Darf eine betreute Person ein Mietvertrag selbst abschließen?
Eine Person A hat eine Betreuerin B. Der Aufgabenkreis der Betreuerin umfasst: Sorge für Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, Vermögens- und sonstige finanzielle Angelegenheiten, Behördenangelegenheiten.
Darf die Person A selbständig ein Mietvertrag abschließen und unterschreiben? Wo kann man das nachlesen?
Hat so ein Betreuerschein eine Gültigkeitsdauer oder isr es unbegrenzt gültig?
Vielen Dank im Voraus
7 Antworten
Der Bestellte Betreuer ist für solche Vertragsabschlüsse anstelle des Betreuten zuständig.
Für Vermieter oder auch sonstige Vertragspartner ist leider nicht immer gleich äußerlich erkennbar, ob für eine Person die Betreuung gerichtlich angeordnet und ein Betreuer mit entsprechenden Befugnissen bestellt ist.
Da besteht dann stets für den Vertagspartner ein hohes Risiko hinsichtlich der Rechtmäßigkeit abgeschlossener Verträge.
Die Person darf keinen Mietvertrag unterschreiben, bzw. der Vertrag wäre unwirksam.
Betreuer werden für eine bestimmte Zeit festgelegt, oft sind das 5 Jahre. Dann wird geschaut wie es weiter geht. Betreuungsvertrag wird verlängert, anderer Betreuer eingesetzt oder, im besten Fall, ist kein Betreuer mehr notwendig.
Zuständig ist das Betreuungsgericht, eine Unterabteilung des Amtsgerichtes. Da würde ich mich bei Unklarheiten hin wenden.
Was geschieht im Falle, wenn die Betreunde Person ein Mietvertrag abgeschloßen hat? Ist das dann Erschleichung der Leistung? Welche Konsequenzen können auf die beide (Betreur und Betreunde) hinzukommen?
Die zu betreuende Person ist Volljährig und führt ein selbständiges Leben. Die Betreuerin wurde aufgrund der angeborenen Herzkrankheit für sie bestellt und ist ihre 72 Jährige Oma. Bei der Wohnungsbesichtigung sowie Abnahmeprotokoll war die Betreuerin dabei und musste dieses auch auf ein Planschet unterschreiben obwohl die Person der vermieterischen Seite wusste, dass darin der Name der zu betreuenden Person eingetragen ist. Das Abnahmeprotokoll mussten sofort unterschrieben werden ohne, dass dieser in Papierform mit nach Hause genommen werden konnte und ruhig gelesen werden konnte. Beide (Betreuerin und die zu betreuende Person) sprechen schlecht Deutsch. Der Mietvertrag wurde ebenfalls nicht zum Durchlesen mitgegeben.
Die zu betreuende Person ist selbst Mutter eines 16 Monate alten Kindes, führt selbständig ihr Haushalt und sorgt sich um Wohl ihres Kindes.
wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast dann kann die betreute Person keinen Mietvertrag abschließen, dass darfst nur du. http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Wo kann man das nachlesen?
§§ 1896 ff. BGB.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=24
Offensichtich ist die Geschäftsfähigkeit der zu betreuenden Person hinsichtlich Mietvertragsabschlusses nicht mehr gegeben. Der Vermieter hätte eventuell guten Glaubens gehandelt, wenn er den Vertrag dennoch abgeschlossen hat. Vor dem Gesetz ist der MV ungültig. Rechtliche Konsequenzen kann es für den zu betreuenden Mieter nicht geben. Aber der Betreuer kann den Vertrag nachträglich genehmigen, wenn er richtig und notwendig war. in wieweit es für den Betreuer Konsequenzen hat, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.