Darf ich mit dem Auto meines Opas fahren?

9 Antworten

Du darfst fahren und im Falle eines Unfalls muss die KFZ-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Unfallgegner auch zahlen! Allerdings werden dann Vertragsstrafen fällig, d.h., der Versicherungsbeitrag wird rückwirkend angepasst und Du zahlst als Strafe zusätzlich noch mal etwa einen Jahresbeitrag obendrauf

Eichbaum1963  29.04.2013, 10:19

Nun, alles richtig, bis auf das, dass nicht sie die Vertragsstrafe zahlen muss, sondern der VN. ;)

ich sags mal so....du kannst damit fahren. selbst wennst in die polizeikontrolle kommst passiert dir nichts da du ja nen schein hast, alt genug bist und des auto angemeldet is.

wenn jedoch was passiert und du die versicherung brauchst, dann siehts ganz ganz dunkel aus.

Wenn nur Fahrer ab 40 Jahren damit fahren dürfen, dann definitiv nein! Solltest du einen Unfall bauen, bleibst du selbst auch den Kosten sitzen. Bzw zahlst ne Strafe und die Versicherung wir nachträglich angepasst. Haftpflichtversichert musst du sein, denn das ist, wie der Name schon sagt Pflicht.

Ruft einfach mal bei der Versicherung an und fragt was es kosten würde, dich ebenfalls auf das Auto zu versichern. Gibt verschiedene Möglichkeiten, ich hatte damals Glück und es hat nur 17 Euro mehr im Monat gekostet.

Eichbaum1963  29.04.2013, 10:17

Solltest du einen Unfall bauen, bleibst du selbst auch den Kosten sitzen

Das ist, was den Fremdschaden betrifft, in diesem Fall nicht korrekt. ;)

Nicht sie ist in der Pflicht, sondern der VN.

egl2091  29.04.2013, 12:34
@Eichbaum1963

Das ist, was den Fremdschaden betrifft, in diesem Fall nicht korrekt. ;)

Deshlab sage ich ja: Haftpflicht ist Pflicht.

Nicht sie ist in der Pflicht, sondern der VN.

Der Schaden muss auf jeden Fall privat gezahlt werden oder es wird eine Strafzahlung und eine Nachzahlung an die Versicherung fällig. Theoretisch, muss glaube ich der Fahrzeughalter für den Schaden aufkommen, bin mir aber nicht sicher.

Eichbaum1963  29.04.2013, 16:24
@egl2091

Der Schaden muss auf jeden Fall privat gezahlt werden

Nein, allenfalls nur der Eigenschaden (aber das ist ja eh meist so), nicht aber den Fremdschaden, den MUSS die Versicherung in diesem Fall voll tragen. ;)

Aber die Versicherung könnte dann den Jahresbeitrag rückwirkend angleichen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags vom VN (also nicht unbedingt vom Halter) fordern - nicht aber vom Fahrer.

Nein - denn dann würde keine Haftpflichtversicherung bestehen.

Eichbaum1963  29.04.2013, 10:22

Das ist nicht korrekt, denn bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung - d. h. sie muss in diesem Fall den Fremdschaden bezahlen und kann auch nicht die Fahrerin in Regress nehmen. ;)

Außerdem ist in D in immer das Fahrzeug und nicht der Fahrer versichert.

Vom rechtlichen her darfst du fahren, wenn du deine passende FE, das vorgeschriebene Mindestalter erreicht und die Erlaubnis von deinem Opa hast. ;)

Und über die Kfz-Haftpflicht ist immer das Fahrzeug versichert - d. h. die Versicherung muss Fremdschäden immer bezahlen, Versicherungsschutz besteht also.

Aber die Versicherung kann dann den Jahresbeitrag rückwirkend angleichen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40-200 % eines Jahresbeitrags vom VN fordern (in diesem Fall nicht vom Fahrer!).

Kann also schon teuer werden, zumindest für den VN - daher Fahrerkreis besser erweitern. ;) Eine Kaskoversicherung könnte da aber in der Tat leistungsfrei sein.