Strafbarkeit von Fremdgehen(bitte Beschreibung lesen)?

12 Antworten

Ich stelle mir jedoch die Frage, ob nach geltendem Recht im Einzelfall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung in Betracht kommt

Nein.

Macht es da einen Unterschied, ob das Fremdgehen in der Ehe stattfindet oder nicht?

Ja.

Fremdgehen in der Ehe wäre pflichtwidrig, und kann zu einer Kürzung des Unterhalts führen.

Oder ob man sich z.b. schriftlich verpflichtet, treu zu sein?

Kann man machen. Man müsste dann auch eine Vertragsstrafe festlegen.

Für alles andere: Wer psychologische Hilfe benötigt, kann hierzulande ja Hilfe bekommen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Ausnahmen gibt. Ich hab mal in nem juristischen Fachartikel davon gelesen, dass jemand aus folgendem Grund wegen Mordes vor Gericht war(ob er verurteilt wurde, weis ich nicht mehr): Diese Person hat seinem psychisch schwer labilem Vater erzählt, dass irgendein Familienangehöriger(der dem Vater sehr wichtig war) gestorben ist, was jedoch gar nicht stimmte. Daraufhin hat sich der Vater wie vom Sohn erwartet umgebracht und er bekam das Erbe. Obwohl der Sohn ja nur gelogen hat, wurde er zumindest wegen Mordes angeklagt. Beim Selbstmord an sich hat er nicht geholfen.

Es könnte ja beim Fremdgehen ähnlich sein, dass eine Körperverletzung/Tötung vorliegt, wenn der Fremdgeher weiß, dass der Partner/die Partnerin selbsmordgefährdet ist und womöglich sogar deshalb Fremdgeht, um der Person zu schaden oder sogar (ähnlich zu dem oberen Fall), damit sie Selbstmord begeht.

Dann könnte doch eine Straftat vorliegen?

Nein, natürlich nicht. Es ist immer noch sein eigenes nicht vorhandenes Selbstbewusstsein, sich wegen so etwas das Leben zu nehmen.

horrorfan97 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 13:46

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Ausnahmen gibt. Ich hab mal in nem juristischen Fachartikel davon gelesen, dass jemand aus folgendem Grund wegen Mordes vor Gericht war(ob er verurteilt wurde, weis ich nicht mehr): Diese Person hat seinem psychisch schwer labilem Vater erzählt, dass irgendein Familienangehöriger(der dem Vater sehr wichtig war) gestorben ist, was jedoch gar nicht stimmte. Daraufhin hat sich der Vater wie vom Sohn erwartet umgebracht und er bekam das Erbe. Obwohl der Sohn ja nur gelogen hat, wurde er zumindest wegen Mordes angeklagt. Beim Selbstmord an sich hat er nicht geholfen.

Es könnte ja beim Fremdgehen ähnlich sein, dass eine Körperverletzung/Tötung vorliegt, wenn der Fremdgeher weiß, dass der Partner/die Partnerin selbsmordgefährdet ist und womöglich sogar deshalb Fremdgeht, um der Person zu schaden oder sogar (ähnlich zu dem oberen Fall), damit sie Selbstmord begeht.

Dann könnte doch eine Straftat vorliegen?

Wenn das "Opfer" des Fremdgehens nicht über die erforderliche Resilienz verfügt, um mnit solchen Lebensrisiken adäquat umzughehen, kann man das nicht dem Fremdgänger anlasten. Es selbst hat sich diesen Partner ausgesucht, offenbar ohne vorher in ausreichendem Maße seine charakterliche Eignung für eine Beziehung abzuprüfen. "Gekauft wie gesehen". Also klassisches Selbstverschulden. Keine rechtliche Relevanz. Nicht mal in "Ausnahmefällen".

adianthum  23.12.2019, 12:53

Schön formuliert!

horrorfan97 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 13:47

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Ausnahmen gibt. Ich hab mal in nem juristischen Fachartikel davon gelesen, dass jemand aus folgendem Grund wegen Mordes vor Gericht war(ob er verurteilt wurde, weis ich nicht mehr): Diese Person hat seinem psychisch schwer labilem Vater erzählt, dass irgendein Familienangehöriger(der dem Vater sehr wichtig war) gestorben ist, was jedoch gar nicht stimmte. Daraufhin hat sich der Vater wie vom Sohn erwartet umgebracht und er bekam das Erbe. Obwohl der Sohn ja nur gelogen hat, wurde er zumindest wegen Mordes angeklagt. Beim Selbstmord an sich hat er nicht geholfen.

Es könnte ja beim Fremdgehen ähnlich sein, dass eine Körperverletzung/Tötung vorliegt, wenn der Fremdgeher weiß, dass der Partner/die Partnerin selbsmordgefährdet ist und womöglich sogar deshalb Fremdgeht, um der Person zu schaden oder sogar (ähnlich zu dem oberen Fall), damit sie Selbstmord begeht.

Dann könnte doch eine Straftat vorliegen?

cas65  23.12.2019, 13:50
@horrorfan97

Da man den Grund für das Fremdgehen wohl schwerlich beweisen können wird, wird auch das zu keiner Verurteilung führen. Und bei dem obigen Fall wäre das Urteil interessant zu wissen.

Es gab früher Zeiten, da wurde Fremdgehen sehr wohl bestraft, auch sogar mit Gefängnis.

Aber nun zu deiner Frage: Wenn ich heutzutage eine Beziehung/Ehe eingehe, weiß ich als aufgeschlossener Mensch sehr wohl, daß es schwere Zeiten/Unstimmigkeiten geben kann. Auch mit Fremdgehen muß gerechnet werden. Wer da sich blind stellt, der lebt nicht in der Wirklichkeit. Insofern ist das "Opfer" gewappnet.

horrorfan97 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 13:42

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Ausnahmen gibt. Ich hab mal in nem juristischen Fachartikel davon gelesen, dass jemand aus folgendem Grund wegen Mordes vor Gericht war(ob er verurteilt wurde, weis ich nicht mehr): Diese Person hat seinem psychisch schwer labilem Vater erzählt, dass irgendein Familienangehöriger(der dem Vater sehr wichtig war) gestorben ist, was jedoch gar nicht stimmte. Daraufhin hat sich der Vater wie vom Sohn erwartet umgebracht und er bekam das Erbe. Obwohl der Sohn ja nur gelogen hat, wurde er zumindest wegen Mordes angeklagt. Beim Selbstmord an sich hat er nicht geholfen.

Es könnte ja beim Fremdgehen ähnlich sein, dass eine Körperverletzung/Tötung vorliegt, wenn der Fremdgeher weiß, dass der Partner/die Partnerin selbsmordgefährdet ist und womöglich sogar deshalb Fremdgeht, um der Person zu schaden oder sogar (ähnlich zu dem oberen Fall), damit sie Selbstmord begeht.

Dann könnte doch eine Straftat vorliegen?

adelaide196970  23.12.2019, 13:51
@horrorfan97

sieht so aus. Da hast du recht. Aber wer will ihm das beweisen.

Und der Fall mit dem Vater, den du erwähnst. Da heißt es wohl "in den Selbstmord getrieben" und nicht "Mord". Auch schwer nachzuweisen.