Erfährt mein Arbeitgeber von der Eidesstattlichen Versicherung?
Hallo, ich muss nächste Woche eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ich verdiene 1070€ Netto und bin einem Kind unterhaltspflichtig. Dadurch bin ich klar unter der Pfändungsgrenze. Ich bekomme auch wegen mein Krebsleiden Krankengeld. Muss ich beim Gerichtsvollzieher nur angeben, dass ich Krankengeld bekomme oder dazu auch den Arbeitgeber trotzdem nennen? Wenn ich bei der Abgabe Lohnzettel und die Geburtsurkunde meines Kindes mit abgebe, besteht dann die Möglichkeit, dass der Gläubiger nicht bei meinem Arbeitgeber anfragt ob es was zu pfänden gibt?
Danke Euch!!!
3 Antworten
Den Arbeitgeber musst du angeben. Der Gerichtsvollzieher fragt aber nicht den Arbeitgeber, ob es etwas zu pfänden gibt, sondern der Gläubiger kann den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht beantragen. Wird dieser erlassen, wird er dem Arbeitgeber zugestellt.
Das weiss ich nicht. Das ist immer die persönliche Entscheidung des Gläubigers.
Werden die es versuchen bei meinem Gehalt? Außerdem bin ich ja Unterhaltspflichtig
Ich würde auch schnellstens ein P-Konto aus dem Konto machen lassen. Die Bank darf das auch nicht verweigern. Onlinebanking und EC Kartennutzung bleiben erhalten. Handle schnell.
Nein wen du die abgibst und das klar ist das nichts gepfändet werden darf wird das auch dein Arbeitgeber nicht erfahren.das würde er zb nur erfahren das du schulden hast wen du eine Pfändung beim Arbeitgeber hättest Du musst dein Einkommen schon ganz offen legen.der _Gerichtsv. Wird niemanden mitteilen wo du arbeitest.Aber es wäre gut wen man was anbieten kann zb wenigstens 10€ im Monat.ab zu stottern auch wen es dann länger dauert Am wichtigsten wäre es dass du eine p Konto aus deime jetzigen Konto machst sonst wird doch noch die miete zb gepfändet.
Der Gerichtsvollzieher fragt ja auch nicht beim Arbeitgeber an, ob was zu pfänden ist, sondern der Gläubiger selbst und der Gerichtsvollzieher muss den gläubiger mitteilen, wo ich arbeite