LED-Leiste mit Wörtern in Autoheckscheibe erlaubt?
Moin,
ich sehe mir momentan des öfteren Dashcamvideos auf Youtube an (Videos in denen man die Vollidioten des Straßenverkehrs sieht) und habe bemerkt, dass viele Autofahrer auf Autobahnen das Rechtsfahrgebot nicht einhalten oder keine Rettungsgasse bilden. Nun kam mir dir Idee eine LED Leiste an die innenseite der Heckscheibe meines Autos anzubringen (sodass die Sicht nicht beeinträchtigt wird) und dort z.b. "Rechtsfahrgebot beachten" oder Rettungsgasse bilden" steht, sobald der Fall eben eintritt, dass dies nicht eingehalten wird. Dass man sowas nicht mal eben im Elektrogeschäft um die Ecke kaufen kann weiß ich, den Schriftzug müsste man mit den LEDs wahrscheinlich selbst programmieren.
Nun stelle ich mir aber die Frage, ob dies rechtlich gesehen überhaupt erlaubt ist? Solch eine LED-Leiste bzw. generell eine Leiste auf der Wörter abgebildet sind, kennt man ja von Streifenwagen der Polizei mit "Bitte Folgen" oder ähnlichem.
Denn oftmals ist es auch so, dass die Leute nicht verstehen was das Problem ist, wenn sie als sog. Mittelspurschleicher mit 80km/h auf der Mittelspur fahren, rechts alles frei ist und man wie so ein bescheuerter die Lichthupe betätigt und sogar noch mit der normalen Hupe hupt. Da soll meine Idee dieses Problem ein wenig lösen. Ob es Wirkung zeigt ist eine andere Sache.
Danke im voraus.
LG Erik
4 Antworten
Derartige fahrende "Reklametafeln" sind glücklicherweise verboten, weil sie die anderen Autofahrer vom Fahren ablenken, bei hellen LEDs andere Fahrer blenden können und du dich in dem Fall u.U. der Amtsanmaßung schuldig machen würdest. Wenn andere durch so einen Mist einen Unfall bauen, hast du noch ganz andere Probleme.
Außerdem bist du kein Polizist, kümmere dich doch bitte darum, dass du selbst keine Fahrfehler begehst.
Ok, danke für die Antwort.
Nein.
Es sind ausschließlich solche Beleuchtungen an allen Fahrzeugen gestattet, welche ausdrücklich hierzu zugelassen sind.
Diese sind erkennbar an einem Prüfzeichen, einem Symbol: Eine Wellenlinie mit einer Zulassungsnummer. Diese Nummer sieht wie folgt aus: "K 124345"
Man darf an gar keinem Fahrzeug jemals etwas anbringen und/oder verwenden, das ein solches Pfüfzeichen nicht hat, nichtmal an einem Fahrrad.
Das wäre wohl Nötigung
Wieso Nötigung? Droht er jemanden oder übt er Gewalt aus un etwas zu erreichen?
Hi,
Nun stelle ich mir aber die Frage, ob dies rechtlich gesehen überhaupt erlaubt ist?
Einfache Antwort - nein.
Alles was an Beleuchtungseinrichtungen an einem Fahrzeug verbaut ist, muss geprüft sein und nach der StVZO zulässig. Das ist hier nicht der Fall.
Denn oftmals ist es auch so, dass die Leute nicht verstehen was das Problem ist, wenn sie als sog. Mittelspurschleicher mit 80km/h auf der Mittelspur fahren, rechts alles frei ist und man wie so ein bescheuerter die Lichthupe betätigt und sogar noch mit der normalen Hupe hupt.
Dann atmet man tief durch, sucht sich links die passende Lücke, überholt und alles ist gut. "Disko" und Hupkonzert erfüllen den Tatbestand der Nötigung.
LG