LED-Leiste mit Wörtern in Autoheckscheibe erlaubt?

4 Antworten

Derartige fahrende "Reklametafeln" sind glücklicherweise verboten, weil sie die anderen Autofahrer vom Fahren ablenken, bei hellen LEDs andere Fahrer blenden können und du dich in dem Fall u.U. der Amtsanmaßung schuldig machen würdest. Wenn andere durch so einen Mist einen Unfall bauen, hast du noch ganz andere Probleme.

Außerdem bist du kein Polizist, kümmere dich doch bitte darum, dass du selbst keine Fahrfehler begehst.

Userfrage003 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 20:27

Ok, danke für die Antwort.

Nein.

Es sind ausschließlich solche Beleuchtungen an allen Fahrzeugen gestattet, welche ausdrücklich hierzu zugelassen sind.

Diese sind erkennbar an einem Prüfzeichen, einem Symbol: Eine Wellenlinie mit einer Zulassungsnummer. Diese Nummer sieht wie folgt aus: "K 124345"

Man darf an gar keinem Fahrzeug jemals etwas anbringen und/oder verwenden, das ein solches Pfüfzeichen nicht hat, nichtmal an einem Fahrrad.

Das wäre wohl Nötigung

RicoMorientes  10.12.2019, 21:33

Wieso Nötigung? Droht er jemanden oder übt er Gewalt aus un etwas zu erreichen?

Hi,

Nun stelle ich mir aber die Frage, ob dies rechtlich gesehen überhaupt erlaubt ist?

Einfache Antwort - nein.

Alles was an Beleuchtungseinrichtungen an einem Fahrzeug verbaut ist, muss geprüft sein und nach der StVZO zulässig. Das ist hier nicht der Fall.

Denn oftmals ist es auch so, dass die Leute nicht verstehen was das Problem ist, wenn sie als sog. Mittelspurschleicher mit 80km/h auf der Mittelspur fahren, rechts alles frei ist und man wie so ein bescheuerter die Lichthupe betätigt und sogar noch mit der normalen Hupe hupt.

Dann atmet man tief durch, sucht sich links die passende Lücke, überholt und alles ist gut. "Disko" und Hupkonzert erfüllen den Tatbestand der Nötigung.

LG