Hupe zum überholen?
Hallo ich habe gehört, man nutzt, die Hupe oder Lichthupe um außerorts das Überholen anzukündigen, wie funktioniert das? Darf man das wirklich? Weil ich kenn das anders. Hupt man, wenn man überholen will? Nicht dass der Autofahrer sich fragt: "Warum hat der jetzt gehupt" , wozu dient das, ist das wirklich erlaubt?
8 Antworten
Ja, das ist korrekt !
Siehe §5 Abs 5 der StVO
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
In Frankreich ist es sogar Vorschrift, dass der Autofahrer hupen soll, wenn er einen Farradfahrer überholt ...
In Frankreich hat es viele Radfahrer auf den Landstrassen (weil viele Leute, wie die Radler von der "Tour de France", durchs Land radeln wollen), da ist es dann sinnvoll, wenn man diese Plage etwas eindämmt: man hupt also beim Überholen von den angefressenen Radsport-Fans, dann erschrecken die derartig, dass sie vom Velo fallen und sich den Hals brechen.
Das ist dann eine Win-Win Situation: einmal hupen und dann ist wieder so ein angefressener Radler mehr im Himmel.
Und wenn das dann kein Radler, sondern eine Radlerin gewesen ist, dann freuen sich auch noch die Terroristen: das ist dann, wahrscheinlich, endlich mal eine von den 80 Jungfrauen, die, im Himmel, auf die Terroristen warten sollen...
Lach...
Wo hast Du das denn gehört?
Kannst es gerne tun, wobei Dir klar sein sollte das Hupe wie auch Lichthupe grundsätzlich Warnsignale darstellen.
Selbst das aufblinken mit Lichthupe um entgegen kommenden Fahrzeugen zu signalisieren sie können "gefahrlos" abbiegen, und Deine Fahrbahn kreuzen ist falsch und mit Vorsicht zu genießen.
Deine "letzte Frage" kenne ich nicht aber die Aussage aus Deinem Link kann ich so nicht nachvollziehen, habe es auch so nicht gelernt, allerdings kann ich berichten das ich, wie fast alle Verkehrsteilnehmer, es so handhabe und interessanterweise einem KFZ so signalisiert habe das ich Überholen wollte, Landstraße alles okay, bis die Leuchtreklame des "angeblinkten" mir signalisierte:
"Polizeikontrolle, bitte Folgen."
;)
Nötigung trotz Widerspruchs.
Ja, das ist richtig. Macht aber kein Mensch und würde deshalb mit Sicherheit zu genau der Irritation unter den “Gewarnten“ führen, die du befürchtest. Ich bin selbst in 25 Autofahrer-Jahren noch nicht in die Verlegenheit gekommen, davon Gebrauch machen zu müssen und bin zum Glück auch noch nie hupend überholt worden.
Hallo Mandrax89
Das man beim Überholen hupt habe ich noch nie gehört. Das Hupen dient hauptsächlich zum Warnen anderer Verkehrsteilnehmer.
Beispiel:
Du siehst dass jemand ohne nach links oder rechts zu sehen über die Straße will und du keine Chance hast stehen zu bleiben oder auszuweichen.
Du überholst und der Überholte setzt den Blinker und will auch überholen.
Gruß HobbyTfz
Dann hast Du in der Fahrschule nicht aufgepasst !
Siehe §5 Abs 5 der StVO:
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
In meiner Antwort steht nicht dass es verboten ist.
Das Hupen darf angekündigt werden ist aber in den meisten Fällen total unnötig. Verwende die Hupe nur wenn es nötig ist, siehe oben
Gelernt habe ich das aus meiner letzten Frage und hier: http://www.regel-gerecht.de/site.aspx?url=html/mc2_05.htm