Erfährt mein Arbeitgeber von der Eidesstattlichen Versicherung?

3 Antworten

Den Arbeitgeber musst du angeben. Der Gerichtsvollzieher fragt aber nicht den Arbeitgeber, ob es etwas zu pfänden gibt, sondern der Gläubiger kann den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht beantragen. Wird dieser erlassen, wird er dem Arbeitgeber zugestellt.

Ronox  05.04.2017, 20:30

Das weiss ich nicht. Das ist immer die persönliche Entscheidung des Gläubigers.

sporti19 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 19:46

Werden die es versuchen bei meinem Gehalt? Außerdem bin ich ja Unterhaltspflichtig

Ich würde auch schnellstens ein P-Konto aus dem Konto machen lassen. Die Bank darf das auch nicht verweigern. Onlinebanking und EC Kartennutzung bleiben erhalten. Handle schnell.

Nein wen  du   die abgibst  und das klar ist das nichts gepfändet werden darf  wird das auch dein Arbeitgeber nicht erfahren.das würde er zb nur erfahren das du schulden hast wen du eine  Pfändung beim Arbeitgeber hättest   Du musst dein Einkommen schon  ganz offen legen.der _Gerichtsv. Wird niemanden mitteilen wo du arbeitest.Aber es wäre gut   wen man was anbieten kann zb   wenigstens 10€ im Monat.ab zu stottern auch wen es dann länger dauert Am wichtigsten wäre es  dass du eine p Konto aus deime jetzigen Konto machst sonst wird doch  noch die miete zb gepfändet.

sporti19 
Beitragsersteller
 04.04.2017, 21:56

Der Gerichtsvollzieher fragt ja auch nicht beim Arbeitgeber an, ob was zu pfänden ist, sondern der Gläubiger selbst und der Gerichtsvollzieher muss den gläubiger mitteilen, wo ich arbeite