Hat der Arbeitgeber falsch gerechnet?
Hallo,
ich habe seit Juli 2015 eine Lohnpfändung wegen Unterhalt. Der Arbeitgeber hat die ersten Monate zuviel an den Gläubiger gezahlt. ich habe 4 Unterhaltsberechtigte Kinder. Ich arbeite ausschliesslich Nachts.Laut BGH sind steuerfreie Nachtzuschläge nicht pfändbar. Laut meiner Abrechnung habe ich 2200 brutto plus Zuschläge. Wenn ich aber bei Steuerklasse 1 ca. 1540 netto bekomme, dann wäre sowieso nichts zu pfänden, da die Pfändungsgrenze ja viel höher ist mit 4 Kindern. Selbsbehalt war 1740 Euro. Alles was gepfändet wurde war demnach dann der Nachtzuschlag. Jetzt habe ich dem Arbeitgeber geschrieben, das die Berechnung falsch war und sie die Beträge gar nicht an den Gläubiger zahlen hätten dürfen.Jetzt schreibt der Anwalt das ich Ansprüche gem.§22 Ziff.4 des Manteltarifvertrags nur 4 Monate nach Fälligkeit geltend machen kann.Bin nicht an einem Tarifvertrag gebunden..Ich habe es halt erst jetzt bemerkt. Was kann ich da noch machen?
2 Antworten
Warum machst Du da den Arbeitgeber verantwortlich?
Der bekommt einfach eine Pfändung, hat anzugeben, was Du bei ihm verdienst und bekommt dann gesagt, was er gefälligst zu überweisen hat.
Der rechnet nicht selbst, der folgt klaren Anweisungen.
Mach denen einen Vorwurf, die dem gesagt haben, wieviel der zu überweisen hat jeweils. Wenn jemand da falsch gerechnet hat, dann sinds die.
Und Dir stellt man anheim, dass Du stets auf dem Laufenden bist und das selbst in Deinem Interesse prüfst. Kommst Du dann jedoch erst 2 Jahre hinterher, ist das natürlich gegessen. Man stellt Dir eine gewisse Frist zur verfügung, das sind wohl die 4 Monate, danach ist es Essig.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich zu vergewissern das zb. die Freigrenze stimmt. Der Arbeitgeber muss anhand der pfändungstabelle rechnen was er zahlen muss und was nicht. Er bekommt nur gesagt was zu zahlen ist, aber nicht wie er das berechnet!
Hm, Du hast die absolut gleiche Frage ja bereits vor einiger Zeit gestellt und sie wurde ja auch sehr detailliert beantwortet, also fassen wir noch einmal grob zusammen:
-Dein Selbstbehalt beträgt 1080,-€
- weil 2 Deiner 4 unterhaltspflichtigen Kinder bei Dir wohnen bekommen die natürlich auch entsprechend ihren Unterhalt, ich denke so kommst Du auf den Trichter, dass Du einen Selbstbehalt von 1740,-€ hast; deinen nicht bei Dir wohnenden Kindern steht aber genau der gleiche Anteil an Unterhalt zu deshalb wird dieser 'ja-eben-nicht-Selbstbehalt' entsprechend gekürzt, wenn Du bei voller Unterhaltszahlung unter den 'echten' Selbstbehalt geraten würdest
- da Du 'erweitert erwerbspflichtig' bist kann das Jugendamt Dir Deine Nachtzuschläge über den Umweg 'fiktives Einkommen' doch pfänden