Ehemaliger Arbeiter zahlt die Überstunden aus aber auf Steuerklasse 6
Hallo.
Habe zum 30.6 bei meiner alten Firma aufgehört zu arbeiten.
Nun habe ich auch meine Überstunden ausgezahlt bekommen. Allerdings bin ich nicht mit Steuerklasse 1 und 1 kind, sondern mit Steuerklasse 6 ohne Kind abgerechnet worden. Zudem wurde die Abrechnung (Elektronisch übermittelt zum Finanzamt) falsch datiert. Also habe ich angeblich vom 1.7. bis 31.7. dort noch gearbeitet. Aber das geht ja nicht, immerhin habe ich ja seit 1.7. nen anderen arbeitgeber.
Kann ich da Einspruch einlegen?
Was sind meine Rechte?
Kennt sich jemand damit aus?
5 Antworten
Die Abrechnung von Deinem alten Arbeitgeber ist nicht zu beanstanden.
Durch die Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist der neue Arbeitgeber in der Datenbank ELStAM (Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) als Hauptarbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse 1 berücksichtigt und der alte Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber mit der Folge, dass dieses Arbeitsverhältnis mit der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird.
Du hättest das nur verhindern können, wenn Du die neue Tätigkeit erst dann begonnen hättest wenn Dir der alte Arbeitgeber die Überstunden ausbezahlt hätte. Aber dies funktioniert nur in den wenigsten Fällen.
Die zuviel einbehaltene Lohnsteuer kannst Du Dir jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Du bist ohnehin verpflichtet eine Erklärung einzureichen wegen der Lohnsteuerklasse VI.
Das nächste Mal ;-)
Allerdings bin ich nicht mit Steuerklasse 1 und 1 kind, sondern mit Steuerklasse 6 ohne Kind abgerechnet worden.
Egal!
Kann ich da Einspruch einlegen?
Du kannst nächstes Jahr eine Einkommensteuererklärung machen.
Steuerklassen sind irrelevant im Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und die Einkommensteuer kennt keine Steuerklassen.
Du kannst vom alten Arbeitgeber eine neue Abrechnung verlangen mit den korrekten Daten.
kann er nicht, da die abrechnung korrekt ist
Du solltest zunächst schriftlich um Korrektur bitten - vielleicht ist es ein Versehen. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Korrektur und Nachzahlung kommt, wende dich an die Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt.
der tip mit dem rechtsanwalt ist gut, aber nur für den rechtsanwalt, da der damit geld verdient.
die abrechnung ist korrekt. die überstunden / urlaub wurden im monat juli ausbezahlt. ab dem 01.07. wurde eine neue beschäftigung aufgenommen. somit hat der alte arbeitgeber die abrechnung mit der steuerklasse 6 vornemen MÜSSEN.
Vermutlich hat der alte AG keine Lohnsteuerkarte mehr, da muss er auf 6 abrechnen. Du machst eine Ausgleich am Jahresende und bekommst das zuviel bezahlte zurück. Nicht aufregen.
Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr.
Siehe ELStAM.
Stimmt. Hätte ich präziser formulieren müssen in meinem Beitrag.