen hat. Auch sind die sehr hilfreich, wenn man über die Einrichtung einer Betreuung für einen Angehörigen nachdenkt. Im hier geschilderten Fall ist der BEtreuungsverein nicht der richtige Ansprechpartner.

Außerdem solltest Du Deinen Ton ein wenig zügeln. Es besteht hier kein Grund unverschämt zu werden

Kinderbuecher  03.08.2013, 20:24
@SaVer79

Der Sohn hätte auch gefragt werden MÜSSEN, darum geht es. Und es geht vielleicht auch darum, das Gerichte nicht alles richtig machen. Kann ja nicht jeder Hans und Franz zum Gericht laufen und Menschen in ein Heim einweisen lassen, ohne dass der eigene Sohn dazu gehört wird. Dann muss man eben mal zum Gericht hingehen und fragen was da los ist.

SaVer79  03.08.2013, 20:31
@Kinderbuecher

Ich möchte Dich ja nicht enttäuschen, aber der Sohn muss nicht beteiligt werden! Er ist weder im Verfahren zur Betreuerbestellung unbedingt anzuhören noch muss er gefragt werden. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Kinderbuecher  04.08.2013, 07:04
@SaVer79

Aber zahlen soll er? Dafür gibts dann wieder die rechtliche Grundlage?
Ich kann nur für den Sohn hoffen, dass er KEIN Geld hat, dann zahlt nämlich der Staat.

claudialilly 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 09:24
@Kinderbuecher

Leider gibt es ein Haus das meine Eltern als altersvorsorge damals gebaut haben. Meine Eltern haben das Haus noch nicht ganz abbezahlt und sind beide Rentner. Wenn die Pflegestufe sich ändert und das Heim teurer wird müssen sie ihr Haus verkaufen und das ärgert mich und meine Eltern . die Cousine fliegt 3 mal im Jahr in Urlaub mit ihrer Familie und lebt ihr Leben fröhlich weiter. Wir hatten zu der Oma schon mehrere Jahre keinen Kontakt.

SaVer79  04.08.2013, 09:38
@claudialilly

Ein selbstbewohntes Haus muss, so lange es eine normale Größe hat, nicht verkauft werden um Elternunterhalt zu leisten! Wurde die Unterhaltspflicht denn überhaupt schon vom Sozialamt geprüft un festgestellt?

Kinderbuecher  04.08.2013, 12:19
@SaVer79

Erstmal schickt das Heim ja die Rechnungen an den Sohn. Wenn der keinen Antrag stellt, dann kann das Sozialamt auch nichts prüfen.

SaVer79  04.08.2013, 12:33
@Kinderbuecher

Woher nimmst Du Deine Kenntnisse? Aus welchem Grund sollte das Heim die Rechnung an den Sohn schicken? Diese ist nicht Vertragspartner des Pflegeheims. Die Rechnung bekommt die Dame bzw. deren rechtlicher Betreuer. Dieser beantragt dann, wenn die sonstigen Einkünfte und das Vermögen nicht mehr ausreicht, Sozialhilfe. Und dann wendet sich das Sozialamt an den Sohn und prüft dessen Leistungsfähigkeit. So läuft das zumindest nach deutschem Recht.

Weder Das Heim noch der Betreuer haben darüber zu entscheiden, ob der Sohn seiner Mutter unterhaltspflichtig ist

claudialilly 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 13:00
@SaVer79

ja, so ist es aber warum bekommt mein Vater keine Auskunft was das Heim kostet und was der gesetzliche Betreuer Monatlich kostet er bekommt nur gesagt er muss den Betrag x monatlich an den Betreuer bezahlen. Er weiß nicht wieviel Rente meine Oma bekommt und was für eine Plegestufe sie hat. Wir bekommen keine Auskunft vom Sozialamt noch von dem Betreuer nur meine Cousine bekommt alles mitgeteilt den die hat auch die ganzen Wertsachen ,Papiere,Möbel und vieles mehr aus der Wohnung genommen bevor der Betreuer vom Gericht bestellt wurde .Sie hat den Überblick über alles und wir nicht. Es geht uns nur um die Gerechtigkeit wir sind ja froh wenn es der Oma dort gutgeht aber uns gefällt es nicht wenn man über nichts informiert und keinerlei Auflistung über das Geld bekommt das man überweist. Und wo die ganzen Sparbücher und Wertsachen der Oma hingekommen sind.

SaVer79  04.08.2013, 13:03
@claudialilly

Von wem habt Ihr mitgeteilt bekommen, dass Dein Vater zahlen soll?

claudialilly 
Beitragsersteller
 04.08.2013, 20:22
@SaVer79

vom Sozialamt, weil die nichts zahlen. Und der gesetzliche Betreuer hat die Summe x genannt die gezahlt werden muss.

sassenach4u  05.08.2013, 10:38
@claudialilly

Ihr Vater hat einen Rechtsanspruch vom Sozialamt aufgelistet zu bekommen, wie sich der zu leistende Betrag zusammensetzt. Dort muss aufgeführt werden, wie hoch die Rente der Oma ist, welche Leistung die Pflegekasse erbringt. Daraus ergibt sich in den meisten Fällen ein Fehlbedarf, der zu decken ist, zunächst aus dem eigenen Vermögen der Oma. Ihr Vater sollte darauf hinweisen, dass es Sparbücher gab und die Zahlung verweigern, bis seitens des Sozialamtes hier geprüft wurde. Die Cousine sollte er benennen und da das Sozialamt aus den Unterlagen die Bank Ihrer Oma kennt, muss sie ggf. dort nachfassen, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist. Hier gibt es einen Freibetrag (für die Bestattung), alles darüber hinaus ist zunächst zu verwerten, ehe Angehörige harangezogen werden. Da sie keinen oder wenig Kontakt hatten, ist die Behauptung, die Cousine habe alles "abgegriffen" für sie sicher nicht zu beweisen- oder? Wenn ja, tun sie es, wenn nein, sollten sie solche Äußerungen unterlassen.

sassenach4u  05.08.2013, 10:41
@SaVer79

SaVer79, du hast mal wieder vollkommen Recht. Schade, dass sich immer Leute einmischen, die MEINEN, etwas zu wissen. Jeder kann eine Betreuung anregen, die Entscheidung, ob und wen das Gericht hinzuzieht trifft dieses ganz allein.

sassenach4u  05.08.2013, 10:42
@Kinderbuecher

Doch, Hans und Franz können sehr wohl!