Schweigepflicht der Lehrer und Schulleiter

17 Antworten

ich würde mir eher darüber gedanken machen, dass dein sohn straffällig geworden ist. im § 203 StGB sind lehrer nicht erfasst. dienstrechtlich sieht es natürlich etwas anders aus, sie dürfen keine daten aus dem normalen schulalltag oder dem privatleben der schüler an dritte weitergeben. das schließt aber straftaten nicht ein.

Es wäre schon von Vorteil - wenn dein Sohn zeigt, dass er Vertrauen zu seinem Lehrer hat - dann kann der ihm am ehesten helfen !

In seiner Situation ist es am besten - mit offenen Karten zu spielen - und einzusehen - dass er sich auf dem Holzweg befindet - und sich für die Zukunft gegen Drogen zu entscheiden !

Dann findet er am ehesten Verständnis und milde "Richter" !

Das sind keine Ärzte und keine Pfarrer. Genaugenommen sind sie sogar verpflichtet, das der Polizei mitzuteilen - und ehrlich - er hat es verdient!

Er hat sich aus strafrechtlicher Sicht selbst belastet.

Nein, hat er nicht - oder sind seine Lehrer etwa Richter und Polizeibeamte, die Aussagen aufnehmen? Bitte konsultiert einen Anwalt.

honda400 
Beitragsersteller
 27.02.2012, 12:41

Er sich nicht selbst, aber wie fallen die Aussagen der Lehrer und Schulleiter??

Meine Frage ist, die Aussage der Lehrer und Schulleiter, welche gewichtigkeit hat dies im Jugendstrafverfahren gegen meinen Sohn.

Ihr wißt weder ober er gedealt hat um sich Goldketten um den Hals zu hängen noch, ob er unter ANwendung von Gewalt und Mißhandlungen gegen ihn dazu bewegt wurde.