Wenn ich nicht ausziehe darf meine Frau einfach mit den Kindern ausziehen?

6 Antworten

du kannst im haus bleiben und es dir zuweisen lassen. dazu solltest du dringend einen eigenen anwalt konsultieren und dir klar machen was du willst.

  1. wo wirst du leben- bleibst du im haus oder ziehst du aus?
  2. bleibst du im haus und willst die kinder bei dir behalten?, dann wird die mutter unterhaltspflichtig
  3. kannst du die kinder betreuen und deine arbeitszeiten dazu anpassen? oder hat die mutter bessere karten was betreuungssituation betrifft?
  4. wie betreust du die kinder wenn du beispielsweise auf dienstreise bist? machen das deine eltern in der zwischenzeit und wie weit sind die weg

es gibt eben sachen über die ihr sprechen müsst. die kinder bekommt derjenige der das gewohnte und soziale umfeld erhält, das günstigere betreuungskonzept hat und hauptbezugsperson der kinder war bis dato. meist sind das die mütter.

Natürlich darf sie ausziehen. Und auch wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, muss jemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht kriegen und da hat die Frau bessere Chancen, sofern sie keine Gefährdung für's Kindeswohl darstellt.

Es kann auch sein, dass das Sorgerecht ganz auf sie übertragen wird, da ein gemeinsames Sorgerecht voraussetzt, dass die Eltern überhaupt noch in der Lage sind, miteinander zu reden und zu planen.

In dem Fall kriegtest du ein Umgangsrecht.

Menuett  20.05.2018, 08:36

Das hat mit Mann oder Frau nichts zu tun.

Die Hauptbezugsperson der KInder hat die besseren Chancen.

Die KInder verbleiben meist bei dem Elternteil, den sie sich wünschen. Kinder in diesem Alter werden befragt.

Da es hier um Kinder und Vermögen geht, wirst du auch einen Anwalt brauchen - je eher, umso besser.

Über die Betreuungs- und Besuchsrechte und -pflichten müsst ihr euch irgendwie verständigen.

Was das Haus angeht - kann sich einer allein das Haus leisten? Muss es evtl. verkauft werden?

SemteXX721 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 04:42

Das Haus kann sich keiner selbst leisten - von daher - was meine Frau sich hier denkt ist Augenwischerei.......!

Ich werde mir im Gegenzug ganz sicher einen Anwalt nehmen.....

Sie darf ausziehen, aber die Kinder darf sie nicht einfach mitnehmen!

Du solltest dir schnellstmöglich einen Anwalt suchen und mit ihm besprechen wie es weiter gehen kann / wird.

Da sie das Haus für sich und die Kinder beansprucht bzw. auf jeden Fall die Kinder, werdet ihr um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht umhin kommen. Dabei geht es natürlich auch um Unterhaltsfragen... Du musst dir mit deinem Anwalt eine gute Strategie überlegen wie du an das Aufenthaltsbestimmungsrecht ran kommen könntest. Leider urteilen auch heute noch die meisten Gerichte im Sinne der Mutter, da diese oft weniger arbeitet und somit die Kinderbetreuung besser übernehmen kann. Du solltest dich nochmals mit deiner Frau hinsetzen und versuchen in Ruhe zu reden. Auch wenn du jetzt enttäuschst bist und vielleicht wütend auf deine Frau, solltet ihr Beide dennoch nie das Wohl der Kinder außer Acht lassen!

Doch, ihr seid im Trennungsjahr. Man kann im Trennungsjahr durchaus in der gleichen Wohnung wohnen.

Nein, sie darf die Kinder nicht einfach mitnehmen. Wenn sie es aber macht - dann hat sie Fakten geschaffen.

Wer ist die Hauptbezugsperson der Kinder bis jetzt?

Wenn ihr vor Gericht geht, dann wird einer die Wohnung zugewiesen bekommen.

SemteXX721 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 09:08

Ihr macht es bisher nichts aus mit mir in einem Raum - einem Bett zu schlafen...sie meinte das ist kein Problem...wir waren auch am Tag danach gemeinsam einkaufen usw. Ich verstehe Sie ganz ehrlich nicht wie sie sich das vorstellt.

Die Hauptbezugsperson ist wohl Sie ...das sie zwei tage in der Woche zuhause bei den Kindern ist. Sie arbeitet 32 Stunden/Woche - ich 38 - Sie verdient jedoch 100 Eur netto mehr.

Danke für die Antwort.

Menuett  20.05.2018, 09:18
@SemteXX721

Damit bekommt sie die Kinder, wenn die bei ihr bleiben wollen.