Dürfen Privatpersonen Belohnungen für die Aufklärung einer Straftat ausloben?
Es gibt Straftaten bei denen die Polizei keine Belohnung für Hinweise zahlt oder überhaupt gar keine Öffentlichkeitsaufrufe macht.
Darf man als Privatperson ALLGEMEINE(!) Fahndungsaufrufe mit Belohnungen veröffentlichen? Also keine genauen Personenbezogenen?
Zum Beispiel: Wer hat am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr was gesehen? Hinweise die zur Ergreifung führen werden mit x Euro belohnt?
9 Antworten
Das ist zulässig, sofern es sich nicht um den Aufruf zur Fahndung nach einer konkreten Person (z.B. Namensnennung oder Abbildung) handelt. Diese sind nämlich abschließend in § 131 a und b geregelt.
Ja, dürfen sie. So lange dabei keine Personen verunglimpft werden.
Also, du kannst z. B. nicht dazu aufrufen Max Maier tot oder lebendig bei dir abzugeben, weil er deine Katze überfahren hat. Du kannst aber sehr wohl einen Aufruf machen, ob jemand beobachtet hat, wie am xxx um xxx uhr deine Katze überfahren wurde und dazu zweckdienliche Hinweise geben kann.
Aus dem hohlen Bauch gesprochen: Wenn es wirklich um eine Straftat geht, dient die Belohnung erstmal der Fahndung. Eine Privatperson aus Deutschland hat vor Kurzem Millionen ausgelobt, wenn der Abschuß der holländischen Maschine über der Ukraine aufgedeckt wird. Und dadurch können vielmehr Verwicklungen entstehen als bei privaten Straftätern.
Theoretisch ist es erlaubt würde es dir aber nicht empfehlen, da du sehr viel damit falsch machen kannst!
Nein, die Strafverfolgung ist alleinige Sache des Staates.
Ja, es hängt sicher vom konkreten Inhalt des Aufrufes ab - siehe §§ 131 a und b StPO - aber ich denke nicht, dass dem Fragesteller diese Tiefe der Beantwortung vorschwebte ;-)
So ein Aufruf ist ja noch keine Strafverfolgung.