Dürfen Eltern ihrem Kind (15) ein Computer wegnehmen den es selbst bezahlt hat?
Meine Frage ist ob Eltern einem Jugendlichen (15 Jahre alt) einen Computer unzugänglich machen dürfen den er sich selbst von seinem eigenen Geld gekauft hat,
Ich freue mich über detaillierte Antworten mit Rechtsgrundlage und am besten mit Nachweis auf ein Gesetz!
17 Antworten
Nein, Du brauchst kein Gesetz, Du brauchst ein besseres Verhältnis zu Deinen Eltern! Dass sie Dir etwas wegnehmen wollen, zeugt von Unsicherheit und ich-weiß-nicht-mehr-weiter Deiner Eltern. Ich rate Dir: Schrei nicht mehr, wenn Ihr Euch streitet. Rede. Such Dir gute Argumente, aber bau Dich nicht vor Deinen Eltern aus "ich weiß es besser." Ihr müsst sprechen - Du und Deine Eltern. Ihr müsst Eure Meinungsverschiedenheit besprechen - nicht beschreien und auch nicht bestrafen und auch nicht nach Gesetzen suchen!
Ja, dürfen sie! Sie sind Deine Erziehungsberechtigten und legen damit fest, was sie für Dich für richtig und wichtig halten. Ob diese Maßnahme sinnvoll ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt....ich (selbst Vater von drei Kindern zwischen 12 u. 25 Jahren) halte so etwas für blödsinnig....
Ja, da du erst mit 18 Vollgeschäftsfähig bist. Somit dürfen die Eltern ja auch die Kaufverträge auflösen und den PC zurückgeben.
Und da sie einen Erziehungsauftrag haben, dürfen sie dir PC-Verbot erteilen, deine Zeit am PC bemessen und auch gewisse Internetseiten usw für dich sperren, wenn sie das alles nicht für altersgerecht halten.
Ja,eine Besitzentziehung oder Besitzstörung gegen den Willen des Besitzers (Verbotene Eigenmacht) ist rechtswidrig, es sei denn, die Entziehung oder Störung ist ausnahmsweise gesetzlich gestattet.
Ein solcher Rechtfertigungsgrund ist zum Beispiel das Erziehungsrecht
Ja, als erzieherische Maßnahme zum Beispiel wenn deine Noten abschmieren weil du zuviel vor der Kiste hängst.
Und wenn du das Teil einfach so selbst gekauft hast ohne Absprache und deine Eltern tragen das wieder zurück zum Händler dann ist das auch rechtens. Unter 18 Jahren ist man in Deutschland noch nicht voll geschäftsfähig, siehe dazu §§ 106 und 108 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).